Zahlungsmoral, Verzögerung und Teilrechnung

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt Max noch einmal helfen. Max hatte kürzlich Ärger mit einem Auftraggeber (Ag), für den er als Subunternehmer tätig war; der Ag verweigerte die Zahlung für ein abgeschlossenes Projekt, bis Max „offizielle Stellen“ einschaltete.

Nun ist das (gottlob) letzte Projekt bei diesem Auftraggeber noch nicht abgeschlossen. Der Kunde des Auftraggebers zögert es endlos heraus. Max sollte sich dort im Januar melden, um dann zufällig zu erfahren, dass Kunde und Auftraggeber die Fortführung des Projektes – ohne sein Wissen – auf Mitte Februar verschoben haben. Max will deshalb eine Teilrechnung mit 14-tägiger Frist stellen, weil er vermutet, dass dieses kleine Projekt nicht früher fertig wird als der BER.

Das ist doch Maxens gutes Recht, oder spricht etwas dagegen?
Wie sind eure Unternehmer-Erfahrungen: Würdet ihr das genauso tun?

Vielen Dank für eure Mühe im Voraus
sgw

Hallo,

Max hatte kürzlich Ärger mit einem Auftraggeber (Ag), für den er als Subunternehmer tätig war

Hat keine Bedeutung. Derartiges daher folgend durchgestrichen.

Nun ist das (gottlob) letzte Projekt bei diesem Auftraggeber noch nicht abgeschlossen. Der Kunde des Auftraggebers zögert es endlos heraus. Max sollte sich dort im Januar melden, um dann zufällig zu erfahren, dass Kunde und Auftraggeber die Fortführung des Projektes – ohne sein Wissen – auf Mitte Februar verschoben haben.
Max will deshalb eine Teilrechnung mit 14-tägiger Frist stellen

Welches Zahlungsziel ist vertraglich vereinbart?

weil er vermutet, dass dieses kleine Projekt nicht früher fertig wird als der BER.

Erbrachte Leistungen können stets abgerechnet werden (BGB und VOB).

Würdet ihr das genauso tun?

Ja. Insbesondere, da man das Risiko hinsichtlich der Höhe der Abrechnung bzw. Fertigstellung der Leistung zum Ende hin deutlich reduzieren kann.

Ist ein Fertigstellungstermin für den Auftrag eigentlich vereinbart?

Franz

Hallo Franz,

danke für deine Antwort.

Welches Zahlungsziel ist vertraglich vereinbart?

Keines.

Erbrachte Leistungen können stets abgerechnet werden (BGB und
VOB).

Danke für den Hinweis. Max wird nachlesen. :wink:

Ist ein Fertigstellungstermin für den Auftrag eigentlich
vereinbart?

Nein.

Viele Grüße
sgw