Zahlungspflicht bei Nummernportierung vor Vertragsablauf

Hallo zusammen,
Ich habe meinen Mobilfunkvertrag gekündigt und mir einen neuen Anbieter gesucht. Mein alter Vertrag läuft noch bis Mitte November. Der alte Anbieter hat mir direkt die Portierung der Nummer zum neuen Anbieter freigegeben. Jetzt wird morgen oder übermorgen mein neuer Vertrag freigeschaltet und ich telefoniere mit dem neuen Vertrag und meiner alten Nummer weiter. Wechsel von Vodafone zu Telekom.
Jetzt meine Frage:
Wenn mein neuer Vertrag mit der alten Nummer läuft kann ich ja den alten Vertrag nicht mehr wirklich nutzen. Bin ich dann im alten Vertrag ohne Nummer zahlungspflichtig oder bekomme ich eine neue Nummer für die letzten paar Wochen?

Oder wie läuft das? Würde mich vorfallen rechtlich interessieren. Klar habe ich nen Vertrag den ich auch erfülle…. Aber zwei Verträge mit einer Nummer geht ja nu auch nicht!?

Danke für eure Hilfe.

Natürlich bist Du zahlungspflichtig. Der bisherige Anbieter kann dir eine neue Nummer zuweisen. Das muss er aber nicht aus Selbstantrieb tun.

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Und wahrscheinlich auch nicht kostenlos.

AFAIK muss er das kostenlos tun …

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