Zahlungsuneinigkeit

Hallo,

nehmen wir mal an ein freier Programmierer A, in Deutschland, hätte per mündlicher Absprache mit einer Person B, welche in Österreich wohnen würde, eine Leistung erbracht. Jedoch hätten A versäumt die genaue Vergütung zu Regeln und es wäre stattdessen folgende Formulierung im Raum: „Wenn erbrachte Leistung gut läuft, dann gibts Kohle. Aber auf jeden Fall eine Aufwandsentschädigung.“.

Nehmen wir weiterhin an, der Programmierer A hätte seine Leistung abgeschlossen, abgegebenen und das entstandene Produkt (mehrere Dateien mit Backendfunktionalität und Frontend einer Webseite) würde in Betrieb sein.

Person B würde Person A nun nach vielem Nachhaken ( meist mündlich und hin und wieder auch per Email ) von Person A einen extrem kleinen Geldbetrag geben. Sagen wir mal 300 Euro.
Person A hätte aber ~300 Stunden investiert und würde den Betrag als zu gering ansehen. Auch als Aufwandsentschädigung.
Person A würde als angemessene Bezahlung mindestens 10 Euro pro Stunde einschätzen.

Nun redet Person A nochmals mit Person B und stellt klar, dass damit der Kern der Arbeit nicht abgegolten sei. Person A stellt vor Person B klar, dass er mehr erwartet. Nehmen wir an, die Beiden würden sich auf weitere 1200 Euro einigen, jedoch nur mündlich, was Person A eigentlich zwar viel zu wenig wäre, aber als Aufwandentschädigung dann besser wäre als garnichts.
Nehmen wir aber weiter an, dass es nach längerer Zeit immer noch zu keiner weiteren Auszahlung käme und Person A weiter vertröstet würde.

Irgendwann würde Person A sicherlich die Geduld verlieren.
Er würde sich überlegen, wie es weiter gehen könnte.
Möglichkeiten?

-Schreiben einer Rechnung ganz offiziell? Und dann Mahnen und vor Gericht ziehen? Jedoch wurde ja nichts schriftlich vereinbart.

-Oder etwa Forderung der Löschung der Dateien zu einem bestimmten Zeitpunkt, wenn keine Einigung käme? (Mit der Begründung, dass da das eigene Copyright drauf wäre) Und dann regelmäßig überprüfen, ob die Dateien nicht wieder per Backup nach einer gewissen Zeit aufgespielt würden, um dann Copyrightverletzung mit sehr hohem Schadensersatz zu fordern?

Gibt es überhaupt eine Chance, dass Person A noch halbwegs vergütet würde?

Bin auf Eure Meinungen zu solch einem Fall gespannt…

Grüße

Jens

off topic - Brett
Hi Jens!

Da sich hier ungewöhlich lang (für dieses Brett) niemand auf Deine Anfrage gemeldet hat, würde ich Dir den Tipp geben, selbige im richtigen Brett „Allg. Rechtsfragen“ zu stellen!

LG
Guido

Da sich hier ungewöhlich lang (für dieses Brett) niemand auf
Deine Anfrage gemeldet hat, würde ich Dir den Tipp geben,
selbige im richtigen Brett „Allg. Rechtsfragen“ zu stellen!

Zumal es sich nicht um ein arbeitsrechtliches Problem drehen dürfte (Werkvertrag, ohne schriftliche Fixierung), wäre das das Mittel der Wahl,

meint auch Eillicht zu Vensre