Angenommen eine Telekommunikationsfirma hätte unberechtigt Gebühren abgebucht und das Geld nicht zurückerstattet.
Ab wann könnte man Verzugszinsen/Mahngebühren in Rechnung stellen?
Und wie hoch kann man diese in Prozent der fälligen Summe ansetzen?
Vielen Dank für die Antworten!
Ab wann könnte man Verzugszinsen/Mahngebühren in Rechnung
stellen?
Ab Zugang einer Mahnung, die in Form der Aufforderung ergeht, das Geld zu erstatten. Vermutlich ist hier schon das erste Schreiben als Mahnung anzusehen.
Und wie hoch kann man diese in Prozent der fälligen Summe
ansetzen?
http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html