Hallo, ich bin bei einer Folgeprämie (Risiko-Lebensversicherung) im Zahlungsverzug, habe jetzt die Kündigung gem. § 38 abs. 3 VVG erhalten und möchte die Folgeprämie nachzahlen. damit wird die Kündigung wirkungslos. Wie ist das mit der Leistungsfreiheit? Ich habe folgendes gefunden dazu: „Der Versicherungsnehmer kann mit seiner verspäteten Zahlung binnen eines Monats ab Kündigung jedoch nicht eine bereits eingetretene Leistungsfreiheit des Versicherers rückgängig machen.“
Trifft das nur zu, falls der Versicherungsfall in dem Zeitraum eintritt, in dem ich in Zahlungsverzug war? Ist mit der Nachzahlung die Leistungsfreiheit hinfällig?
Vielen Dank schon mal für die Hilfen.