Hi.
Ich habe eine Frage zum Barbezahlen an der Kasse.
Sagen wir, jemand hat 12,15 EUR zu bezahlen.
Während der Käufer (eigentlich im raschen Tempo) einen 20-EUR-Schein und die Münzen zu 2,15 EUR aus seiner Geldbörse holt, kramt der Kassierer (noch schneller als der Käufer) Wechselgeld in der Höhe von 7,85 EUR aus seiner Kassenbox, weil er wohl auf den 20-EUR-Schein des Kunden geschielt hat.
Jetzt hat also der Käufer ‚passend‘ [man beachte die Anführungszeichen!] 22,15 EUR in der Hand, während der Kassierer ein Wechselgeld in Höhe von 7,85 EUR in der Hand hält.
Hat der Käufer das Recht darauf zu bestehen, mit seinem ‚passenden‘ Geld zu bezahlen oder muss er das Wechselgeld des Kassierers annehmen, um nur mit dem 20-EUR-Schein zu bezahlen?
Mir kam die Frage, weil ich genau solch eine Situation erlebt habe.
Es kam zu einer Patt-Situation, in der jeder auf seine Variante (durch stummes Nichtreagieren) beharrte.
Um es gleich zu sagen: der Käufer war keine alte Dame, die mühsam jede Münze aus der Börse fischte, sondern ein Mann, der recht fix war.
Letztlich hatte der Kassierer nachgegeben, weil er wohl darauf bedacht war, keine Schlange an der Kasse zu verursachen.
Aber wie sieht es rein rechtlich aus?
Muss der Kassierer auf die Zahlungsweise des Kunden eingehen (-- abgesehen von der 50-Münzen-Regel), wenn es kein zeitliches Problem verursacht (oder auch unabhängig davon)?
Danke M.