Zahlungsmoral

Hallo!

Aufgrund der immer schlechter werdenden Zahlungsmoral haben gerade so kleine Firmen, wie ich sie besitze erhebliche Probleme. 2 Rechnungen vom August wurden auch nach mehrmaligem Anrufen und einer Zahlungsaufforderung per Fax nicht bezahlt. Eine spätere, jedoch kleinere Rechnung wurde bezahlt. Nun habe ich einen Mahnbescheid zustellen lassen, welcher ohne Begründung widerrufen wurde. Nun stellt sich für mich natürlich die Frage ob eine Klage aussichtsreich ist. Es handelt sich hier um eine weiterverarbeitende Handwerkerleistung. Dass diese erbracht worden ist, dürfte durch genügend Zeugen kein Problem sein, nur habe ich Bedenken, dass der Kunde irgendwann behauptet er habe diese Rechunungen nie bekommen. Hätte er dies allerdings nicht im Widerspruch angeben müssen?

Danke

Wer soll jetzt noch antworten, wo du den extra Hinweis über die Formulierung von Fragen in diesem Brett so konsequent ignoriert hast?

Jemand der sich berufsmäßig damit beschäftigt sicher nicht…

Gruß Ivo

Wer soll jetzt noch antworten, wo du den extra Hinweis über
die Formulierung von Fragen in diesem Brett so konsequent
ignoriert hast?

Jemand der sich berufsmäßig damit beschäftigt sicher nicht…

nicht berufsmässig, aber,
meine reinigung und mein schuster kassieren vorher.
da gibts halt null probleme.
und 50% anzahglung und weitere 50% 8 tage nach beendigung,
dürfte doch auch kein problem sein unter ehrenwerten kaufleuten.
t.

Gruß Ivo

Hi,

ich habe erstaunliche Ergebnisse mit einem Onlinemahndienst einer Rechtanwaltskanzlei in Bochum gemacht (ich glaube es ist allhier unschicklich, vermittels eines direkten Links eine Werbung dafür zu betreiben).

Na jedenfalls hatte ich das Geld jedesmal schon kurze Zeit nach der Beauftragung des Dienstes und musste das Mahnverfahren immer dann zurückpfeifen.

Der Verdacht, dass vorgerichtlich etwas unternommen würde, wird regelmäßig von da bestritten. Wenn doch, ist das nur gut so und gleich sein kann es mir allemalen, solange es Früchte trägt.

Die Beauftragung kostet keine Vorkasse, wie sonst üblich, Gerichts- und Anwaltskosten werden vom Schuldiger direkt eingetrieben und dem Auftraggeber nur dann auferlegt, wenn die zwangsweise Beitreibung erfolglos geblieben war.

Es wär´ doch gelacht, wenn die bei praktizierenden Betrieben nichts rausholen können würden.

HM

Begründung widerrufen wurde. Nun stellt sich für mich
natürlich die Frage ob eine Klage aussichtsreich ist. Es
handelt sich hier um eine weiterverarbeitende
Handwerkerleistung. Dass diese erbracht worden ist, dürfte
durch genügend Zeugen kein Problem sein, nur habe ich
Bedenken, dass der Kunde irgendwann behauptet er habe diese
Rechunungen nie bekommen. Hätte er dies allerdings nicht im
Widerspruch angeben müssen?

Danke

Hallo
Mein Vorschlag:
Wenn Du keine Vorkasse nimmst oder nehmen kannst, lass Dir jeden Auftrag unterschreiben; lass Dir, wenn möglich auch die Ausführung schriftlich bestätigen, andere Möglichkeiten gibts auch. Nicht jeder Auftrag ist schriftlich, es gibt auch unschriftliche Verträge.
Mahne und geh notwendigenfalls zum Mahngericht.
Es gibt natürlich auch Firmen und Anwälte, sind sicher gut, aber dafür die Kosten mußt Du vorher abklären.
Wenn Du Dich irgendwie eingeschüchtert zeigst, obwohl Du im Recht bist: Keine Chance, oder Hilfe nehmen
MfG