Es muss zunächst mal um die Frage gehen, ob die Wiederholung der Wurzelfüllung überhaup t nötig ist. Dass ein Teil von der Krone abbricht, ist noch keine Indikation dafür - gerade bei einwurzeligen Zähnen kann man 100 % der natürlichen Krone auf verschiedenen Wegen wieder aufbauen; Eckzähne sind geradezu ideal geeeignet für so etwas.
Drum habe ich ja gefragt, wie die Wurzel (röntgenologisch) aussieht. Wenn man da nichts sieht, besteht zumindest die Chance, daß nicht erneut Bakterien zwischen Wurzelfüllung und Kanalwand in die Wurzel-, oder darüber hinaus gewandert sind.
Hier kannst Du Dich über diese Gefahr informieren - eine deutsche Quelle habe ich nicht gefunden:
http://ezinearticles.com/?Coronal-Leakage-Following-…
Eben weil die Gefahr der Reinfektion besteht, wenn der Zugang zur Wurzelfüllung länger als zwei Wochen bestanden hat, ist eine Revision der Wurzelfüllung dann sinnvoll, wenn sich klinische und röntgenologische Gründe für ein chirurgisches Vorgehen (Extraktion oder Wurzelspitzenresektion mit retrograder Wurzelfüllung9 nicht ergeben haben.
Wenn ein Zahnarzt in einer solchen Situation nur ungenaues Geschwurbel von ‚teuer‘ und ‚unsicher‘ absondert, kann- oder mag er halt an die Wurzelbehandlung nicht heran. Es ist jedenfalls nicht zutreffend, dass Krankenkassen hier nicht zahlen müssten. So eine Behandlung ist zwar an Bedingungen geknüpft, aber nicht ausgeschlossen:
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-78/RL-Z_Behandlu…
(nach ‚9.4‘ suchen)
IMO ist die fachkompetente Revision einer Wurzelfüllung bei einem Eckzahn auf jeden Fall ernsthaft gegen andere, radikalere Maßnahmen abzuwägen. Im Zweifel mithilfe eines Kollegen/Kollegin die/der dieser Gesellschaft angehört:
http://www.dg-endo.de/de/content/166/Behandlersuche_…
Auf jeden Fall sollte sehr bald ein bakteriendichter Verschluss des Kanaleingangs mit einem adhäsiv befestigten Composite-Material vorgenommen werden, um die Gefahr der ‚coronal leakage‘ zunächst hintanzuhalten.
Gruß
Kai Müller