Zahn auf Party ausgeschlagen - Schmerzensgeld

Hallo zusammen !

Nehmen wir an, folgender Fall sei passiert :

Personen A und B sind zusammen auf einer Party. B tanzt so wild, dass er A versehentlich eine Flasche gegen die Zähne schlägt. Ein Zahn bricht dabei zur Hälfte ab.
Am nächsten Werktag lässt sich A zunächst ein Provisorium auf den Zahn setzen, um nicht wie ein Hinterwäldler auszusehen. Ein halbes Jahr später lässt er den Zahn überkronen auf Anraten des Zahnarztes. Insgesamt sind also 3 Zahnarztsitzungen vonnöten gewesen.

Deckung für die Behandlungskosten durch die private Haftpflichtversicherung von B wurde gewährt, A braucht also seinen Eigenanteil beim Zahnarzt nicht selbst zu tragen und auch die Praxisgebühr wird ihm ersetzt !

Nun zu meiner Frage :

Kann A zusätzliches Schmerzensgeld verlangen ? Falls ja, in welcher Höhe ? Oder kann er eine Aufwandspauschale o.ä. verlangen ? Hat er überhaupt Möglichkeiten finanziell noch etwas „rauszuholen“ ? Schließlich saß er ja mehrere Stunden beim Zahnarzt fest, er konnte nicht arbeiten während dieser Zeit (er arbeitet provisionsbasiert)… [A hat übrigens weder Angst vorm Zahnarzt, noch hatte er wirkliche Schmerzen - würde eine solche Behauptung seine „Verhandlungsposition“ stärken ?]

Für alle Antworten schon jetzt vielen Dank :smile:

Hallo,

aus meiner Sicht müsste der Verdienstausfall eines Freiberuflers als materieller Schaden genauso ersetzt werden wie z.B. die Kosten des Zahnarztes.

Ein Schmerzensgeld herauszuholen kann man zwar versuchen, aber es würde sich nach meiner Schätzung beim genannten Fall auf einen Betrag von ein paar Hundert Euronen belaufen, ob man dafür im Klageweg in den Ring ziehen sollte, scheint fraglich. Wenn man dann noch sagt, dass man eigentlich weder Schmerzen noch Angst vorm Zahnarzt hat, kann man sich den Aufwand gleich sparen bzw. verursacht noch Kosten.

Gruss Hans-Jürgen
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Ein Schmerzensgeld herauszuholen kann man zwar versuchen, aber
es würde sich nach meiner Schätzung beim genannten Fall auf
einen Betrag von ein paar Hundert Euronen belaufen, ob man
dafür im Klageweg in den Ring ziehen sollte, scheint fraglich.

Ist schon klar… der Klageweg käme für meinen fiktiven Freund A auch nicht in Frage. Es geht vielmehr darum eine Höhe bei der Versicherung anzusetzen, die eine realistische Aussicht auf Erfolg hat…

Wenn man dann noch sagt, dass man eigentlich weder Schmerzen
noch Angst vorm Zahnarzt hat, kann man sich den Aufwand gleich
sparen bzw. verursacht noch Kosten.

Klingt logisch, wird natürlich nicht gesagt. Eigentlich hätte ich mir den Hinweis auch bei meinem ersten Post sparen können…

Vielen Dank erstmal für die Antwort, auch wenn ich jetzt noch nicht viel schlauer bin… :smile: