Zahnartztkosten

Guten Tag,

Ich habe mir einen Schneidezahnnachbessern lassen, da ein Stück davon abgebrochen war. Der Zahnartzt meinte, dass ich 40€ zahlen müsse, wenn es so aussehen soll, wie vorher. Nach der Behandlung habe ich die 40€ gezahlt. das ist zwar nicht viel, aber ich würde gerne wissen, ob das berechtigt war, da es ja anscheinend kostenlos gewesen wäre, wenn es nicht so aussehen hätte sollen, wie vorher wie es der Arzt so schön gesagt hat.

MfG Mike

Servus Mike,

das Leben ist härter geworden :-=

schau mal da:

http://www.davos.ch/winter/bergbahnen/tarife-tickets…

Ansonsten ist ein Aufpreis für einen Schneidekantenaufbau meines Wissens nur gerechtfertigt, wenn er in Schichttechnik ausgeführt wurde und wenn Du darin ausdrücklich vorher eingewilligt hast.

Ein Beispiel für ‚Ästhetik‘-Promotion (das erste das ich gefunden habe) findest Du hier. Wenn allerdings die Neuanfertigung lediglich aus ästhetischen Gründen erfolgt sein sollte, ist der ZA berechtigt, die Leistung nach der privaten Gebührenordnung zu berechnen. Dazu gehört dann allerdings eine formgerechte Liquidation, wie die GOZ es vorschreibt und nix ‚Kohle auf Kralle‘.

Gruß

Kai Müller