Zahlungsunfähig - Insolvenz - Konkurs

Hallo,
man hört ja diese Begriffe in der letzten Zeit immer öfter, aber wo ist der Unterschied?
Insbesondere dachte ich immer, daß man wenn man zahlungsunfähig ist umgehend zum Gericht gehen sollte um Konkurs anzumelden, da Konkursverschleppung (oder wie das heißt) schon alleine strafbar ist. Neulich habe ich aber von einem Unternehmen gelesen, daß es sich zwar für zahlungsunfähig erklärt hat, aber den (dann erwarteten) Konkursantrag erst einige Wochen später gestellt hat.

Cu Rene

Hi,

den Konkurs gibt es im juristischen Sinne nicht mehr, sondern das ganze heißt jetzt Insolvenz. Nun heißt Insolvenz zwar übersetzt Zahlungsunfähigkeit, jedoch können entweder Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Grund für einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren sein (§17 ff. InsO: http://dejure.org/gesetze/InsO).

Bei juristischen Personen hat die Geschäftsführung innerhalb von 2 Wochen nach Eintreten eines Grundes für eine Insolvenz einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Gruß
Christian