Zahlungspflicht für Kinder im Pflegefall

Hallo,

die Rentnerin (A)nnelise hat zwei Kinder, (B)ertram und ©lodette. Nun muß A ins Pflegeheim. Ihre Rente reicht für die entstehenden Kosten nicht aus und das Sozialamt wendet sich an die Kinder zwecks Unterstützung.

B ist verheiratet und hat drei Kinder im Schulalter. C ist auch verheiratet, ist inzwischen Rentnerin und hat einen erwachsenen Sohn. Bei C gibt es eine
Besonderheit; sie lebt mit Ihrem Mann (der nicht arbeitet) vom, nennen wir es mal ‘vom gesparten‘. Das reicht solange, bis der Mann von C ebenfalls in Rente gehen kann.

Müssen C und Ihr Mann sich nun sorgen machen, dass das Sozialamt an Ihren Sparstrumpf (der ja Ihren Lebensunterhalt sichert) geht?

Viele Grüße
Peter

Auch hallo

Müssen C und Ihr Mann sich nun sorgen machen, dass das
Sozialamt an Ihren Sparstrumpf (der ja Ihren Lebensunterhalt
sichert) geht?

Das wohl nicht, da C auch ein Recht auf Selbstbehalt besitzt. Ausserdem wäre nur C unterhaltspflichtig. Weiteres ist eine Einzelfallbehandlung: http://de.wikipedia.org/wiki/Elternunterhalt

mfg M.L.

Hallo,

Müssen C und Ihr Mann sich nun sorgen machen, dass das
Sozialamt an Ihren Sparstrumpf geht?

Der „normale“ Sparstrumpf oder eine selbst genutzte Immobilie fallen unter das Schonvermögen. Eine angemessene Altersvorsorge soll außerdem nicht angegriffen werden. Fällt der Sparstrumpf deutlich größer aus, ist eine teilweise Anrechnung durchaus möglich. Warum soll die Allgemeinheit bezahlen, wenn es vermögende Kinder gibt?

Cu Rene