Moin,
Dienstleister D hat mit Kunde K die Vereinbarung: Monatliche Rechnungsstellung, Zahlbar sofort.
Früher hat das geklappt, 5-7 tage nach Rechnung war das Geld da.
Heute dauert das bis zu 28 Tagen.
Darf (und hat das rechtliche Auswirkungen) D das Zahlungsziel auf der Rechnung umformulieren z.B. in „Zahlbar sofort, spätestens bis TT.MM.JJJJ, ohne Abzug“
mit TT.MM.JJJJ als Heute+10 Tage
Ist K dann nach 10 Tagen in Verzug?
Danke
und damit hat Kunde K lediglich genutzt, dass er gem. § 286 Abs 3 BGB erst 30 Tage ab Zugang der Rechnung in Verzug gerät, wenn auf dieser keine Fälligkeit nach Kalenderdatum angegeben ist.
Das wird anders, wenn auf der Rechnung steht
und damit hat Dienstleister D den Fehler in der Formulierung seiner Rechnung geheilt.
Eben. Es bedarf einer Einigung, ggf. konkludent. Was auf der Rechnung steht, ist allerdings unerheblich, insbesondere wenn es von einer ausdrücklichen Vereinbarung abweicht.
Es bedeutet hinsichtlich Verzug des Leistungspflichtigen überhaupt nichts. Dafür braucht es, wie gesagt, die Nennung eines Kalenderdatums. Wenn keines genannt ist, gerät der Leistungspflichtige erst 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, es sei denn, er würde in der Zwischenzeit gemahnt.