Hallo www,ler
Eine Firma hat seit 3 Jahren massive Probleme die Löhne zu Zahlen.
Im letzten viertel Jahr 2006 wurden die Löhne auf zweimal Bezahlt,
aber auch eine hälfte erst mit mehr als einem Monat Verspätung,
nun wird seit Anfang 2007 der Lohn auf dreimal Bezahlt auch mit mehr als einem Monat Verspätung.(derzeit steht der Rest von April noch aus!)
Angeblich hätte der Betriebsrat dies so mit der Geschäftsleitung vereinbart-die 3 mal Zahlung.Meine Frage-kann der Betriebsrat überhaupt
darüber Entscheiden wie die Mitarbeiter ihren Lohn bekommen? und muß ich
daß hinnehmen? die meisten sind damit nähmlich nicht Einverstanden.
Aber auf der anderen Seite-wenn die Firma noch nicht mal in der Lage ist die Löhne auf dreimal Pünktlich zu Zahlen dann schon gar nicht auf einmal was tun? (bitte keine Antworten wie - neuen Job suchen)
Gruß Bernd
Hallo Bernd,
Angeblich hätte der Betriebsrat dies so mit der
Geschäftsleitung vereinbart-die 3 mal Zahlung.
Was sagt denn der Betriebsrat dazu?
kann der Betriebsrat überhaupt
darüber Entscheiden wie die Mitarbeiter ihren Lohn bekommen?
Ein Betriebsrat hat keine Kompetenz, die vertraglichen Zahlungsvereinbarungen zu ändern.
und muß ich daß hinnehmen?
Man muß das nicht hinnehmen.
Aber auf der anderen Seite-wenn die Firma noch nicht mal in
der Lage ist die Löhne auf dreimal Pünktlich zu Zahlen dann
schon gar nicht auf einmal was tun? (bitte keine Antworten wie
Auf kurz oder lang bleibt einem da wohl nichts anderes übrig. Entweder gehts der Firma so schlecht, dass es sie eh nicht mehr lange gibt. Oder man macht sich mit seinen (völlig berechtigten) ständigen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben etc pp dermaßen unbeliebt, dass man sehr schnell auf der Abschußliste steht. Beide Varianten habe ich im Bekanntenkreis miterleben müssen. Und dazu eine Richterin, die allen Ernstes behauptete, als Arbeitnehmer müsse man halt gegenüber seiner Firma loyal sein und in schwierigen Zeiten auch mal mit zwei oder drei Gehältern Rückstand leben, da müsse man sich nicht so anstellen und gleich klagen. Recht haben und Recht kriegen sind halt zweierlei. Sicherlich kann der Arbeitnehmer in dem von dir geschilderten Fall sein Recht versuchen durchzusetzen, ob es aber der zukünftigen angenehmen Zusammenarbeit zuträglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
Nils
Servus,
und muß ich daß hinnehmen?
nein: Auch als Arbeitnehmer kann man die Firma abschießen, wenn sie nicht zahlt. Die Bundesagentur für Arbeit, von der das Gehalt nach erfolgreichem Abschuss kommt, zahlt immer pünktlich - allerdings keine drei Jahre lang, und bissel weniger ists auch…
Schöne Grüße
MM