Folgendes habe ich gehört: Geld hat man zu haben, also gerät man jedesmal in Zahlungsverzug, wenn man nicht fristgerecht zahlt. Verschulden liegt beim Zahlungsverzug immer vor. Was ist aber, wenn ich auf der Intensivstation liege und nicht zahlen / überweisen kann, erst nach Fristablauf also.
Dann liegt doch kein Verschulden meinerseits vor.
Bin ich dann trotzdem in Zahlungsverzug? Im Netz finde ich widersprüchliche Aussagen.
Geld hat man zu haben, also gerät
man jedesmal in Zahlungsverzug, wenn man nicht fristgerecht
zahlt.
Dass man Geld zu haben hat, ist richtig, bedeutet aber nur, dass man von einer Geldschuld nicht dadurch frei wird, dass man kein Geld hat. Darum ist das „also“ falsch. Falsch ist es auch deshalb, weil man nicht unbedingt dadurch in Verzug gerät, dass mein bei Fälligkeit nicht zahlt. Es muss noch etwas hinzukommen, z.B. eine Mahnung. Das steht in § 286 BGB.