Zahlungsrückstand/Forderung, Insolvenzverfahren

Hallo,

folgendes liegt vor:

Es gab eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Diese bestand im Zeitraum vom: 01.04.2007 bis „“ 31.05.2009 „“

Der Vertrag wurde am 22.05.2009 zum Monatsende schriftlich gekündigt. Leider gibt es hierzu keine Kündigungsbestätigung mehr. Die Kündigung erfolgte damals aufgrund eines Umzuges von mehr als 30 km. Dies ist laut AGB´s auch Möglich.

Zitat AGB:"…Bei Wohnungswechsel oder arbeitsbedingtem Umzug von mehr als 30 km ist gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt (Gemeinde) ein sofortiges Auflösen des Vertrages zum Monatsende möglich."

3 Monate später erfolgte auch ein Wechsel der Bankverbindung. Bis zum heutigen Tage hat sich der Betreiber des Fitnessstudios nicht wieder gemeldet.

Nun kommt bei der damaligen Adresse wo XY ja seit Mitte 2009 gar nicht mehr wohnt und auch nicht gemeldet ist, (dort wohnt irgendein bekannter o.ä) ein Brief eines Rechtsanwaltes an, der das Insolvenzverfahren dieses benannten Studios leitet. Im Brief ist eine Forderung an XY in Höhe von ~ 980€ aufgeführt.

Wie sollte man sich verhalten? Ignorieren, da diesen Brief ja theoretisch nicht erhalten werden kann da an diesem Ort XY nicht mehr wohnt (der Brief kam nicht per Einschreiben), sich melden und die Sachlage klären (leider wie bereits erwähnt keine Kündigungsbestätigung vorhanden) oder einfach abwarten? Im Brief ist eine Zahlungsfrist bis 21.04.2011 angegeben.

Es herrscht totale Ratlosigkeit. 900€ ist ne menge Holz…
Des weiteren steht noch in den AGB´s folgendes:
Zitat:“ Der Vertrag verlängert sich um die Erstlaufzeit maximal aber 6 Monate. Wenn nicht unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird….“
Laut dem Auszug aus den AGB´s dürfen die XY doch gar nicht diese ganzen Monate bis heute aufbrummen oder? Man weiß leider nicht mehr genau ob im Laufe der weiteren Vertragszeit noch etwas Neueres unterschrieben wurde. Ist ja leider zeitlich etwas her, in den Unterlagen existiert nur dieser eine Vertrag mit den AGB´s.

Erhoffe hier nun Hilfe oder Ratschläge.

Vielen lieben Dank bereits jetzt an alle die sich Zeit nehmen um dieses Anliegen zu lesen…

Hallo
Auf keinen Fall darf man die Rechnung ignorieren. Die Forderung muss schriftlich bestritten werden.
Gruß Michael

Hallo,

dto,.

folgendes liegt vor:

Es gab eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Diese
bestand im Zeitraum vom: 01.04.2007 bis „“ 31.05.2009 „“

Der Vertrag wurde am 22.05.2009 zum Monatsende schriftlich
gekündigt. Leider gibt es hierzu keine Kündigungsbestätigung
mehr. Die Kündigung erfolgte damals aufgrund eines Umzuges von
mehr als 30 km. Dies ist laut AGB´s auch Möglich.

Das genügt ja vorerst, denn der RA ist Inso-Verwalter und schreibt erst einmal alle „Schuldner“ an und versucht, evtl. bestehende Forderungen geltend zu machen.

Wenn das Kü-Schreiben noch vorhanden ist, schickt man dem RA davon eine Kopie; der kennt ja die AGB’s, sieht dass man umgezogen ist und bucht diese Forderungen dann einmal aus.

Es ist ja nicht vertraglich vereinbart, dass das Fitnesstudio die Kün bestätigen muß, oder doch?

Zitat AGB:"…Bei Wohnungswechsel oder arbeitsbedingtem
Umzug von mehr als 30 km ist gegen Vorlage einer
Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt (Gemeinde) ein
sofortiges Auflösen des Vertrages zum Monatsende möglich."

Also, das weiss der RA ja auch, am besten eine Kopie der Ummeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.

Schönen Tag noch.

Vielen lieben Dank bereits jetzt an alle die sich Zeit nehmen
um dieses Anliegen zu lesen…