In einer Hotelanlage existieren neben dem Hotelbesitzer, der über 70% Eigentumsanteile besitzt, noch weitere Eigentümer vom Wohneinheiten. Die Heizung- und Warmwasserversorgung erfolgen durch das Hotel.
Auf Grund finanzieller Probleme des Hotels treten verstärkt z.B. Probleme in der Warmwasserversorgung auf (Vorlaufzeit teilweise 10 Minuten bis lauwarmes Wasser kommt).
Welche rechtliche Möglichkeiten bestehen in einer solchen Konstellation für die in der Minderheit befindlichen Eigentümer?
_______ Gesamtschuldner in diesem Fall für alle
gemeinsamen Verbindlichkeiten haftest?
Wenn der Hotelbesitzer es (eeks) „richtig“ anfängt, treibt er dich
und die anderen in die Zwangsversteigerung, übernimmt sehr günstig
dann deine Wohnung und selbst ein Gericht kann nichts daran ändern.
Habe da einige Fälle gesichert, haarsträubend.
W ohn- E igentums- G esetz (WEG) downloaden und
durchlesen.
Trotzdem alles Gute
T-Bird
Unten wurde bereits richtig auf das WEG verwiesen.
- Wenn wirklich der Mehrheitseigentümer insolvent geht, habt ihr 30% Resteigentümer ein ganz ganz schlimmes Problem.
2.Zentrale Versorgungen sind Gemeinschaftsaufgaben. Als erste Maßnahme muss der Verwalter gezwungen werden, tätig zu werden. Selbst wenn er vom Mehrheitseigentümer „ausgesucht“ wurde, muss er alle Eigentümer vertreten. Wenn er das nicht tut, müssen die Resteigentümer, nur mit anwaltlicher Hilfe möglich, einen Verwalterwechsel erzwingen, mit dem Ziel
- einen gerichtlich eingesetzten Verwalter zu bekommen (wenn der Mehrheitseigentümer querschießt)
- Zwangsverwaltung evtl. insolventer Einheiten
gruß n.
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