Zahlungsverpflichtung bei Unfall mit Fremden Auto?

Ja, Ich versuche es euch mal zu erklären.

Also. Ich hatte im Januar oder Februar mit dem Auto meiner Ex-Freundin einen Unfall( Beim einleiten des Überholvorganges ist ein weißer Renault von hinten angeschossen und hat den Wagen seitlich geschrammt). Klärung läuft noch ob ich Schuld bin. So. An dem gegnerischen Fahrzeug ist ein Schaden von knapp 4000€ entstanden, wovon ihre Versicherung bereits 70% gezahlt hat. Sie wurde auf 85% hoch gestuft.

Sie hatte jetzt einen weiteren Unfall vor 2 Wochen (wir haben uns ende Februar getrennt) Sie hat ein anderes Fahrzeug beim ausparken nicht beachtet. Der Schaden beläuft sich wohl auf etwas über 1000€.

Nun zu dem Problem, bzw. Problemen. Ihre Versicherung hat Ihr gesagt Sie könnte mich wegen dem Unfall, den ich verursacht habe verklagen. Ist das richtig und würde sie damit durch kommen? Ich war nicht auf das Fahrzeug angemeldet und sie hat mich freiwillig fahren lassen.

Andere Möglichkeit, die von der Versicherung vorgeschlagen wurde, dass Sie den Unfall selbst bezahlt (was sie auf mich abwälzen will, da ich ja den ersten Unfall verursacht habe).

Wenn das ganze über die Versicherung läuft würde sie auf 120% hoch gestuft werden und anschließend gekündigt werden, weil Zu viel Schaden in zu kurzer Zeit entstanden ist. Dürfen die das ohne weiteres???

Ich brauch da wirklich dringend Fachlichen Rat, ob ich dafür einstehen muss oder ob ich dadurch Probleme bekommen kann. weil 1000€ hab ich nicht mal eben auf der Kante liegen, da ich in einer Umschulung bin und zudem noch Schwerbehindert(50%).

Hallo Aj2010,
ich bin kein Jurist und kenne die polizeilichen Aktenlage nicht. Was das betrifft würde ich dir empfehlen deine Frage einem Verkehrsanwalt und/oder im juristenforum.de zu stellen.

Soweit ich mich noch richtig erinnere, stellt sich dich Sache so dar, das du (der PKW deiner Ex) den Unfall verurscht hast, denn sonst hätte die Versicherung nicht schon gezahlt. -> Empfehlung dringend zu RA

Klärung läuft noch ob ich Schuld bin. An dem gegnerischen Fahrzeug ist ein Schaden von
knapp 4000€ entstanden, wovon ihre Versicherung bereits 70%
gezahlt hat. Sie wurde auf 85% hoch gestuft.

zum Hochstufen: Man wird automatisch hochgestuft, sobald ein Schaden auch nur gemeldet wird! Unabhängig davon ob die Versicherung zahlen muß oder wie hoch der Schaden ist. Sollte keine Zahlung erfolgen, oder der gemeldete Schaden binnen 6 Monaten an die Versicherung zurück gezahlt worden sein (Ratenzahlung?!), wird wieder zurück gestuft.

Sie hatte jetzt einen weiteren Unfall vor 2 Wochen

2 Schäden innerhalb eines Jahres ergeben eine sehr deutliche Rückstufung und wird von manchen Gesellschaften gerne als Kündigungsgrund genommen. (Was rechtens ist)

Nun zu dem Problem, bzw. Problemen. Ihre Versicherung hat Ihr
gesagt Sie könnte mich wegen dem Unfall, den ich verursacht
habe verklagen. Ist das richtig und würde sie damit durch
kommen?

Ein ganz klares JA und JA. Da sollte sich dann aber deine Haftpflicht-Versicherung drum kümmern. Die ist dafür da, Schäden die du verursacht hast rechtlich zu prüfen und dann evtl gegen anzugehen bzw. den Schaden zu begleichen.

Ich war nicht auf das Fahrzeug angemeldet und sie hat mich freiwillig fahren lassen.

Das ist unwichtig. Wichtig ist das du gefahren bist, und durch den Unfall deiner Ex-Freundin ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, den du nach BGB auszugleichen hast. (In voller Höhe, so als wenn nichts passiert wäre)

Wie gesagt ist eine knifflige Situation die leider oft für böses Blut Sorgen kann. Am besten Ihr geht gemeinsam zu einem Verkehrsanwalt und bemüht eure Versicherungen. Deine Ex-Freundin Ihre Rechtschutz und du deine Haftpflicht.

Aber wegen der 4000,- € würde ich mir vorläufig keine Gedanken machen. Wenn deine HV nicht zahlen will, dann brauchst du auch nicht zu zahlen. Die haben dann schon alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. - Vermutlich werden die den Schaden aber übernehmen, und deine Freundin wird wieder ‚runter-gestuft‘.

Aber bitte geh zu einem Anwalt, denn auch als Ex-Versicherungsvertreter kann ich mich irren!

Hallo ,also mit dem ersten Unfall ist es so,daß das Auto was Du beschädigt hast die Haftpflicht bezahlen muss,den Schaden am Fahrzeug Deiner Freundin ist so eine Sache ,sie hat Dich freiwillig fahren lassen ,nun kommt es darauf an wie alt Du bist und wie sie die Versicherung abgeschlossen hat.Bist Du unter 25 und Deine Freundin hat der Versicherung nur gesagt das sie allein mit dem Auto fährt,kann es passieren das sie den Schaden am Fahrzeug nicht bezahlt.Besteht überhaupt eine Kaskoversicherung ?
Wenn Du noch weiter Fragen hast schreibe mir noch mal ich weiß nicht ob Dir die Antwort reicht .
Lg Tine

Ja sie kann dich zivilrechtlich verklagen, das ist kein Poblem.

Genauso das sie dich auch in regress nehmen kann und dir die Schadenssumme auferlegen kann.

bei fragen kannst du mich gern mal anrufen
0173-37 20 618

Moin,

nun bin ich nicht unbedingt der Kfz-Experte, will aber trotzdem mal versuchen, Licht in die Angelegenheit zu bringen:

zum Unfall 1: grundsätzlich ist der Schadenverursacher leistungspflichtig, also der Fahrer. Dessen Versicherung wird den Schaden begleichen. Sie sind das aber nicht und wenn Sie nicht als Fahrer bei der Versicherung angegeben sind, wird diese die Leistung ablehnen. Sie wären also hier mit den 4,000€ leistungspflichtig. Private Haftpflichtversicherungen werden den Schaden nicht übernehmen.

Es ist richtig, dass Sie zivilrechtlich hier zur Zahlung verpflichtet werden können.

Persönlich sehe ich keine Chance, dass Sie hier aus einer Zahlungsverpflichtung herauskommen.

Tut mir Leid, wenn ich da keine andere Auskunft geben kann.

Gruß
Reimar Marben

Danke erstmal euren Antworten.
Also, Ich bin zum unfallZeitpunkt 22 gewesen. Anwalt wurde natürlich aufgesucht, da Die Straßensituation wie folgt war. Links in Fahrtrichtung war eine weiße Schneewand. vor mir 2 Autos und hinter mir ein grüner Golf. 90km bei einbiegung in die Gerade. Der Wagen vor mir ist ausgeschert (da war ich bereits bei 100Km/h) und Ich wollte direkt hinterher, natürlich unter Beachtung der STVO. Ich bin langsam ausgeschert und von hinten ist der weiße Mitsubischi an mir vorbei natürlich mit Berührung. Und das nicht grade langsam. Ich hab im April meine HV gewechselt gehabt. welche ist dann dafür zuständig? meine alte oder meine neue???

Vielen lieben dank für eure hilfe =)

Tut mir leid, kann nicht weiterhelfen.

Für die Ex jedoch tut es mir noch mehr leid…

Tjaaaa, was soll ich sagen. Für mich sieht es so aus, als wenn du eine Teilschuld hast. - Aber ich bin weder Jurist noch in der Schadenabteilung eines VR (Versicherers)!
Wer wie viel Schuld hat und was zahlen muß, müssen die Anwälte bzw. die Gerichte klären.

Für dich als Fahrer eines fremden Kfz gilt generell, das du dem Eigentümer, deiner Ex-Freundin, einen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hast, für den du zu 100 % aufkommen mußt.

Was deine HV betrifft: Wenn du jetzt erst den Schaden melden willst, ist es sowieso viel zu spät! - Meldefrist 1 Woche!!
Hier wäre dein alter VR zuständig, ist aber inzwischen leistungsfrei, da du deinen Obliegenheiten (Verpflichtungen) nicht fristgemäß nachgekommen bist.
Dein neuer VR braucht ebenfalls nicht zu zahlen, da du zum Schadenzeitpunkt dort nicht versichert warst. - Warum sollte er auch. Würdest du an seiner Stelle auch nicht!?!

Unterm Strich sieht es schlecht aus, das du da ohne Zahlungen an deine Ex-Freundin heile rauskommst. Mein Vorschlage wäre: Nach Prüfung und gerichtlicher Klärung wie Hoch deine Mitschuld ist, übernimmt deine Ex-Freundin den Schaden, und du stotterst es Ihr, oder an den VR (hier Frist: innerhalb 6 Monate) ab, damit Sie nicht hoch gestuft wird.
Ich weiß nicht wie gut euer Verhältnis ist.
Stelle deine Frage lieber mal bei www.Juristenforum.de - da sind Fach-Anwälte online, die dir bei diesem „es könnte sein“ Fall helfen. :wink:

Hallo Aj2010,
aus meiner Erfahrung heraus kann ich Dir nur empfehlen, in diesem speziellen Fall einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen und damit zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu gehen.
Beste Grüße USKO

Hallo,
ja, das sieht eher mal schlecht für Dich aus. Für den Schaden den Du Deiner Freundin zugefügt hat bis Du gemäß 823 BGB haftbar. Das heißt, Du musste die Dame stellen, als wäre kein Schaden eingetreten. Da der 2. Schaden, für den Du keine Verantwortung trägst geringer ist als der Erste, empfehle ich diesen zu übernehmen.
Zum 2. Punkt: Natürlich kann ein Versicherer den Vertrag kündigen. Die Rechte der Versicherung sind denen des Kunden ähnlich. Ohne Angabe von Gründen kann der Versicherer zur Hauptfälligkeit kündigen oder nach einem Schaden.

Hallo,

es kommt ganz darauf an, was in den Versicherungs-Vertragsbedingungen vereinbart wurde! Dort ist geregelt, für welche Schäden die Versicherung zahlt. Es gibt ja diverse Rabatte, wenn z.B. nur bestimmte Leute den Wagen fahren dürfen (z.B. kann vereinbart werden, dass nur der Halter allein fahren darf - dann muss man weniger Versicherungsbeitrag zahlen). Was wurde bei Vertragsabschluss vereinbart? Ist ein fremder Fahrer in deinem Alter mitversichert? Wenn ja, dann hast du nix zu befürchten, da du mit Einverständnis deiner Freundin gefahren bist (vorausgesetzt du hattest zu dem Zeitpunkt nen gültigen Führerschein und kein Fahrverbot :smile:.
Wenn allerdings nicht, dann ist die Versicherung unberechtigterweise in Vorleistung gegangen und kann tatsächlich den Betrag von deiner Ex zurückfordern - was sie sicher auch machen wird. Und ich nehme nicht an, dass deine Privathaftpflicht das abdeckt…
Allerdings frage ich mich, warum die Versicherung das nicht VOR der Zahlung abgeklärt hat, wer gefahren ist? Wurden evtl. falsche Angaben gemacht?

Nun, auch wenn es evtl. schlecht aussieht dennoch viel Erfolg!

Moin!

Du hast nur den Schaden zu bezahlen - wenn überhaupt - der Deiner Freundin entsteht - das wäre die Erhöhung der Prämie aufgrund Deines Unfalles - den Rest zahlt ja die Versicherung.

Wenn Du am ersten Unfall nicht Schuld bist, darf die Versicherung sie nicht hochstufen, dann bist Du raus aus der Sache.

Ob die Versicherung nur einen Fahrer erlaubt oder nicht, ist unerheblich für Dich: Sie hat Dir erlaubt, das Auto zu fahren, und Du kanntest die Bedingungen nicht und MUSSTEST SIE AUCH NICHT KENNEN (manchmal verlangt der Gesetzgeber, dass man sich hätte informieren MÜSSEN - hier nicht).
Die einzige Folge könnte sein, dass Deine Freundin die Rabatte, die sie bekommen hat, weil es nur einen Fahrer gibt, zurückzahlen muss. Auch das nur, wenn es keinen besonderen Grund gab, dass Du das Auto hattest, Ausnahmen sind nämlich immer erlaubt . Da gibt es diverse Urteile zu. In den Bedingungen steht auch „regelmäßige Fahrer“. Aber auch das betrifft Dich dann nicht - denn dass sie die Vertragsbedingungen verletzt hat, ist IHRE Schuld - dafür kannst Du nichts.

Ich an Stelle Deiner Freundin würde auch erstmal protestieren gegen die Regulierung des Schadens beim ersten Unfall - wenn Du keine Schuld hattest, muss ihre Versicherung nicht zahlen, sondern die gegnerische. Und wenn die sich anders einigen, ist das deren Problem - hochstufen ist nur bei Schuld oder Mitschuld! Das ist übrigens kein Ausnahmefall: Ein Kollege von mir musste 10 Monate bis vor Gericht kämpfen, weil seine Versicherung einen Schaden regulieren wollte - er hatte sein Auto auf einem leeren Aldi-Parkplatz geparkt (saß nicht drin) und ein anderer Kunde hat diesen einen Wagen getroffen. Soviel also dazu…

Ich sag mal So. der Schaden an Ihrem Auto ist komplett beglichen worden, da ihr vorher einer rein gefahren ist in ihr parkendes Auto. Die Versicherung hat den Schaden dann beglichen, da Der Schaden auf der gleichen Seite war und eh die ganze Seite lackiert werden musste. Lediglich die Türen musste ich noch bezahlen, was ich auch gemacht habe…

Nun ja, es sieht nun so aus, dass wir der Versicherung gesagt haben, dass Ich gefahren bion, weil es Ihr nicht gut ging. Nen Tag später war Sie wirklich krank und konnte nicht zur Arbeit. Es wird wahrscheinlich auf eine Teilschuld hinaus laufen. Ich hab den Wagen, der von hinten angekommen ist nicht gesehen und er war viel zu schnell (100km/h zone bei 100km/h geschwindigkeit die ich gefahren bin). Er musste noch ein Auto hinter mir überholenn und hat den Wagen, den ich fuhr ziemlich schnell gestriffen. Seine Aussage ist ja, dass er 110 gefahren ist. Ich habs getestet wie es ist mit 10km/h mehr an nem anderen auto vorbei zu fahren… Verdammt langsam… Nur die Versicherung hat Ihr ne Frist bis Montag auferlegt wie sie verfahren will…

Moin!

Mein Tipp: Anwalt.

Das ist doch eine sehr komplizuerte Gescgichte; ich würde z. B. auch die Frist der Versicherung zurückweisen. Das ist eine extrem kurze Frist, so schnell kann man das ja ger nicht überblicken.

Wenn Du keine Rechtsschutz hast, versuche mal, bei den bekannten eine zu bekommen. Ich habe damals teilweise Kostenerstattung bekommen und habe dafür einen 3-Jahres-Vertrag unterschrieben. War am Schluss für mich dann +/- 0 (was die übernommen haben und die drei Jahre); aber da hatte ich Glück, das hätte ganz anders weitergehen können (Glück ist gemein; denn die Prozessgegnerin ist in der Zeit, die Gerichte halt brauchen, verstorben - war zwar schon über 80… ).

Aber evtl. kriegst Du ja auch so einen Deal…

  • Sorry für die späte Antwort.
    Die Ausführungen der Versicherung sind im Großen und Ganze korrekt.

Zwar brauchen Sie nicht den Schaden von 4K€ zahlen, aber der Schaden der Ihrer Ex entstanden ist, die Höherstufung, ist auf jeden Fall von Ihnen zu tragen

Hallo,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Die Sache ist sehr komplex. Bitte wende Dich an einen Rechtsanwalt, der in Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Gruß, Charly-Heinz

Sorry, das ich mich erst heute melde, in den Unmengen von EMails ist dieses unte gegangen.

Zur Sache:

Ggrundsätzlich ist der Verursacher des Schadens für diesen haftbar zu machen. Als Fahrer snd Sie mitversicherte Person, der Versicherer kann also im Regelfall keinen Regress gegen Sie einleiten.

Im Innenverhältnis - also zu Ihrer Ex - sieht die Sache etwas anders aus. Vermutlich wird sie den Schaden, der durch die Rückstufung des ersten Schadens eintritt, dienen von Ihnen erstattet verlangen. Die Forderung wird jedoch vermutlich erheblich niedriger als der eingetretenen Haftpflicht-Schaden sein, der nach Ihren Aussagen über 4.000,- € ausfällt.

Die weitere Rückstufung hat sie selbst zu verantworten, so dass hier kein Anspruch Ihnen gegenüber besteht.

Wahrscheinlich wäre es - soweit ein Gespräch und eine vernünftige Lösung zwischen Ihnen noch möglich ist - der wirtschaftlichste Weg, man würde sich die Kosten des 2. Schadens, soweit sich dieser im Bereich von 1.000,- € bewegt, teilen. Damit wäre die Rückstufung nur auf einen Schaden begrenzt, und beide Parteien würden proftieren.

Selbstverständlich darf der Versicherer - wie übrigens auch jeder Versicherungsnehmer - im Schadenfall kündigen.

Viele Grüße und noch enmal Entschuldigung für die späte Antwort.