Zahnarzt Rechnung

Hallo!

Ich bin Privatpatient und musste neulich sonntags zum zahnarzt. Hatte ein paar tage vorher auf eine semmel gebissen und mir den zahn 12 angebrochen. mein zahnarzt hat ihn nur notdürftig mit kunststoff repariert. sonntag morgen hat er stark zum wackeln angefangen und musste zum notdienst.

  1. rechnung: Ä2702 61,22.- hab ich sofort bezahlt
  2. rechnung 2 wochen später: erste rechnung war ein irrtum: nun wurde berechnet: 01, Ä1, ÄD, Z203, Z207, Ä2702, Z403, €146,20.- hab mich dann erstmal telefonisch beschwert, weil definitiv keine 01 gemacht worden ist… der zahnarzt fand sie allerdings gerechtferigt. ich hatte ihn vor der behandlung darauf aufmerksam gemacht NUR den zahn zu befestigen und nichts anderes zu machen, da ich 3000€ selbsbeteiligung habe…
    jetzt kam eine neue rechnung:
  3. Rechnung: steht da etz anstelle der 01 eine Ä5 gesamtrechnung um 2€ billiger…

Ist diese Ä5 gerechtferigt?

Hallo,
Ä5= Symtombezogene Untersuchung.
Ist berechtigt da er sich das Behanldungsfeld angesehen hat.
Warum wurde die Ä2702 in Ansatz gebracht? War der Zahn geschient oder der gleichen?
Wenn nein hat diese Nummer nichts zu suchen in der Rechnung, ansonsten ist es in Ordnung.

Der Zahnarzt kann im übringen nichts dafür das du eine so hohe Selbstbeteildigung hast.

er hat den zahn mit einem kleinen draht befestigt…

ja, hab den zahnarzt nur eben wegen meiner hohen selbstbeteiligung gebeten, wirklich nur diesen zahn etwas zu befestigen und nichts anderes zu machen…

Jetzt stimmt die Rechnung aber voll und ganz.

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