Hallo Allesamt,
Also so mal ganz theoretisch dargestellt:
Angenommen jemand habe ein Studium in Odontologie in Brasilien ausgeübt, und ist seit 1983 in Portugal tätig, also innerhalb der EU.
In Portugal erlaubt das portugiesische Gesundheitsministerium die Praxis des Deontologen als Zahnarzt, der portugiesische Orden der Zahnärzte jedoch erteilt keine Approbation. Dieser Deontologe hat jetzt aber vor EU-weit zu investieren und sein privat-geführtes unternehmen (Zahnarzt Klinik) in andere Länder zu verbreiten.
Formulieren wir die Gleichung also auf folgende weise:
- Deontologie in Brasilien abgeschlossen;
- Praxis in Portugal seit 1983 (ist also auch portugiesischer Bürger);
- Wird nicht als Zahnarzt anerkannt, dar jedoch zahnärztlichen Dienst leisten;
- Möchte in einem anderen Mitgliedsland investieren und Praxis ausüben;
- Sagen wir doch mal das Deutschland das erste Land wäre in dem der Deontologe Investieren möchte;
Kann da jemand erläutern ob da gesetzliche Hürden aufkommen würden und worauf die beruhen?
Freue mich schon sehr auf eure Antworten,
Liebe Grüße und gutes neues Jahr,
P.