Zahlungsrückbuchung bei irreführendem DSL-Vertrag

Hallo Zusammen,

mal angenommen jemand hat einen DSL-Vertrag abgeschlossen bei dem man in der Übergangszeit, bis das DSL geschaltet wird, einen Surfstick erhält. Bei Vertragsabschluss wird versichert, dass dieser absolut kostenlos ist. Während der zwei Jahre die der DSL-Vertrag läuft wird der Stick auch auf keiner Rechnung aufgeführt.
Nun wird der DSL Vertrag gekündigt, jedoch läuft der Vertragsbestandteil für den Surfstick weiter, ohne dass der Nutzer hierüber informiert wird. In dem anfangs unterschriebenen Vertrag wird auf die Umstellung bei beenden des DSL-Vertrags auf den Tarif A im kleingedruckten hingewiesen.
Jedoch wird Tarif B, der das vierfache von Tarif A kostet in Rechnung gestellt, der Nutzer merkt das Vorhandensein eines weiteren Vertragsbestandteils erst nachdem 6 Wochen später die Rechnung kommt.
Daraufhin versucht der Nutzer mehrmals sowohl telefonisch als auch schriftlich die sofortige Kündigung dieses Vertrages, jedoch wird dies abgelehnt und der Vertrag soll (ungenutzt) 12 Monate laufen.

Könnte der betroffene seine Bank anweisen weitere Abbuchungen des Anbieters nicht mehr vorzunehmen bzw. wäre dies sinnvoll und was hätte es für Konsequenzen? Angenommen diese Person hätte keine Rechtsschutzversicherung würden die Anwaltskosten einen Streitwert von 240€ schnell übersteigen.

Moin,

eine Info zu diesem Teil:

Könnte der betroffene seine Bank anweisen weitere Abbuchungen
des Anbieters nicht mehr vorzunehmen

Ja, d.h. Lastschriften kann man innerhalb von 6 Wochen bei der Bank ohne Angabe von Gründen rückgängig machen.

wäre dies sinnvoll
und was hätte es für Konsequenzen?

Wenn die Abbuchung unrechtmäßig ist, nichts.
Wenn der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist, muss er anschließend auch noch die Gebühren für die Nichteinlösung der Lastschrift tragen. Und wenn im Vertrag nur Abbuchung durch Lastschrift vereinbart ist, dann begeht der Kunde Vertragsbruch.

Angenommen diese Person
hätte keine Rechtsschutzversicherung würden die Anwaltskosten
einen Streitwert von 240€ schnell übersteigen.

Dann muss der Kunde abwägen, was billiger ist, die 12 Monate Vertragserfüllung oder die Anwaltskosten, wenn er nicht sicher ist, ob er gewinnt. Wenn er gewinnt, sollte er seine Auslagen ja wohl ersetzt bekommen.

Dazu, ob das alles rechtmäßig ist, wird sicher jemand anders was schreiben.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

Nun wird der DSL Vertrag gekündigt, jedoch läuft der
Vertragsbestandteil für den Surfstick weiter,

Wie kann das sein? Ich dachte, es wäre ein einziger Vertrag für DSL und Surfstick gewesen, oder nicht? Man kann doch den Vertrag nicht ‚ein bisschen‘ kündigen.

ohne dass der Nutzer hierüber informiert wird. In dem anfangs
unterschriebenen Vertrag wird auf die Umstellung bei beenden
des DSL-Vertrags auf den Tarif A im kleingedruckten
hingewiesen.

Also wurde er doch informiert. Aber was soll das denn für ein Vertrag sein, der nach einer Kündigung weiterläuft? Bzw. nach dieser:

Jedoch wird Tarif B, der das vierfache von Tarif A kostet in
Rechnung gestellt,

Schilderung überhaupt erst beginnt? Und stand über den Tarif B nichts im ursprünglichen Vertrag?
Hast Du mal einen Link auf einen derart seltsamen Vertragstext?

Angenommen diese Person
hätte keine Rechtsschutzversicherung würden die Anwaltskosten
einen Streitwert von 240€ schnell übersteigen.

Das glaube ich jetzt einfach mal nicht. http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Zivil…
Gruß
loderunner (ianal)