Zahlungsverzug, wer muss Kosten tragen?

Hallo,

wenn in den AGBs steht, dass die Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen nach Widerruf erfolgen muss, allerdings dies nicht passiert und man daraufhin einen Anwalt einschaltet, wer muss dann die Kosten für diesen übernehmen?
Belaufen sich die Verzugszinsen auf 4%?

Danke

Hallo,

der Schuldner kommt spätestens nach 30 Tagen in Verzug. Ab dem Zeitpunkt kann der Gläubiger seine Anwaltskosten im Rahmen einer Schadensersatzforderung geltend machen. Anspruch auf Schadenseratz besteht aber nur, wenn der Schuldner den Verzug fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

Die Verzugszinsen betragen derzeit 5,12%.

Gruß

Martin