Hallo zusammen,
A und B nahmen Kredit zusammen auf (eine Summe über einen Vertrag mit zwei Unterschriften!).
A und B trennen sich. Sie waren nicht verheiratet.
Da die vereinbarte Ratenhöhe nicht einging, kündigt die Bank die Geschäftsbeziehung zu beiden bzgl. Kreditvertrag.
A vereinbart telefonisch weiterhin die Zahlung der hälftigen Raten, da mehr nicht drin ist!
Jetzt erhält A die Zahlungsvereinbarung von der Bank und diese kommt ihm komisch vor:
"… mit Ihrem Rückzahlungsvorschlag vom 08.04.2010 sind wir vorerst einverstanden.
Zudem bitten wir um Vorlage aktueller Einkommensnachweise.
Zahlungsvereinbarung
zwischen der
Bank - Gläugiber
und
A - Schuldner
- Anerkannte Forderungen der Bank
Der Schuldner erkennt an, der Bank aus dem Darlehenskonto … zum 13.04.2010 einen Gesamtbetrag i. H. v. … € zzgl. Zinsen ab dem 14.04.2010 zu schulden.
- Zahlung des Schuldners
Der Schuldner verpflichtet sich, beginnend ab 04/10 jeweils spätestens zum 30. des Monats den Betrag von mind. … € an die Bank als regelmäßige Abschlagszahlung auf den in Ziffer 1. gen. Gesamtbetrag zzgl. Zinsen bis zu dessen endgültiger Tilgung zu zahlen. Jede Abschlagszahlung bewirkt den Neubeginn der Verjährung der verbleibenden Gesamtforderung. Die Ratenhöhe wird im jährlichen Rhythmus neu verhandelt.
Für die Dauer der vereinbarten regelmäßigen Zahlungen wird die Bank gegen den Schuldner keine gerichtlichen bzw. vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen einleiten.
- Kündigungsrecht der Bank
Leistet der Schuldner zwei aufeinanderfolgende Zahlungen gem. ZIffer 2. nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, kann die Bank diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen.
- Ergänzende Geltung von Vorschriften
Ergänzend gelten die AGB der Bank.
- Verjährung
Der Schuldern verzichtet auf die Einrede der Verjährung der Forderungen der Bank bis zum 31.12.2010."
Hierzu hat A folgende Fragen bzw. Anmerkungen:
1.) Was bedeutet denn „vorerst einverstanden“?
2.) Darf die Bank von A aktuelle Einkommensnachweise verlangen? Wenn ja, wo steht das? Wenn nein, worauf kann sich A berufen?
3.) Wo bleibt in dieser Zahlungsvereinbarung B? D. h., warum wird B nicht irgendwie miteinbezogen? Die in Ziffer 1. genannte Gesamtsumme ist die komplette Restsumme, die noch offen ist und A und B zusammen schulden! Aber in dieser Zahlungsvereinbarung ist dann A der alleinige Schuldner!?
4.) Wenn A diese Zahlungsvereinbarung unterschreibt, bedeutet das, dass B fein raus ist?
5.) Wenn A diese Zahlungsvereinbarung unterschreiben sollte, wie lange hat er ein Widerrufsrecht?
6.) Im Telefonat zwischen A und der Abteilung bzgl. Kreditabwicklung von der Bank war die Rede von 110 € und nicht von „vorerst“ und „mind.“ A möchte dies natürlich ändern (lassen)!
7.) Auch von einer jährlichen Neuverhandlung der Ratenhöhe war keine Rede in dem Telefonat.
8.) Hat die Bank wirklich fristloses Kündigungsrecht wie unter Ziffer 3. beschrieben?
9.) Wenn A jetzt die vereinbarte Rate bezahlt, ist das eine Zustimmung von A zu dieser Zahlungsvereinbarung?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
MM
PS:
/t/hilfe-bank-kuendigt-geschaeftsverbindung-restkred…
/t/wie-kommt-bank-ans-geld-eines-alg-ii-empfaengers/…