Zahlungsvereinbarung seitens Bank! Rechtens?

Hallo zusammen,

A und B nahmen Kredit zusammen auf (eine Summe über einen Vertrag mit zwei Unterschriften!).

A und B trennen sich. Sie waren nicht verheiratet.

Da die vereinbarte Ratenhöhe nicht einging, kündigt die Bank die Geschäftsbeziehung zu beiden bzgl. Kreditvertrag.

A vereinbart telefonisch weiterhin die Zahlung der hälftigen Raten, da mehr nicht drin ist!

Jetzt erhält A die Zahlungsvereinbarung von der Bank und diese kommt ihm komisch vor:

"… mit Ihrem Rückzahlungsvorschlag vom 08.04.2010 sind wir vorerst einverstanden.

Zudem bitten wir um Vorlage aktueller Einkommensnachweise.

Zahlungsvereinbarung

zwischen der

Bank - Gläugiber

und

A - Schuldner

  1. Anerkannte Forderungen der Bank

Der Schuldner erkennt an, der Bank aus dem Darlehenskonto … zum 13.04.2010 einen Gesamtbetrag i. H. v. … € zzgl. Zinsen ab dem 14.04.2010 zu schulden.

  1. Zahlung des Schuldners

Der Schuldner verpflichtet sich, beginnend ab 04/10 jeweils spätestens zum 30. des Monats den Betrag von mind. … € an die Bank als regelmäßige Abschlagszahlung auf den in Ziffer 1. gen. Gesamtbetrag zzgl. Zinsen bis zu dessen endgültiger Tilgung zu zahlen. Jede Abschlagszahlung bewirkt den Neubeginn der Verjährung der verbleibenden Gesamtforderung. Die Ratenhöhe wird im jährlichen Rhythmus neu verhandelt.

Für die Dauer der vereinbarten regelmäßigen Zahlungen wird die Bank gegen den Schuldner keine gerichtlichen bzw. vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen einleiten.

  1. Kündigungsrecht der Bank

Leistet der Schuldner zwei aufeinanderfolgende Zahlungen gem. ZIffer 2. nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, kann die Bank diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen.

  1. Ergänzende Geltung von Vorschriften

Ergänzend gelten die AGB der Bank.

  1. Verjährung

Der Schuldern verzichtet auf die Einrede der Verjährung der Forderungen der Bank bis zum 31.12.2010."

Hierzu hat A folgende Fragen bzw. Anmerkungen:

1.) Was bedeutet denn „vorerst einverstanden“?
2.) Darf die Bank von A aktuelle Einkommensnachweise verlangen? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, worauf kann sich A berufen?
3.) Wo bleibt in dieser Zahlungsvereinbarung B? D. h., warum wird B nicht irgendwie miteinbezogen? Die in Ziffer 1. genannte Gesamtsumme ist die komplette Restsumme, die noch offen ist und A und B zusammen schulden! Aber in dieser Zahlungsvereinbarung ist dann A der alleinige Schuldner!?
4.) Wenn A diese Zahlungsvereinbarung unterschreibt, bedeutet das, dass B fein raus ist?
5.) Wenn A diese Zahlungsvereinbarung unterschreiben sollte, wie lange hat er ein Widerrufsrecht?
6.) Im Telefonat zwischen A und der Abteilung bzgl. Kreditabwicklung von der Bank war die Rede von 110 € und nicht von „vorerst“ und „mind.“ A möchte dies natürlich ändern (lassen)!
7.) Auch von einer jährlichen Neuverhandlung der Ratenhöhe war keine Rede in dem Telefonat.
8.) Hat die Bank wirklich fristloses Kündigungsrecht wie unter Ziffer 3. beschrieben?
9.) Wenn A jetzt die vereinbarte Rate bezahlt, ist das eine Zustimmung von A zu dieser Zahlungsvereinbarung?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank.

Gruß

MM

PS:
/t/hilfe-bank-kuendigt-geschaeftsverbindung-restkred…
/t/wie-kommt-bank-ans-geld-eines-alg-ii-empfaengers/…

Hallo,

ich tippe doch mal darauf, dass A und B als Gesamtschuldner des Kreditvertrages haften. D.h. die Bank kann sich bei beiden vollkommen unabhängig vom anderen die Gesamtsumme holen. Es ist dann das private Vergnügen von A und B untereinander die Anteile auszugleichen.

Daher bietet die Bank jetzt dem zahlungswilligen Schuldner eine Vereinbarung an, wonach er - ausreichende Zahlungsfähigkeit vorausgesetzt, daher die Anforderung der aktuellen Einkommensnachweise und der Hinweis auf Vorläufigkeit - mit der bisherigen hälftigen Ratenhöhe nach und nach den gesamten Kredit (also grob gesagt doppelte Laufzeit) abstottern kann.

Natürlich kann der zahlungswillige Schuldner die Unterschrift unter diese Vereinbarung verweigern. Dann wird eben nicht mehr abgestottert, sondern vollstreckt.

Gruß vom Wiz

hallo,

1.) Was bedeutet denn „vorerst einverstanden“?

da sie es sich nochmal anders überlegen können

2.) Darf die Bank von A aktuelle Einkommensnachweise
verlangen? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, worauf kann sich
A berufen?

Ja!

3.) Wo bleibt in dieser Zahlungsvereinbarung B? D. h., warum
wird B nicht irgendwie miteinbezogen? Die in Ziffer 1.
genannte Gesamtsumme ist die komplette Restsumme, die noch
offen ist und A und B zusammen schulden! Aber in dieser
Zahlungsvereinbarung ist dann A der alleinige Schuldner!?

Es ist auch auch eine Vereinbarung zwischen bank und A, nicht zwischen Bank und a und b!

4.) Wenn A diese Zahlungsvereinbarung unterschreibt, bedeutet
das, dass B fein raus ist?

nicht unbedingt, aber vieleicht ist es der bequemmere weg für die bank.
Im Innenverhältnis zwischen A und B, kann A sich sein Geld von B wiederholen

6.) Im Telefonat zwischen A und der Abteilung bzgl.
Kreditabwicklung von der Bank war die Rede von 110 € und nicht
von „vorerst“ und „mind.“ A möchte dies natürlich ändern
(lassen)!

Klar, warum? ich sehe keinen Unterschied! Wenn immer die 100 bezahlt werden, ist die Bank zufrieden!

7.) Auch von einer jährlichen Neuverhandlung der Ratenhöhe war
keine Rede in dem Telefonat.

Es war ja auch nie die Rede davon, dass der Vertrag nicht vollständig erfüllt wird!

8.) Hat die Bank wirklich fristloses Kündigungsrecht wie unter
Ziffer 3. beschrieben?

Ich glaube ja!

Liebe Grüße
Michael