Hallo,
A lässt sich seine Zähne im Jahr 01 sanieren und muss 5.000 EUR an den Zahnarzt bezahlen. Er schließt Anfang 02 eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem freien Rechenzentrum für Heilberufe ab und bezahlt ab Jan. 02 insgesamt 5.800 EUR in Raten gleichmäßig verteilt über 24 Monate. In welcher Höhe kann er in welchen Jahr außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
Gruß U.