Zahlungsverzug bei Folgeprämie + Leistungsfreiheit

Hallo, ich bin bei einer Folgeprämie (Risiko-Lebensversicherung) im Zahlungsverzug, habe jetzt die Kündigung gem. § 38 abs. 3 VVG erhalten und möchte die Folgeprämie nachzahlen. damit wird die Kündigung wirkungslos. Wie ist das mit der Leistungsfreiheit? Ich habe folgendes gefunden dazu: „Der Versicherungsnehmer kann mit seiner verspäteten Zahlung binnen eines Monats ab Kündigung jedoch nicht eine bereits eingetretene Leistungsfreiheit des Versicherers rückgängig machen.“

Trifft das nur zu, falls der Versicherungsfall in dem Zeitraum eintritt, in dem ich in Zahlungsverzug war? Ist mit der Nachzahlung die Leistungsfreiheit hinfällig?

Vielen Dank schon mal für die Hilfen.

Da Sie im unbezahlten Zeitraum nicht Verstorben sind ist Dies für Sie bedeutungslos. Allerdings heißt es, Beitragszeit ist Leistungszeit, obwohl ich immer der Meinung bin,DervVericherungsschutz erlöscht erst mit der Kündigung

genau,
sofern Du innerhalb der Frist die Prämie begleichst ist der Versicherungsschutz wieder vorhanden.
Wenn jedoch innerhalb des Zahlungsverzuges der Schadenfall eingetreten wäre braucht die Versicherung nicht leisten - auch dann nicht wenn Du die Prämie nachbezahlst.
Hilft Dir das?
Gruß
Heiko

Hallo,
bei einem eingetretenen Leistungsfall hättest Du ja nicht mehr schreiben können … Es ist also keiner eingetreten. Mit Zahlungseingang der Folgeprämie innerhalb der Frist wird die Kündigung und die Leistungsfreiheit hinfällig,
viele Grüße
Andreas

Hallo armer berliner,
der Versicherungsfall bei einer Riskiko-Lebensversicherung ist der Tod. Da du anscheinend noch munter in die Tasten hauen kannst unterstelle ich mal der Versicherungsfall ist noch nicht eingetreten. Bevor ein Versicherer kündigt stehen i.d.R. erstmal Erinnerungen und Mahnungen ins Haus. Jetzt kenne ich die ganze Mahnhistorie bei Dir nicht - brauche Sie aber auch nicht wirklich. Werde aktiv. Rufe deinen Versicherer an und kläre ob mit der jetzigen Zahlung der Vertrag normal weiter laufen kann. Das nächste mal empfehle ich dort einen Anruf und versuche die betragsfrei stellen zu lassen mit Verzicht auf Vschutz (vielleicht machen die das mit), Warum soll die Versicherung für einen Tod zahlen wenn du vorher keine Beiträge zahlst.
gruß
Marago

Hallo,
Du solltest die Prämie nachzahlen, sonst haben Deine Hinterblieben kein Anspruch auf Leistungen. Also zahl Deine Prämie und Deine Lieben haben einen Ansprcu auf Leistungen - solltest Du vom vorzeitigen Ableben Gebrauch machen. Also der §38 VVG ist ganz einfach :wink:
Mfg Febud

Die Nachzahlung ist nicht hinfällig, würde jedoch keine Leistung seitens der Versicherung bewirken, wenn der Versicherungsfall während der beitragsfreien Zeit eingetreten wäre.
Viele Grüße Julius Jordan

Danke!

Da Sie im unbezahlten Zeitraum nicht Verstorben sind ist Dies
für Sie bedeutungslos. Allerdings heißt es, Beitragszeit ist
Leistungszeit, obwohl ich immer der Meinung
bin,DervVericherungsschutz erlöscht erst mit der Kündigung

DANKE!

DANKE

Hallo und ja die Leistungsfreiheit besteht nur für den Zeitraum des Zahlungsverzuges.
Wenn sie jetzt zahlen haben sie ab dem Zeitpunkt der Zahlung wieder Versicherungsschutz.

Für den Zeitraum des Verzugs bleibt der Versicherer Leistungsfrei, was bei einer Risiko-Leben aber für sie keine Konsequenz hat. Sie leben ja noch :wink:

Mit freundlichen Gruß

…Bei Rückstand, also Verzug, ist die Versicherung für DIESE ZEIT immer von der Leistung frei. Denn Versicherungsprämien sind immer im voraus fällig. OK ?

Ich hoffe, das Sie mit meine Antwort etwas anfangen konnten, wenn ja, bewerten Sie mich bitte,

Danke im voraus

Hallo,

ja, bei Zahlung innerhalb 1 Monats ist der Vertrag reaktiviert, aber erst ab Zahlung. Wenn also der Leistungsfall vorher eingetreten ist, besteht dafür (noch) keine Deckung.

Aber da Sie ja noch nicht verstorben sind…

Grüße, M

Hallo,

wenn die Bedingungen des Versicherers so sind, wird es schwierig. Deshalb direkt mit dem Versicherer oder seinem Vertreter sprechen.

Viele Grüsse Mario

Das trifft nur für den zeitraum in dem Sie sich im Rückstand befunden haben zu. In aller Regel sollte die Versicherung die Leistungsfreiheit nach dem Bezahlen des Rückstandes wieder aufheben Aber Sie sind dazu nicht gestzlich verpflichtet

Besonders im Fall des Falles wird gerne damit argumentiert, dass Sie sich im Rückstand befunden haben und somit keine Leistungspflicht besteht

Hallo,
Du hast Deine Frage selbst und richtig beantwortet.
Gruss WB

Sorry Anfrage jetzt erst gesehen, sollte die Anfrage in der Zwischenzeit beantwortet sein, dann bitte ich um Entschuldigung. Ansonsten, bitte nochmal klicken. House