Zahlungsverzug?

Hi ich habe mal da eine Frage vielleicht weis da jemand eine Antwort darauf!

1.Wieso spielt beim Zahlungsverzug das Verschulden des Käufers keine Rolle?

2.Wer soll sonst schuld sein?

3.Begründen Sie, warum „Verschulden“ des Zahlungsschuldners (z.B. Käufer) keine Vorraussetzungen des Zahlungszuges ist?

Gruß

Markus

Hallo

In Zahlungsverzug tritt der Schuldner (Voraussetzung):

Zahlung war kalendermäßig bestimmt z.B. Fixkauf, Zweckkauf etc.
Wenn kein kalendermäßiger Zahlungstermin vereinbart war, tritt der Schuldner spätestens nach ablauf der Gesetzlichen Zahlungsfrist (nach 30 Tagen) in Zahlungsverzug (Verbraucherschutz/…Gesetz).

Die Frage ist blöd formuliert. Damit meint er glaube ich warum der Schldner in Zahlungsverzug tritt.

Praktisch die Voraussetzungen für Zahlungsverzug.

Die Zahlung ist wenn nichts vereinbart wurde sofort fällig d.h. der Schuldner muss sofort zahlen, aber gerät erst in Zahlungsverzug wenn der Zahlungstermin abgelaufen ist oder nach der Gesetzlichen Frist wenn nix vereinbart wurde.

Begründung: Weil der Zahlungsschuldner erst nach ablauf der Frist bzw, wenn vertraglich nichts weiteres vereinbart nach (30 Tagen lt. Gesetz) in Zahlungsverzug gerät.

In diesen Fällen ist eine Mahnung entbehrlich. Dann ist er automatisch im Zahlungsverzug.
Wenn du aber weitere Rechte geltend machen willst muss du ihn 1 mal Mahnen wenn nichts weiteres vereinbart wurde und die 30 Tage nicht vorbei sind.

Grüsse
Metin

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