Zahlungspflicht trotz nicht erbrachter Leistungen?

Hallo,

bin gestern auf eine vermutlich etwas kompliziertere Fragestellung gestoßen, wäre toll, wenn hier jemand eine Antwort wüsste:

Ist man verpflichtet für vertraglich festgelegte Leistungen weiterhin zu zahlen, wenn der Leistungserbringer die Leistung auf Grund von fehlendem Zahlungseingang einstellt?

Dazu zwei (fiktive) Beispiele:
1.Ein Mobilfunkanbieter sperrt nach zurückgegangener Lastschrift das Handy (man kann also keine ausgehenden Telefonate oder SMS mehr führen). Ist der Mobilfunkanbieter berechtigt, auch die gesperrte Zeit wie üblich nach Vertrag abzurechnen, obwohl man da keine Leistung hatte?

2.Ein Versicherungsanbieter teilt einem nach mehrmaliger Mahnung mit, dass auf Grund fehlendem Zahlungseingang ab sofort keine Versicherung (welche auf ein Jahr Vertragslaufzeit festgelegt wurde) mehr besteht, dies z.B. ein halbes Jahr nach Versicherungsbeginn. Muss man jetzt nach einem weiterem halben Jahr den ganzen Betrag überweißen, oder nur anteilig für das halbe Jahr, in dem man auch den Versicherungsschutz hatte?

liebe Grüße und schonmal Danke für die Antwort,
tobi

Hallo,
nur meine bescheidene Laienmeinung dazu.

Dazu zwei (fiktive) Beispiele:
1.Ein Mobilfunkanbieter sperrt nach zurückgegangener
Lastschrift das Handy (man kann also keine ausgehenden
Telefonate oder SMS mehr führen). Ist der Mobilfunkanbieter
berechtigt, auch die gesperrte Zeit wie üblich nach Vertrag
abzurechnen, obwohl man da keine Leistung hatte?

Man hatte doch die Leistung unter seiner Nummer ereichbar zu sein, also Zugang zum Netz. Keine Leistung wäre etwas anderes.
Im Regelfall wird der Anbieter aber kündigen, was er bei Zahlungsrückstand laut AGB normalerweise auch darf. Dort steht dann sicher auch, ob ihm evtl. Schadensersatz (in der Regel die entgangenen Grundgebühren) zusteht oder ob evtl. ein vergünstigtes Handy zurückgegeben werden muß.

2.Ein Versicherungsanbieter teilt einem nach mehrmaliger

Zu Versicherungen sage ich nichts, da deren AGB für mich oft undurchschaubar sind. Da kommt es schon mal vor, daß man alle Beiträge bezahlt hat, trotzdem keinen Versicherungsschutz hat aber sein Geld auch nicht zurückbekommt.

Cu Rene

zu Beispiel 1)
Ja, denn hier werden Leistungen vertraglich voneinander abhängig gemacht. Wo ist das Problem? Wenn man zahlt ist alles okay.
Wenn man nicht zahlt hat man die Vertragsbedingungen nicht erfüllt und keinen Anspruch auf weitere Leistungen. Da geht der Mobilfunkanbieter oft sogar in Vorleistung und sperrt nur die ausgehenden Telefonate und nicht die eingehenden. Außerdem hat der Anbieter immer den Aufwand für die Vertragsabwicklung. Diese werden erst über längere Laufzeiten durch regelmäßige Beiträge wieder hereingeholt.

zu Beispiel 2)
Ja, auch hier besteht sonst die Gefahr der Leistungserschleichung. Deshalb wird auch dies in den Verträgen so geregelt. Oft ist die Versicherung jedoch bereit in Einzelfällen eine vorläufige befristete Deckungszusage zu machen. Ohne diese und ohne Beiträge gibts keinen Versicherungsschutz.

Danke für die Antworten, aber ich habe dies etwas anders gemeint.

Wenn man z.B. einen Mobilfunkvertrag inl. Freiminuten und mit monatlicher Grundgebühr hat und nun nach nicht bezahlter Rechnung der Anbieter vorrübergehend das Handy sperrt, sagen wir einen Monat lang. Dann wird die Rechnung gezahlt, das Handy wieder freigeschaltet.
Ist in diesem Fall der Anbieter berechtigt, auch für den Monat, in dem das Handy gesperrt war, die Grundgebühren zu verlangen?
Hier würde ja dann nachträglich für eine Leistung Geld verlangt werden, welche der Anbieter nicht erbracht hat.

Das Argument, auf diese Weise ja immer aus jedem Vertrag aussteigen zu können finde ich nicht schlüssig, so lange der Anbieter seine Leistung erbringt ist man ja auf jeden Fall Zahlungspflichtig, bis hin zur Pfändung.