Hallo,
wann ist der übliche Zahlungszeitpunkt beim Immobilienerwerb? Wäre folgende Konstellation denkbar oder wäre diese nicht sehr ungünstig für den Käufer: Es wird ein notarieller Kaufvertrag geschlossen. Der Kaufpreis wäre sofort (mit Auflassugsvormerkung) fällig und zahlbar an den Verkäufer. Aber: Die Übergabe des Hauses und somit auch seines Nutzens (nicht aber der Lasten, s.o.)soll erst in 1 Jahr erfolgen. Bis dahin will der Verkäufer sozusagen „mietfrei“ wohnen bleiben. Mir erscheint diese konstellation sehr ungünstig für den Käufer, da er zwar bereits die Lasten übernimmt und den Kaufpreis leistet, aber noch nicht über die Immobilie verfügen kann. Zudem hätte er keine richtige Handhabe gegenüber dem verkäufer, dass dieser tatsächlich auch auszieht. Wie kann sich der Käufer schützen?
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FAQ:1784