Zahnarzt Praxis im Ausland

Hallo Allesamt,

Also so mal ganz theoretisch dargestellt:

Angenommen jemand habe ein Studium in Odontologie in Brasilien ausgeübt, und ist seit 1983 in Portugal tätig, also innerhalb der EU.

In Portugal erlaubt das portugiesische Gesundheitsministerium die Praxis des Deontologen als Zahnarzt, der portugiesische Orden der Zahnärzte jedoch erteilt keine Approbation. Dieser Deontologe hat jetzt aber vor EU-weit zu investieren und sein privat-geführtes unternehmen (Zahnarzt Klinik) in andere Länder zu verbreiten.

Formulieren wir die Gleichung also auf folgende weise:

  • Deontologie in Brasilien abgeschlossen;
  • Praxis in Portugal seit 1983 (ist also auch portugiesischer Bürger);
  • Wird nicht als Zahnarzt anerkannt, dar jedoch zahnärztlichen Dienst leisten;
  • Möchte in einem anderen Mitgliedsland investieren und Praxis ausüben;
  • Sagen wir doch mal das Deutschland das erste Land wäre in dem der Deontologe Investieren möchte;

Kann da jemand erläutern ob da gesetzliche Hürden aufkommen würden und worauf die beruhen?

Freue mich schon sehr auf eure Antworten,
Liebe Grüße und gutes neues Jahr,
P.

Hallo Pedrator,
zuerst müsste sich derjenige an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung wenden und eine Zulassung beantragen. Dazu müsste der Abschluss aus Brasilien in Deutschland anerkannt werden - welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind, weiß ich leider nicht, aber auf der Seite www.kzbv.de findet man allerlei hilfreiche Hinweise.
florestino

Vielen Florestino,

Frohes neues Jahr wünsche ich noch!
Gruss,
P.

Hallo!

…es handelt sich um einen Zahnarzt mit Berufsausübungsberechtigung in Portugal. Daher ist es nicht notwendig den Uniabschluss aus Brasilien anzuerkennen.

Ich weiß es leider nicht im Detail, sollte aber nicht allzu schwierig sein. Grundsätzlich wird eine Berufsausübungsberechtigung in einem EU-Staat in einem anderen anerkannt.

Gruß
Tom