Hallo,
ist ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung nicht auch verpflichtet, einen KASSENPATIENTEN v o r Behandlungsbeginn über die voraussichtlich anfallenden Kosten zu informieren; z.B. mittels schriftlichem Heil- und Kostenplan?
Hallo,
ist ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung nicht auch verpflichtet, einen KASSENPATIENTEN v o r Behandlungsbeginn über die voraussichtlich anfallenden Kosten zu informieren; z.B. mittels schriftlichem Heil- und Kostenplan?
weiss ich nicht genau, ich denke für Zahnersatz auf jeden Fall für Kontrolle und Füllungen wahrscheinlich eher nicht
mfg
Müller
Dankee.
Hallo,
denke schon, kann hier aber leider nicht weiterhelfen, dafür bin ich schon zu lange aus meinem Beruf draussen und da hat sich in Sachen Verwaltung und Abrechnung so viel verändert…sorry - liebe Grüße - Caro
Trotzdem vielen Dank für Ihre prompte Antwort!
Hallo Ritti!
JEDER Zahnarzt ist VOR der Behandlung verpflichtet, dem Patienten einen verbindlichen Kostenvoranschlag vorzulegen und diesen auch vom Patienten freizeichnen zu lassen. Ob er eine Kassenzulasung hat, oder nicht, spielt dabei keine Rolle. (Gilt natürlich nur, wenn bei der Beratung/Behandlung Kosten entstehen, die der Arzt privat liquidieren will) Gruß Tomas