Zahnarzt auf Schmerzensgeld verklagen, weil

… er meine schiefen Zähne nicht bemerkt hat?

Hallo

Ich bin neu Hier im Forum

Ich bin jetzt 17 Jahre alt und habe einen 11 jährigen Bruder (warum, erzähle ich später. )
Ich gehe regelmäßig zum Zahnarzt (2x im Jahr), meine Zähne sind nicht die Besten (sie sind leicht gelb verfärbt), und ich habe oben vorne links einen „Vampier-Eckzahn“, der einen Schneidezahn daneben ein Wenig verdreht hat.

Die Zahnärzte in der Schule haben auf diesem grünen Zettel IMMER angestrichen, dass ich eine Klammer brauche.
Mein Zahnarzt hat dies immer halbwegs ignoriert und gesagt, dass es nicht so schlimm sei.
Nun bin ich 17 und meine Kiefergelenke tun ein bisschen weh, es ist aber noch so, dass ich normal essen kann. Als ich im Dezember wieder beim Zahnarzt war, hat der

ENDLICH (muss hier gesagt werden) gesagt, dass ich irgendwann mal zum Kieferorthopäden gehen sollte, um das mal nachgucken zu lassen. (ALLERDINGS auch nur auf Gedränge meiner Mutter) .

Nun hatte ich am 31.01.12 einen Termin beim Kieferorthopäden. Mein Bruder hat dort mit 10 Jahren eine lose Klammer bekommen. Unser Zahnarzt hat bei ihm sofort bemerkt, dass 2 Zähne ein wenig schief sind.

Als ich dann dort saß, hab ich geguckt wie ein Auto:::::

ZITAT:„Dein Mund ist in einer Schulnote ausgedrückt eine glatte 4. Deine Mundhygiene ist okay :wink:“.

Es gibt insgesamt 11 verschiedene Zahnfehlstellungen, von denen ich 5 Habe. Jeder normale Mensch hat Höchstens 2.

  1. Horizontaler Überbiss
  2. Vertikaler Überbiss
  3. Unterkiefer verdreht (autsch)
  4. Scherenbiss (Backenzähne greifen aneinander vorbei)
  5. Die unteren Schneidezähne „bohren“ sich in das obere Zahnfleisch.

ECHT KRASS, oder???

Weiteres Zitat:„Es besteht hier AKUTER behandlungsbedarf, sonst sitzt du hier in 10 Jahren auf dem OP-Stuhl.“

Ich werde eine feste Klammer tragen müssen, wobei die Meisten in meinem Alter die Klammer jetzt losgeworden sind. Ich kann nur diese großen Metallbrackets tragen, da meine Eltern eine kleinere Version oder die Keramikbrackets nicht bezahlen können.

Ich habe jetzt SO einen Hass auf meinen Zahnarzt, weil er das immer ignoriert oder übersehen hat.

Gibt es die Möglichkeit, ihn auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verklagen?

Könnt ihr mir vielleicht auch Webseiten nennen, auf demem so ein Thema behandelt wird? Oder Anwälte, die auf solche Fälle spezialisiert sind (nur um sich dort mal zu erkundigen)
Und wenn Alles nichts hilft, gehe ich an die Öffentlichkeit damit, die BILD ist ja an jedem Sch**** interessiert :smiley:

Ich wäre euch sehr dankbar.

Tobi

Hallo!

Wichtig ist überlegt zu handeln. Ärzte sind immer gut versichert, d.h. wenn man selber nicht Rechtschutzversichert ist, wird es vermutlich eine kostspielige Angelegenheit.
Daher mein Rat, falls deine Eltern eine Rechtschutzversicherung haben informiere dich bei dieser welche Anwälte in deiner Nähe zu empfehlen sind.
Falls keine Versicherung existiert, sollte man sich überlegen und nachfragen wie hoch die anfallenden Kosten sein werden.

Eine Empfehlung bzgl. eines Anwalts kann ich dir nicht geben. Wichtig bei der Auswahl sind immer die Schwerpunkte bzw. Bereiche des einzelnen Anwalts.

Viele Grüße
A.

Welcher Schaden, bzw. Welche Schmerzen sind Dir denn entstanden, für die Du jemanden in der Verantwortung siehst?

Weisst Du, ob dieser akute Behandlungsbedarf, den Dein KFO gesehen hat, auch schon früher bestanden hat?

Ist durch den Behandlungsbeginn mit 17 Jahren eine Verschelchterung Deiner Gesundheit eingetreten?

Kannst Du irgendetwas davon beweisen? Hast Du mit Deinem ZA vielleicht diesbezüglich einmal das Gespräch gesucht und ihm Deine Sicht der Dinge kundgetan bzw. Haben Deine Eltern dies getan?

Das sind wenige von sehr vielen Fragen, die in einem solchen Fall beantwortet werden müssen, bevor hier blindlings mit Anwalt und Klage um sich geworfen wird.

Kopfschüttelnd,

MM

Hallo Tobi,

mit Deinen Angaben ist die Frage nicht zu beantworten. Im Zweifel wird es auf ein Sachverständigengutachten hinauslaufen mit den Fragen:

  1. Hat der ZA eine schuldhafte Fehlbehandlung begangen und
  2. ist hierdurch ein Schaden wenn ja in welcher Höhe entstanden.

Ohne Rechtsschutz wird es aber teuer. Solltest Du keine haben, wende Dich am besten an den medizinischen Dienst der Krankenkassen für eine erste kostenlose Einschätzung.

Gruß Klaus

Sorry, die Sache ist zu kompliziert. Du solltest tatsächlich einen Anwalt konsultieren. Jeder Ratschläg hier wäre einfach unseriös und weckt u.U. falsche Hoffnungen.

Hallo,

Grundlegend verstehe ich deine (ich duz dich mal) Wut auf den Zahnarzt.
Grundlegend gibt es einige Zahnarztforen,jedes mit Vor- und Nachteilen. Einfach mal googeln.
Das Jurathekforum wäre in diesem Fall wohl aber die bessere Empfehlung.

Denn meiner Meinung nach sieht es eher schlecht aus. Wobei schlecht nicht unmöglich ist. Allerdings sind wir nicht in den USA. Das Schmerzensgeld ist eine schwierige Sache,denn der Schaden ist ja vor allem psychischer Natur (Stichwort alle werdens sie los und ich kriege sie). Die Bewertung dessen ist eben sehr Subjektiv! Das was etwas anderes ist,ist der Schadensersatz. Diesen sehe ich positver. Denn er soll eben für Schaden entschädgen,diesen könnte man wie folgt begründen: Durch sein langjähriges Zögern wird nun das Tragenverzögert. Wie erwähnt, wird man sie in dem Alter eigentlich los und gerade in dem Alter ist soetwas wichtig. In diesem Zuge ließe sich eventuell die Kosten für die Klammer von ihm fordern.
Allerdings wird es hier schwierig. Denn das würde ich ein Anwalt übergeben,aber den müsste man erst selbst zahlen,denn ein Beratungsschein wird es hier eher nicht geben. Man kann bei einem Anwalt anrufen und sich erkundigen was ein erstes Beratungsgespräch kosten würde,pauschal und verbindlich.

Andererseits solltest du damit rechnen,dass man dir mit 17 sagen wird,dass du hättest den Zahnarzt wechseln können und auch dass es dir (fast erwachsen) zugemutet werden kann eine so „hässliche“ Spange zu tragen. Darauf solltest du vorbereitet sein.

Also ganzso einfach ist das immer gern herangezogene Schmerzensgeld nicht und inwie weit das sinnvoll ist,ist auch eine Frage. Schadensersatz um die Spange von ihm bezahlt zu bekommen und vielleicht eine weniger sichtbare,wäre da doch sinnvoller und das was dir eher helfen würde,hm?

Ich wünsch dir viel Glück

Könnt ihr mir vielleicht auch Webseiten nennen, auf demem so
ein Thema behandelt wird? Oder Anwälte, die auf solche Fälle
spezialisiert sind (nur um sich dort mal zu erkundigen)

Hallo,
ich kann da leider nicht weiterhelfen, aber vllt RA Thomas Kerstin, Berlin, Tel. 030/ 88 92 26 88
(sehr netter Mensch)
Viele Grüße

Andreas Kleiner

Grundsätzlich unterhalten die Ärztekammern Schiedsstellen, an die man sich bei einer Falschbehandlung wenden kann.
In ihrem Fall sehe ich allerdings wenig Möglichkeiten.
Die Entscheidung ihres Zahnarztes ist seine Meinung gewesen, aber kein grober Behandlungsfehler. Die Frage, onb eine bestimmte Therapie notwendig ist oder nicht, lässt sich halt nur in seltenen Fällen einwndfrei beantworten.
Die Voraussetzung für einen schadensersatz wäre, dass der Arzt bei Wahrung der ärztlichen Sorgfalt die Behandlungsbedürftigkeit unbedingt hätte erkennen müssen. Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein.

Jemanden verklagen zu wollen, weil man sich trotz gegenteiliger ärztlicher Meinungen (schließlich stand ja die Meinung des Schulzahnarztes gegen die Meinung Ihres Zahnarztes) nicht dazu aufraffen kann, eine dritte Meinung einzuholen, ist nicht möglich.