Zahlungspflicht trotz Versicherungsfall

Guten Tag,
Die hoffentlich zahlreiche und geneigte Schar der Wissenden stelle sich bitte folgendes vollständig konstruierte Szenario vor:
Kunde A arbeitet seit ca. 5 Jahren mit Firma B zusammen, es geht u.a. um Wartungsarbeiten an Regenwasserpumpwerken, es besteht also ein Vetrauensverhältnis im Sinne von „ die Firma versteht ihr Handwerk“, (Kunde A hat aber nicht wirklich Ahnung von Spitzenlastniveaus und automatischer Wiedereinschaltsperre…)
Firma B macht die Wartung 2008, alles ist i.O., alles ist dokumentiert, Anlage ist ok (sagt Firma und glaubt Kunde)
14 Tage nach der Wartung versagt die Anlage (natürlich regnet es wie aus Kannen und Wasser läuft in Keller…)
Als Reaktion auf Notruf repariert Firma B die Anlage, alles ist wieder i.O.
Wegen des Wasserschadens werden die Versicherungen aktiviert.
Da Firma B die Wartung als Momentaufnahme des Anlagenzustands sieht, und somit auch einen Zusammenhang mit dem Ausfall beim Regen 14 Tage später verneint, stellt sie die Rechnung für die wartung und den Notdiensteinsatz.
Kunde A ist (freundlich ausgedrückt) unsicher und lehnt Zahlung ab, da er einen Zusammenhang sieht und weiterhin ja die Versicherungen noch aktiv sind.
Worauf beruht die Zahlungsverpflichtung des Kunden A? Muss Kunde A auch die Notreparatur bezahlen, da Firma B wieder einen Zusammenhang mit dem Ausfall beim Regen verneint?
Ist für Firma B die Akzeptanz eines Abschlages nicht ein Schuldeingeständnis? Hat Kunde A trotz des Nichtzahlens der Rechnung Anspruch auf weitere Leistungen (der nächste Notruf kommt sicher nachts um halb drei…)

Soviele Fragen…

EwuwE

Firma B macht die Wartung 2008, alles ist i.O., alles ist
dokumentiert, Anlage ist ok

Service Auftrag erledigt, OK Kunde unterschreibt? Wenn ja, könnte er ja auch theoretisch, sofort und Bar zahlen.

14 Tage nach der Wartung versagt die Anlage (natürlich regnet
es wie aus Kannen und Wasser läuft in Keller…)

Kann vorkommen! Eine Glühlampe versagt auch nur Ihren Dienst wenn Sie leuchtet.

Als Reaktion auf Notruf repariert Firma B die Anlage, alles
ist wieder i.O.
Wegen des Wasserschadens werden die Versicherungen aktiviert.
Da Firma B die Wartung als Momentaufnahme des Anlagenzustands
sieht, und somit auch einen Zusammenhang mit dem Ausfall beim
Regen 14 Tage später verneint, stellt sie die Rechnung für die
wartung und den Notdiensteinsatz.

Das sehe ich auch so. Solange keine Bauteile ausgefallen sind die bei der Wartung ersetzt wurden (z.Bsp. Elektomotor)

Kunde A ist (freundlich ausgedrückt) unsicher und lehnt
Zahlung ab, da er einen Zusammenhang sieht und weiterhin ja
die Versicherungen noch aktiv sind.

Warum sieht der Kunde hier einen Zusammenhang?

Worauf beruht die Zahlungsverpflichtung des Kunden A?

Wenn hier lediglich ein Service durchgeführt wurde und vom Kunden bestätigt (Unterschrieben) ist zu diesm Zeitpunkt der Vertrag erfüllt.

Muss Kunde A auch die Notreparatur bezahlen, da Firma B wieder
einen Zusammenhang mit dem Ausfall beim Regen verneint?

Ich meine Ja.

Ist für Firma B die Akzeptanz eines Abschlages nicht ein
Schuldeingeständnis?

Warum Abschlag?

Hat Kunde A trotz des Nichtzahlens der
Rechnung Anspruch auf weitere Leistungen (der nächste Notruf
kommt sicher nachts um halb drei…)

Soviele Fragen…

EwuwE