Guten Tag,
eine kurze Frage.
Angenommen, ein Arbeitgeber zahlt innerhalb von sieben Tagen einem Rechnungsschreiber (Selbständiger) die Rechnung nicht, obwohl darauf hingewiesen wurde, dass nach Zahlungsverzug Verzugszinsen berechnet werden. Was kann man zusätzlich noch ohne großartige Ankündigung berechnen, da auch 1. ein Telefonat und 2. ein Gespräch mit der Personalabteilung nichts gebracht hat?
(Dies soll keine Bösartigkeit des Rechnungsschreibers sein, sondern eine Verzweiflung an der Zahlungsmoral des Kunden/Arbeitgebers - 6 Wochen Zahlungsverzug sind keine Seltenheit)
Würde mich sehr über Informationen freuen.
Grüße
Max