seit 29 Jahren habe ich ein „Hufeisen“ im OK, getragen
von insgesamt 6 Zähnen. Leider fault nun 1 Zahn unter
diesem Hufeisen so still vor sich hin. Ist auch schon 2x
behandelt worden.
Der Zahnarzt sagte mir das es wohl schon so schlimm ist,
dass der Zahn NICHT mehr zu retten sei. Das würde
bedeuten im OK sind dann nur noch 5 Zähne. Er meinte das
„Hufeisen“ entfernen, ca. zusätzlich 3-4 Implantate den
OK und entsprechende Erneuerung der nicht vorhandenen
Zähne. Eventuell Knochenaufbau.
Im UK sieht es schon besser aus. Es fehlen dort seit gut
30 Jahren die Backenzähne. Der UK-Knochen ist nur noch
ganz dünn. Also muss erst einmal der Knochen aufgebaut
werden. Dann sollten dort auch Implantate gesetzt werden.
Da ich privat versichert bin übernimmt die Kasse auch bei
Implantaten 80%.
Ist es möglich/üblich das der Zahnarzt auf die fehlenden
20% verzichtet. Bitte nicht falsch verstehen. Ich befinde
mich derzeit LEIDER in der Verbraucher/ Privatinsolvenz
und weiß beim besten Willen nicht wo ich die fehlenden
20% hernehmen soll.
Ich wäre für entsprechende Tipps sehr dankbar. Einen
Termin beim Kieferchirurgen zur Implantaionsberatung habe
ich am 09.11.2009. Dort soll auch ein Heil- und
Kostenplan erstellt werden.
Hallo,
ob die Planung sinnvoll ist oder ob es auch einfachere Lösungen gibt, kann ich nicht beurteilen.
Die finanzielle Frage kann nur der Zahnarzt beantworten, der auch die Behandlung durchführen will.
Grüße,
Wepster
Hallo, Rolf!
Das Vorhaben deines Zahnarztes ist natürlich umfangreich und hat laut Deiner Schilderung Hand und Fuß. Versicherungstechnisch, interessiert den Behandler i.d.R. nur der Behandlungsvertrag und nicht Dein Versicherungsvertrag bzw. Tarif. Im Klartext blieben 20% der Behandlungskosten bei Dir.Und zwar in jedem Fall, auch wenn der Zahnarzt etwas billigere Variante planen würde, auch davon musst Du dann 20% selber zahlen. Wieviel ist es dann in €, musst Du schauen. Aber Knochenaugmentation und mehrere Implantete mit dem Zahnersatz darauf, liegst Du locker über 10000€…
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jewgeni Ravik, Düsseldorf www.zahnarzt-ravik.de
die 20% werden dir wohl nirgends nachgelassen werden,
die Gebührenordnung der Zahnärzte ist über 20 jahre alt ohne jede Steigerung. kosteneinsparung ist vermutlich nur möglich durch Labor in China oder Implantate in Ungarn.
mfg Müller
soweit klingt das alles normal und ist auch gar nicht so selten der Fall.
Natürlich ist es nicht üblich, dass der Zahnarzt auf sein Honorar verzichtet, der Zahnarzt hat mit dem Patienten einen Vertrag und der Patient mit der Kasse, das heißt, dass es rechtlich gesehen keine Rolle spielt wieviel die Kasse bezahlt. Sonst könnte man ja den Vertrag auch nur so abschließen, dass man nur 40% oder 50% erstattet bekommt, dann würde der Zahnarzt auch nicht verzichten!
Die Frage ist wohl eher, ob das alles gleich sein muss
ob man nicht dem OK oder UK den Vorrang gibt, außerdem muss ohnehin erst der Knochenaufbau gemacht werden und dieser dann ca. halbes Jahr einheilen, ehe man mit den Implantaten weiter macht.
Und nicht falsch verstehen, aber nicht jeder kann sich eben diesen Luxus Implantate leisten, dann muss man vielleicht mit der günstigeren Prothesenvariante klar kommen!
lg M.
wie Sie das mit den 20% am besten drehen - keine Ahnung.
Wenn ich Ihren Begriff des Hufeisens richtig deute, haben Sie eine fest sitzende Brücke auf 6 Zähnen und einer davon ist zerstört. Wenn Sie unbedingt fest sitzend versorgt werden wollen geht das nur durch zusätzliche Implantate. Ob so viele nötig sind ist ohne Röntgenbild nicht zu beantworten. Vielleicht scannen Sie Ihr aktuelles ein ? Oder es ist bereits digital vorhanden ?
Andererseits kann man auch eine herausnehmbare Lösung realisieren - mit 5 Pfeilern, als „Hufeisen“ gestaltet, als herausnehmbare Brücke, sog. Teleskopkronen - nur als Überlegung gedacht. Ähnliches geht auch bestimmt im UK.
Wenn Sie schon sehr lange zahnlos in bestimmten bereichen sind, ist sehr oft der Knochen mit der Zeit sehr stark zurückgegangen. Hier hilft nur ein Knochenaufbau, manchmal ggf. Beckenknochen.
Prinzipiell ist es nicht möglich, dass er auf die 20 Prozent verzichtet, die Kosten sind jedoch letztendlich auch verhandelbar. Schildern Sie ihm am besten Ihre Situation. Vielleicht kann er Ihnen ja entgegenkommen.
Gruß
J. Krause
Sehr geehrter Herr Waleczek,
Ihre Anfrage betrifft einen privaten Heil- und Kostenplan, also eine private Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt. Jede solche Vereinbarung ist selbstverständlich frei verhandelbar, aber das müssen Sie mit Ihrem Zahnarzt beprechen.
Ich persönlich würde mich in einem solchen Fall auf den Standpunkt stellen, dass der Kostenvoranschlag auf der amtlichen Gebührenordnung basiert und somit keine Veranlassung besteht, davon abzuweichen. Rein rechtlich betrachtet ist es auch problematisch, von der Versicherung den Zuschuss zu kassieren und dann erst den Eigenanteil einzubehalten. Sollte es Ihnen also gelingen, den Zahnarzt zu einem Verzicht zu überreden, steht ein Teil des eingesparten Betrages juristisch Ihrer Versicherung zu.
In der Hoffnung, Ihnen gehofen zu haben verbleibe ich mit freundlichen grüßen
Ihr Dr. K.
soweit klingt das alles normal und ist auch gar nicht
so
selten der Fall.
Natürlich ist es nicht üblich, dass der Zahnarzt auf
sein
Honorar verzichtet, der Zahnarzt hat mit dem Patienten
einen
Vertrag und der Patient mit der Kasse, das heißt, dass
es
rechtlich gesehen keine Rolle spielt wieviel die Kasse
bezahlt. Sonst könnte man ja den Vertrag auch nur so
abschließen, dass man nur 40% oder 50% erstattet
bekommt, dann
würde der Zahnarzt auch nicht verzichten!
Die Frage ist wohl eher, ob das alles gleich sein muss
ob man nicht dem OK oder UK den Vorrang gibt, außerdem
muss
ohnehin erst der Knochenaufbau gemacht werden und
dieser dann
ca. halbes Jahr einheilen, ehe man mit den Implantaten
weiter
macht.
Und nicht falsch verstehen, aber nicht jeder kann sich
eben
diesen Luxus Implantate leisten, dann muss man
vielleicht mit
der günstigeren Prothesenvariante klar kommen!
lg M.
Wenn ich Ihren Begriff des Hufeisens richtig deute,
haben Sie
eine fest sitzende Brücke auf 6 Zähnen und einer davon
ist
zerstört. Wenn Sie unbedingt fest sitzend versorgt
werden
wollen geht das nur durch zusätzliche Implantate. Ob
so viele
nötig sind ist ohne Röntgenbild nicht zu beantworten.
Vielleicht scannen Sie Ihr aktuelles ein ? Oder es ist
bereits
digital vorhanden ?
Andererseits kann man auch eine herausnehmbare Lösung
realisieren - mit 5 Pfeilern, als „Hufeisen“
gestaltet, als
herausnehmbare Brücke, sog. Teleskopkronen - nur als
Überlegung gedacht. Ähnliches geht auch bestimmt im
UK.
Wenn Sie schon sehr lange zahnlos in bestimmten
bereichen
sind, ist sehr oft der Knochen mit der Zeit sehr stark
zurückgegangen. Hier hilft nur ein Knochenaufbau,
manchmal
ggf. Beckenknochen.
Preiswert wird das allerding sicher nicht.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
M.f.G. R. Waleczek
PS Vielen Dank für das Angebot. Das Röntgenbild bekomme
ich am Montag. Dann versuche ich es einzuscannen und
maile es zu. Das „Hufeisen“ so nenne ich es, ist ein
festsitzender Zahnersatz im gesamten OK und wird, wie
sie schon geschrieben haben, von derzeit 6 Zähnen
gehalten.
Wenn ich Ihren Begriff des Hufeisens richtig deute,
haben Sie
eine fest sitzende Brücke auf 6 Zähnen und einer davon
ist
zerstört. Wenn Sie unbedingt fest sitzend versorgt
werden
wollen geht das nur durch zusätzliche Implantate. Ob
so viele
nötig sind ist ohne Röntgenbild nicht zu beantworten.
Vielleicht scannen Sie Ihr aktuelles ein ? Oder es ist
bereits
digital vorhanden ?
Andererseits kann man auch eine herausnehmbare Lösung
realisieren - mit 5 Pfeilern, als „Hufeisen“
gestaltet, als
herausnehmbare Brücke, sog. Teleskopkronen - nur als
Überlegung gedacht. Ähnliches geht auch bestimmt im
UK.
Wenn Sie schon sehr lange zahnlos in bestimmten
bereichen
sind, ist sehr oft der Knochen mit der Zeit sehr stark
zurückgegangen. Hier hilft nur ein Knochenaufbau,
manchmal
ggf. Beckenknochen.
Preiswert wird das allerding sicher nicht.
Leider kann ich das Röntgenbild nicht senden, da es bei
werweisswas wohl nicht möglich ist. Ihre Mail ist zwar
in meinem e-mail Account aber darüber kann man nicht
antworten. die Antowrt kam mit dem Hinweis
du hast duch versucht durch ein ‚Reply‘ auf die
Benachrichtigung einer Expertenanfrage zu antworten.
Das ist so leider nicht möglich.
zurück. Bitte senden sie mir, wenn möglich Ihre Mail
Adresse, dann würde ich Ihnen das Röntgenbild zusenden.
das könnte ihr zahnarzt machen. allerdings sollte man beachten, dass er nach einer gebührenordnung von 1988 arbeitet, die längst nicht mehr zeitgemäß ist. oder würden sie sich auf dem zahnmedizinischen standard von vor 20 jhren behandeln lassen ? bei einer privatinsolvenz sollte auch eine kostenübernahme vom zahnarzt direkt von der krankenkasse eingeholt werden.