Zahnarzt Organisatorisches

Hallo

Ich war als Kind das letzte mal beim Zahnarzt. Nun stelle ich fest, dass ich Zahnschmerzen habe und will zum Zahnarzt.

Reicht eine normale, gesetzliche Krankenversicherung aus oder muss man da irgend etwas extra machen?

Als Kind hatte ich so ein Büchlein, wo glaube ich jedes halbe Jahr etwas eingetragen wurde beim Zahnarzt, doch dies habe ich seit vielen, vielen Jahren nicht mehr.

Danke für Informationen
Grüsse

Hallo Schneeglöckchen,
was du meinst, ist das Bonusheft - das nützt aber nur, wenn man tatsächlich regelmäßig zur Kontrolle beim ZA war und die entsprechenden Stempel vorweisen kann. Dann erhöhen sich die Beträge, die die Kasse beim Zahnersatz übernimmt, dein Eigenanteil sinkt.
Wenn du zum ZA gehst, frage genau nach, ob alle Leistungen von der Kasse übernommen werden und wie hoch ggf. dein Zuzahlungsbetrag wird. Darüber muss der ZA dich aufklären.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die dazu dient, den Eigenanteil abzudecken - am besten mal durchs Internet lesen, dort gibt es unzählige Infos dazu.
Gruß florestino

Hallo,

Reicht eine normale, gesetzliche Krankenversicherung aus

ja

oder
muss man da irgend etwas extra machen?

nein

Als Kind hatte ich so ein Büchlein, wo glaube ich jedes halbe
Jahr etwas eingetragen wurde beim Zahnarzt,

wie schon geschrieben: Bonusheft

doch dies habe ich
seit vielen, vielen Jahren nicht mehr.

Würde jetzt auch nichts mehr nützen. Der ZA interssiert sich nicht dafür. Laß dir aber vom ZA ein neues ausstellen, solltest du die Vorsorgeuntersuchung mit erledigen lassen.

Gruß
Otto

Wenn du zum ZA gehst, frage genau nach, ob alle Leistungen von
der Kasse übernommen werden und wie hoch ggf. dein
Zuzahlungsbetrag wird. Darüber muss der ZA dich aufklären.

Servus florestino,

ich würde gar nicht so genau nachfragen. Wenn man nicht fragt, bekommt man keine vieldeutigen Schwurbel-Antworten, die dann hinterher als Aufklärung gedeutet werden können. Wurde man aber über Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, nicht aufgeklärt, ist auch kein Vertrag geschlossen worden und - man muss nicht zahlen.

Gruß

Kai Müller

Guten Morgen,

auch die mündliche *schwurbelige* Aufklärung alleine genügt nicht, es muss ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt werden je nach dem was gemacht wird mit verschiedenen §. Dieser muss unterschrieben sein.

Ansonsten ist das Blah Blah nicht mal nen cent wert.

Gruß