Ich weiß, dass der Preis angeblich sehr groß ist, aber wie viel ist es genau.
wiederholte Wurzelbehandlung
Ich weiß, dass der Preis angeblich sehr groß ist, aber wie
viel ist es genau.
Es gibt keine besonderen Abrechnungspositionen, die die Wiederholung (Revision) einer Wurzelbehandlung von der ‚Originalversion‘ unterscheiden würden.
Hallo Kai.
Sorry, da muss ich einhaken.
Falls Sie gesetzlich versichert sind, ist die Revision (Wiederholung der Wurzelbehandlung) in aller Regel keine Kassenleistung.
Das heisst Sie müssen dies privat bezahlen.
Es kommt nun darauf an welcher Zahn behandelt werden soll.
Ein hinterer Backenzahn kann zwischen 1000€ und 1500€ kosten.
Warum ist das so teuer?
Zeit ist Geld und Zeit muss der auf Wurzelkanalbehandlungen spezialisierte Behandler jede Menge investieren.
Ich rechne bei einem Backenzahn etwa eine Stunde pro Kanal. Wenn der Zahn schon mal gefüllt war, muss man nochmal etwa eine Stunde hinzurechnen um des alte Füllmaterial wieder vollständig zu entfernen.
Es gibt auch Zahnärzte, die das deutlich billiger hinbekommen. Und schneller.
Was das dann bedeutet, überlasse ich Ihrer Vorstellung und Ihrem gesunden Menschenverstand.
Falls Sie privat versichert sind, werden Sie auch etwas aus eigender Tasche bezahlen müssen.
Warum dass nun wieder?
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist von 1988. Moderne Verfahren bei der Wurzelkanalbehandlung waren damals nicht bekannt und sind in der GOZ somit nicht aufgeführt.
Um diese Leistungen abzurechnen, muss man bei den „alten“ Leistungen den Steigerungssatz über 3,5 fach steigern oder eine gleichwertige Leistung abrechnen, die in etwa der neuen Leistung entspricht.(Analogberechnung)
In beiden Fällen werden die zusätzlichen Leistungen meist nicht erstattet.
Sollten Sie eine Zahn-Zusatzversicherung haben, erstattet diese meist nur für Zahnersatz. Es gibt aber schon ein paar Versicherungen, die auch Wurzelkanalbehandlungen erstatten
Lieben Gruß
Ramius
Hallo Ramius,
Falls Sie gesetzlich versichert sind, ist die Revision
(Wiederholung der Wurzelbehandlung) in aller Regel keine
Kassenleistung.Das heisst Sie müssen dies privat bezahlen.
Diese verblüfft mich etwas. Warum sollte die Revision einer Wurzelfüllung keine Kassenleistung sein? Entweder ist sie erforderlich und erfolgversprechend, dann ist sie auch Kassenleistung oder sie ist nicht erforderlich und/oder nicht erfolgversprechend, dann ist sie keine Kassenleistung.
Die Frage ist doch wohl eher, welcher Aufwand bei der Revision betrieben wird und ob der Behandler diesen Aufwand für eine Kassenleistung hält oder nicht.
Gruß
Gero
Hallo Gero.
In den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gem. § 91 Abs. 6 SGB V steht:
Abschnitt III: Konservierende Leistungen
9.4 Bei pulpentoten Zähnen mit im Röntgenbild diagnostizierter pathologischer Veränderung an der Wurzelspitze ist bei der Prognose kritisch zu überprüfen, ob der Versuch der Erhaltung des Zahnes durch konservierende oder konservierend-chirurgische Behandlung unternommen wird. Für die Therapie von Zähnen mit Wurzelkanalfüllungen und apikaler Veränderung sind primär chirurgische Maßnahmen angezeigt.
Lediglich bei im Röntgenbild erkennbaren nicht randständigen oder undichten Wurzelkanalfüllungen ist die Revision in der Regel angezeigt, wenn damit
- eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
- eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.
9.5 Bei kombinierten parodontalen und endodontischen Läsionen ist die Erhaltung der Zähne im Hinblick auf die parodontale und endodontische Prognose kritisch zu prüfen.
Also die chirurgisch Intervention ist Regelfall. Falls Du eine Revision zu Lasten der ges. KV erbringst, musst Du in der Lage sein dies bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sicher zu vertreten und zu begründen.
Da es sich in vielen Fällen um Entzündungen handelt, bei denen die Wurzelfüllung tatsächlich bis „nahe der Wurzelspitze“ reicht, greift die Begründung „Zahnerhaltung“ nicht, da diese auch durch eine WSR gegeben ist. Dabei spielt es keine Rolle welcher Zeitraum für diesen Zahnerhalt angesetzt wird.
Falls Du nun ansetzt zu argumentieren, dass diese Wurzelfüllung höchstens ISO 15 oder 20 sein kann und damit auf keinen Fall eine Desinfektion des Kanalsystems gegeben ist, wirst Du erfahren, dass es darauf nicht ankommt. Allein das Röntgenbild muss einigermassen schön aussehen, dann wird diese WF als regelkonform betrachtet.
Fest steht, dass eine Revision von vornherein als nicht wirtschaftlich angesehen wird, da teurer als WSR.
Die Revision ist dann Kassenleistung, wenn die WF zb nur bis ins mittlere apikale drittel reicht oder wenn zb bis ISO 100 aufbereitet war aber nur mit einem ISO 30 Stift und nur mit einem Hauch Sealer abgefüllt wurde.
Also der Megapfusch, dem sogar die Prüfer nichts mehr positives abgewinnen können.
Dann und nur dann bist Du einigermassen auf der sicheren Seite und Dir wird Dein Honorar nicht gekürzt.
LG
Ramius
ich habe bei Aok schon nachgefragt, ob es Zusatzversicherungen für so eine Revision gibts, sie meinen, sie haben es nicht, welche Krankenkasse könnte sowas bieten? Bei Technischer Krankenkasse gibts sowas angeblich auch nicht.
Hallo.
Bitte mal nach Waitzmann Tabelle googeln.
LG
Ramius