Hallo.
Mir wurden Amalgan-Füllungen entfernt und Inlays eingesetzt. Es hat sich herausgestellt, dass diese nicht dicht waren, weil der Zahn beim Süssigkeiten essen „gezogen“ hatte. Nach mehreren Versuchen beim Zahnarzt (Gel aufgetragen, etc.), hat der Zahnarzt dann gesagt, es seien „Risse“, die er versiegelt. Danach hörte das Ziehen tatsächlich auf.
Nun kam die Rechnung und er berechnete alles. Ich bin privat und muss alles selbst zahlen und stelle mir nun allerdings die Frage, ob der Zahnarzt nicht die einwandfreien Inlays schuldet und alles was danach kam, mir als Nachbesserung nicht berechnet werden kann?
Wäre schön, wenn mir jemand hierzu seine fachkundige Meinung mitteilen könnte.
Danke.
Servus Leopold,
unterstellen wir einmal, dass die Inlays tatsächlich so ungenau passen würden, dass sie in der beschrieben Weise ‚undicht‘ wären.
Goldinlays werden mit Zement-, Keramikinlays mit speziellen Adhäsiv-Kunststoffen eingesetzt. Selbst wenn ein ‚Graben‘ um ein solches Inlay bestünde, wäre er zunächst mit dem Befestigungsmaterial gefüllt, das sich dann - über Monate und Jahre - allmählich auswaschen würde.
Der Effekt den Du schilderst muss also IMO eine andere Ursache als die von Dir vermutete haben. Natürlich wäre Dein Zahnarzt gut beraten gewesen, Dir genauer zu vermitteln, was er da tut, aber aus dem geschilderten Verlauf folgere ich, dass Dein Verdacht auf Schlechterfüllung des Behandlungsvertrages sich allenfalls in Hinsicht auf die Aufklärungspflicht bestätigt:wink:
Mit anderen Worten: er hätte Dir die ‚Risse‘ erklären und zeigen können/sollen.
Gruß
Kai Müller