Zahnarzt schickt ne Rechnung

Hi

ich verstehe nicht so recht, wo genau Dein Problem liegt.
Sollte das, was abgerechnet wurde, gemacht werden oder nicht?
Will sagen: hat der Zahnarzt von sich aus ein bißchen an den
Zähnen rumgeschraubt oder lautete der Auftrag „mach das!“?

Der Auftrag lautete ganz genau: hier ist meine Versichertenkarte, ich habe Zahnschmerzen, mach dass die Schmerzen weg sind. Was der Arzt dann treibt, ob er mir ein Rezept für Schmerzmittel aufschreibt oder an meinen Zähnen rumschraubt, da hab ich leider wenig Einfluss drauf.

Der Hintergrund meiner Fragen: wenn nur das, was gemacht
werden sollte, gemacht wurde, ist die Abrechnung
selbstverständlich korrekt. Es wird dem Zahnarzt - zu recht -
völlig gleichgültig sein, daß der Patient auf einmal zickig
wird, weil er etwas selbst bezahlen soll, das sonst unerkannt
in den Untiefen des Gesundheitssystems verschwunden und von
der Allgemeinheit bezahlt worden wäre.

Nu das vergleiche ich mal mit einer Autowerkstatt: wenn man mit einem Unfallschaden dahin kommt und sagt „macht das heile und rechnet mit der Versicherung selber ab“. Sollte der Kunde sich nun wundern, wenn er an Ende gesagt bekommt: wir haben den Wagen nun mit einem speziellen Lack lackiert, das zahlt die Versicherung nicht, hier die Rechnung?

Will sagen: auch beim Zahnarzt werden Werk und Geld
geschuldet. Wenn man sich vorher über den Preis nicht
unterhält, weil einem egal ist, was die Veranstaltung das
Gesundheitssystem kostet, dann ist das nicht Problem
desjenigen, der das Werk herstellt.

Dem Patienten ist es in der Tat relativ egal, was die KK für die Behandlung zahlt, er zahlt genug dort ein und hat eh keinen Einfluss darauf, was der Arzt für sein Werk bekommt. Zum einen, weil er sich mit Medizin nicht auskennt, zum anderen weil es bei einem anderen Arzt nicht anders ist. Wenn man sich allerding über den Preis nicht unterhält, heißt es „ich zahle alles was du sagst“ oder „ich zahle gar nichts“? Kann also der Werkhersteller den Preis frei bestimmen, falls darüber nicht geredet wurde?

Der Patient ist ja nu nicht das erste Mal bei einem Zahnarzt und hat schon mal Rechnungen gesehen. Zuvor wurde er von dem Arzt immer darauf hingewiesen, dass folgende Leistung die Kasse nicht zahlt und man eine Rechnung bekommt. Bei diesem Zahnarzt gabs allerdings kein Wort.

Lektüre:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html

Das Zauberwort in dieser Leküre ist für mich „zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung“. Zwischen mir und dem Zahnarzt wurde keine Vergüttung vereinbart. Ob der Arzt mit der GKV eine Vereinbarung hat oder aus Spass an der Freude an meinen Zähnen werkelt, ist doch nicht mein Bier oder? Das ist nun mal die Sache des Arztes mit mir oder meiner KV eine Vergüttung für seine Leistungen zu vereinbaren?

Gruß,
Andreas

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Na dan mal ein kleines Donnerwetter loslassen bitte :wink:

Ich wollte keins loslassen, sondern für den Fall, daß es geregelt ist, mein Erstaunen kundtun.

,

Ich glaube es zwar, aber leider steht da keine Quelle.

Gruß
Christian

Dass die Zahnärzte mehr Geld wollen ist ja durchaus verständlich. Will doch jeder. Es ist auch an sich nicht verwerflich, von dem GK-Versicherten privat mal ein wenig mehr Geld herauszukitzeln. Nur sollte man das korrekt machen, mit Angebot und Zustimmung. Ich schicke ja auch keine Rechungen über Beratungsleistungen an jeden mit dem ich mich mal kurz unterhalte :wink:

Und sollte er das bei einer Kleinigkeit in der Hektik des
Alltags wirklich mal vergessen, würde ich in der Praxis meines
Vertrauens sicher auch ein Wort der Entschuldigung hören…

Ich glaube mit einem Wort der Entschuldigung und dem Geloben der Besserung (also ab sofort in Zukunft immer aufklären) wäre die Sache auch aus der Welt. Es geht doch nicht um die lächerliche 16 Euro, sondern um das Vertrauen.
Mit frechen „das ist nun mal heuzutage so, dank Ula“ wird man eine neue Praxis des Vertrauens suchen. Und dem Arzt nen Rechtsstreit anbieten.

Gruß,
Andreas

Hallo,

Ich finde, ein Kassenpatient sollte grundsätzlich davon
ausgehen dürfen, dass ohne Rücksprache mit ihm nur gemacht
wird, was die Kasse bezahlt.

Deine Meinung sei Dir unbenommen. Allerdings bin ich der Ansicht, daß der Patient generell wissen sollte, was die Veranstaltung kostet und sich nicht nur dann dafür interessieren, wenn er es selbst bezahlen muß. So wird die ganze Veranstaltung pervertiert.

Es handelt sich schließlich immer noch um eine Versicherung und nicht um ein All Inclusive-Paket. Der Patient kann zwar nichts dafür, aber so wie das im Augenblick läuft, ist das von einer Versicherung weit entfernt, denn eine Versicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Verpflichtungen des Kunden. Bei der GKV läuft das ganze andersherum: die Versicherung zahlt grundsätzlich alles direkt und der Kunde bekommt nur mit, daß das ganze etwas kostet, wenn er eigenes Geld beistern muß. Kein Wunder, daß die Kosten aus dem Ruder laufen.

Gruß
Christian

Hallo,

Der Auftrag lautete ganz genau: hier ist meine
Versichertenkarte, ich habe Zahnschmerzen, mach dass die
Schmerzen weg sind. Was der Arzt dann treibt, ob er mir ein
Rezept für Schmerzmittel aufschreibt oder an meinen Zähnen
rumschraubt, da hab ich leider wenig Einfluss drauf.

öhm, wieso das? Kann man nicht fragen, was er vorhat, ob das notwendig ist und was das kostet?

Nu das vergleiche ich mal mit einer Autowerkstatt: wenn man
mit einem Unfallschaden dahin kommt und sagt „macht das heile
und rechnet mit der Versicherung selber ab“. Sollte der Kunde
sich nun wundern, wenn er an Ende gesagt bekommt: wir haben
den Wagen nun mit einem speziellen Lack lackiert, das zahlt
die Versicherung nicht, hier die Rechnung?

Von einem speziellen Lack war m.W. bisher nicht die Rede, sondern von einer ganz normalen Behandlung.

Dem Patienten ist es in der Tat relativ egal, was die KK für
die Behandlung zahlt, er zahlt genug dort ein und hat eh
keinen Einfluss darauf, was der Arzt für sein Werk bekommt.
Zum einen, weil er sich mit Medizin nicht auskennt, zum
anderen weil es bei einem anderen Arzt nicht anders ist. Wenn
man sich allerding über den Preis nicht unterhält, heißt es
„ich zahle alles was du sagst“ oder „ich zahle gar nichts“?
Kann also der Werkhersteller den Preis frei bestimmen, falls
darüber nicht geredet wurde?

Er kann das abrechnen, was zum Eintritt des Erfolgs notwendig ist. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann man einen Kostenvoranschlag bekommen und bei der Kaskoversicherung bekommt man die Rechnung auch zu Gesicht. Bei anderen Versicherungen (inkl. der privaten Krankenversicherung) muß man die Rechnungen sogar vorab selbst bezahlen und bekommt den entsprechenden Betrag dann erstattet.

Lektüre:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html

Das Zauberwort in dieser Leküre ist für mich „zur Entrichtung
der vereinbarten Vergütung“. Zwischen mir und dem
Zahnarzt wurde keine Vergüttung vereinbart. Ob der Arzt mit
der GKV eine Vereinbarung hat oder aus Spass an der Freude an
meinen Zähnen werkelt, ist doch nicht mein Bier oder? Das ist
nun mal die Sache des Arztes mit mir oder meiner KV eine
Vergüttung für seine Leistungen zu vereinbaren?

Wenn man nichts vereinbart, dann zahlt man eben das, was am Ende in Rechnung gestellt wird, sofern das den bestellten und erledigten Arbeiten entspricht.

Wie dem auch sei: Auftrag erledigt, berechtigte Rechnung gestellt = Zahlemann und Söhne. Natürlich kann man den Zahnarzt darauf ansprechen oder gleich wechseln. Ändert aber am Sachverhalt nichts.

Dennoch finde ich es irritierend, daß das Kostenbewußtsein bei vielen anscheinend erst anspringt, wenn es an ihren eigenen Geldbeutel geht. Wenn sich das durch die Zuzahlungen ändert, ist der Zweck immerhin erreicht.

Gruß
Christian

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Hallo,

und Du findest die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baxerns ist keine verlässliche Quelle? Mh…

Fakt ist: ein Patient muss über Mehrkosten (also über die Kosten, die über die von der Kasse übernommenen rausgehen) informiert werde.
Ein Patient kann doch nicht wissen was im Katalog der Kasse enthalten ist und wann er was und wieviel selber zahlen muss. Und man kann ja auch nicht verlange, dass ein Patient bei jedem Handgriff des Arztes fragt: „Wir das auch von der Kasse bezahlt?“

Im UP sehr ich auch kein Entsetzen darüber, wieviel er zahlen muss nur dass, da er nicht infomiert wurden. Also reg Dich mal wieder ab. Das Problem in dem Fall dürfte nur sein, dass die kostenpflichtige Behandlung ja schon durchgeführt wurde und es immer schwierig zu beweisen ist, dass eine Aufklärung über die Kosten stattgefunden hat.

Aber wenn keine Aufklärung stattgefunden hat darf man sich doch hinterher über die Rechnung ärgern, oder? :smile:

Grüße
Jessica

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Hi

öhm, wieso das? Kann man nicht fragen, was er vorhat, ob das
notwendig ist und was das kostet?

Möchte man das Fachchinesisch hören? Und kann er auch entscheiden, ob das gut/notwendig ist? Der Patient möchte doch nur, dass seine Schmerzen weg sind. Und am besten noch, dass man ne Zeitlang danach lebt (also am Besten nicht durch Abtrennung des Kopfes lösen). Wenn der Arzt sagt, wir können es für 5 Euro mit Parazetamol oder für 200 Euro mit Wurzelbehandlung lösen, wird man dann kostenbewusst Parazetamol wählen?

Von einem speziellen Lack war m.W. bisher nicht die Rede,
sondern von einer ganz normalen Behandlung.

Von einem Medikament, was die Kasse nicht zahlt, war m.W. auch nicht die Rede. Ganz normale Behandlung mit Abrechnung über die Kasse. Genau wie die Werkstatt einem sagt: das übernimmt die Kasko nicht, müssen Sie selber zahlen. Bevor man die Arbeit ausführt.

Er kann das abrechnen, was zum Eintritt des Erfolgs notwendig
ist.
Wenn man nichts vereinbart, dann zahlt man eben das, was am
Ende in Rechnung gestellt wird, sofern das den bestellten und
erledigten Arbeiten entspricht.

Verstehe ich echt mal grad nicht, ob das dein Ernst ist. Der Ausführer einer Arbeit darf den Preis selber im Alleingang im Nachhinein bestimmen? Mit der Begründung, es sei für den Erfolg notwendig gewesen? Für den Erfolg notwendig ist vielleicht auch, dass ich schnellsmöglich beim Kunden bin, darf ich ihm die Flugtickets in Rechnung stellen? Vereinbart wurde es natürlich nicht, der Kunde geht auch davon aus, dass ich mit Bahn komme, aber sonst hätte ich es nicht geschafft, also notwendig? :wink:

Dennoch finde ich es irritierend, daß das Kostenbewußtsein bei
vielen anscheinend erst anspringt, wenn es an ihren eigenen
Geldbeutel geht.

Was hat denn bitte eine Rechnung über eine nicht vereinbarte Leistung mit Kostenbewusstsein und dem eigenen Geldbeutel zu tun? Mit der Krankenkasse hat der Arzt klare Vereinbarung für die und die Leistung gibts so und soviel Geld. Für die andere Leistung gibts nix. Mit mir besteht eine solche Vereinbarung nicht, bevor man also nun ein Werk für mich herstellt, muss ein Werkvertrag geschlossen werden (mündlich ist ja ok) und die Vergüttung vereinbart werden. Ich will jetzt nicht noch den Job der KK übernehmen und die billigste Behandlung für mich selber bestimmen.

Gruß,
Andreas
P.S. wir kommen etwas vom Thema ab…

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Danke. Sehr hilfreich. Stern und owT
Gruß,
Andreas

Hallo,

Auch Hallo,

Fakt ist: ein Patient muss über Mehrkosten (also über die
Kosten, die über die von der Kasse übernommenen rausgehen)
informiert werde.

Also genau das lese ich in dem Link nicht.
[zitat]In der GKV gibt es – neben dem Eigenanteil bei der ZE-Regelversorgung und Zuzahlungen wie der „Praxisgebühr“ – Mehrkosten nur bei der Füllungstherapie gemäß § 28 Abs. 2 SGB V und beim Zahnersatz bei den gleich- und andersartigen Versorgungen gibt.[/zitat]
[zitat]…ist die schriftliche Vereinbarung, die notwendig ist bei Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV stehen.[/zitat]

Grüße
Jessica

LG
vnA

Hallo,

und Du findest die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baxerns ist
keine verlässliche Quelle? Mh…

nix „mh“. Du solltest schon lesen, was ich schrieb. Ich lese mir derartige Dinge nun einmal gern im Original (=Gesetzestext) durch, denn wie vnA schon schrieb, gibt es da durchaus Interpretationsspielräume.

Ein Patient kann doch nicht wissen was im Katalog der Kasse
enthalten ist und wann er was und wieviel selber zahlen muss.
Und man kann ja auch nicht verlange, dass ein Patient bei
jedem Handgriff des Arztes fragt: „Wir das auch von der Kasse
bezahlt?“

Das ist m.E. die falsche Fragestellung. Vielmehr sollte der Patient generell nach den möglichen Behandlungsmethoden, deren Nutzen und Kosten fragen. Das habe ich zu meiner Zeit als GKV-Patient auch gemacht, wenn es nicht gerade um das Verbinden eines halb abgesäbelten Fingers ging.

Aber wenn keine Aufklärung stattgefunden hat darf man sich
doch hinterher über die Rechnung ärgern, oder? :smile:

Ich will es ja niemandem verbieten, nur wundere ich mich über die Grundeinstellung mancher, die sich bisher beteiligt haben. Für mich ist eine Versicherung etwas, das mir entstandene Kosten ggfls. abnimmt, die aber zunächst mal mir zufallen.

Gruß
Christian

Hallo nochmal,

öhm, wieso das? Kann man nicht fragen, was er vorhat, ob das
notwendig ist und was das kostet?

Möchte man das Fachchinesisch hören?

ja, aber sicher doch. Ich lasse doch nicht jemanden an mir rumbasteln, ohne daß ich weiß, wofür das gut ist und ob es nicht Alternativen gibt, die genauso gut aber billiger oder besser und genauso teuer sind. Und wenn es ein Arzt nicht schafft, mir die Veranstaltung verständlich zu erklären, darf er gleich die Finger von mir lassen. Wir sind doch Zahnarztstuhl nicht vor Gericht, wo man das Urteil über sich ergehen lassen muß (wobei man da ja auch noch ggfs. Rechtsmittel einlegen kann).

Und kann er auch
entscheiden, ob das gut/notwendig ist?

Mal ein Beispiel: beim ersten oder zweiten Besuch meinte mein Zahnarzt, meine Füllungen sollten wir mal austauschen lassen. Die wären ja bestimmt schon acht Jahre alt und die würden dann nicht mehr lange halten. Ich habe ihn seinerzeit gefragt, ob das medizinisch notwendig wäre, was es nicht war. Die Füllungen waren damals übrigens schon 13 Jahre alt und sind heute noch drin - gut zehn Jahre später.

Natürlich kann man nicht alles beurteilen, aber als Schlachtvieh sehe ich mich als Kunde eigentlich nicht.

Abtrennung des Kopfes lösen). Wenn der Arzt sagt, wir können
es für 5 Euro mit Parazetamol oder für 200 Euro mit
Wurzelbehandlung lösen, wird man dann kostenbewusst
Parazetamol wählen?

Da die 5 Euro wohl wöchentlich anfallen dürften, wäre wohl auf Dauer die Wurzelbehandlung billiger. Insofern ist das kein passender Vergleich.

Von einem speziellen Lack war m.W. bisher nicht die Rede,
sondern von einer ganz normalen Behandlung.

Von einem Medikament, was die Kasse nicht zahlt, war m.W. auch
nicht die Rede. Ganz normale Behandlung mit Abrechnung über
die Kasse. Genau wie die Werkstatt einem sagt: das übernimmt
die Kasko nicht, müssen Sie selber zahlen. Bevor man die
Arbeit ausführt.

Die Werkstatt hat in der Hinsicht überhaupt keine Kompetenz und letztlich ist ihr das auch völlig egal. Der Kunde ist zunächst einmal Schuldner des Rechnungsbetrages und nicht die Versicherung. Daß Werkstätten die Abrechung mit der Versicherung vornehmen, ist Serviceleistung.

Er kann das abrechnen, was zum Eintritt des Erfolgs notwendig
ist.
Wenn man nichts vereinbart, dann zahlt man eben das, was am
Ende in Rechnung gestellt wird, sofern das den bestellten und
erledigten Arbeiten entspricht.

Verstehe ich echt mal grad nicht, ob das dein Ernst ist. Der
Ausführer einer Arbeit darf den Preis selber im Alleingang im
Nachhinein bestimmen?

So sieht das aus.

Mit der Begründung, es sei für den
Erfolg notwendig gewesen? Für den Erfolg notwendig ist
vielleicht auch, dass ich schnellsmöglich beim Kunden bin,
darf ich ihm die Flugtickets in Rechnung stellen?

Ist alles geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html

Was hat denn bitte eine Rechnung über eine nicht vereinbarte
Leistung mit Kostenbewusstsein und dem eigenen Geldbeutel zu
tun?

Ich meine, daß es Patienten auch interessieren sollte, was eine Behandlung kostet, wenn sie diese nicht selbst bezahlen müssen. Wer bspw. wegen einer Erkältung zum HNO-Arzt und dort schön alles an Untersuchungen mitnimmt (am besten inkl. Sonographie der Nebenhöhlen), vergeht sich (im Zweifel unbewußt) am Vermögen der Versicherten, weil die Diagnose das Mehrfache von dem kostet, was der Allgemeinmediziner nehmen würde.

Eine Kopie der Rechnung an alle Patienten wäre das mindeste.

Mit der Krankenkasse hat der Arzt klare Vereinbarung für
die und die Leistung gibts so und soviel Geld.

Eigentlich besteht die Vereinbarung zunächst mal zwischen Dir und Deiner Versicherung. Daß es inzwischen teilweise schon so weit gekommen ist, wie Du schreibst, ist eine Pervertierung des Systems, die wir in erster Linie der Politik zu verdanken haben, die allerdings nur versucht, die Löcher zu stopfen, die durch unverantwortliches bzw. unbedachtes Verhalten der Patienten, Ärzte, kassenärztliche Vereinigungen und Versicherungen entstanden ist.

Für die andere
Leistung gibts nix. Mit mir besteht eine solche Vereinbarung
nicht, bevor man also nun ein Werk für mich herstellt, muss
ein Werkvertrag geschlossen werden (mündlich ist ja ok) und
die Vergüttung vereinbart werden. Ich will jetzt nicht noch
den Job der KK übernehmen und die billigste Behandlung für
mich selber bestimmen.

Da haben wir wohl grundsätzlich andere Vorstellungen.

P.S. wir kommen etwas vom Thema ab…

Ich weiß, deswegen höre ich auch allmählich auf :wink:

Gruß
Christian

Also genau das lese ich in dem Link nicht.
[zitat]In der GKV gibt es – neben dem Eigenanteil bei der
ZE-Regelversorgung und Zuzahlungen wie der „Praxisgebühr“ –
Mehrkosten nur bei der Füllungstherapie gemäß § 28 Abs. 2 SGB
V und beim Zahnersatz bei den gleich- und andersartigen
Versorgungen gibt.[/zitat]
[zitat]…ist die schriftliche Vereinbarung, die notwendig ist
bei Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV
stehen.[/zitat]

Na und das hier: Zur Aufklärung gehört auch die Auskunft über die auf den Patienten zukommenden Kosten und billigere Alternativen
Ich verlange ja keine schriftliche Vereinbarung, nur Aufklärung/Information über die „zukommenden“ Kosten. Im Gegensatz zu „entstandenen“ Kosten, über die ich ja nun imformiert bin :wink:

Wohl gemerkt, „auf den Patienten zukommenden Kosten“, welche Kosten der Kasse entstehen muss nicht erzählt werden. Kann aber bestimmt.

Gruß,
Andreas

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Hallo auch nochmal,

wir haben da echt wohl zu verschiedene Einstellungen, darum höre ich auch allmählich auf :wink:

Ich habe ihn seinerzeit gefragt, ob
das medizinisch notwendig wäre, was es nicht war. Die
Füllungen waren damals übrigens schon 13 Jahre alt und sind
heute noch drin - gut zehn Jahre später.

Weiß du, wenn der Hersteller angibt, die Bremsanlage sei alle 5 Jahre auszutauschen, ist es technisch auch nicht immer notwendig. Meistens sogar völliger Blödsinn und die Bremsen würden vermutlich weitere 10 Jahre gut funktionieren. Ich möchte aber nicht in einem Flugzeug/Auto/Zug mit solchen Bremsen sitzen. Nicht alles also, was midizinisch nicht notwendig ist, ist auch nicht sinnvoll. Bei der Füllung kann ich das nicht beurteilen, also lasse ich meistens den Arzt machen, er ist ja vom Fach.

Übrigens auch beim Tierarzt, wo ich die Rechnung selber aus meinem Geldbeutel bezahle. Geht natürlich nur wenn das Vertrauen da ist.

Die Werkstatt hat in der Hinsicht überhaupt keine Kompetenz
und letztlich ist ihr das auch völlig egal. Der Kunde ist
zunächst einmal Schuldner des Rechnungsbetrages und nicht die
Versicherung. Daß Werkstätten die Abrechung mit der
Versicherung vornehmen, ist Serviceleistung.

Eine Serviceleistung, die ausdrücklich bestellt aber nicht erbracht worden ist. Denn es wird ja ggf. doch mit mir abgerechnet.

Natürlich ist der Kunde zunächst der Schuldner und die Versicherung erstattet nur diese Kosten. Ich hätte vermutlich auch nicht das große Problem damit, wenn ein Brief von der Versicherung kommen würde, „wir erstattet diesen Teilbetrag nicht“. Das kann der Arzt u.U. echt nicht wissen. Aber wenn der Arzt es in Rechnung stellt, weiß er es ja genau.

Da haben wir wohl grundsätzlich andere Vorstellungen.

Offensichtlich.
Trotzdem (oder gerade deswegen :smile: frohes Fest und guten Rutsch!
Andreas

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Guten nachmittag,

ganz kurz noch dazu:

Ich habe ihn seinerzeit gefragt, ob
das medizinisch notwendig wäre, was es nicht war. Die
Füllungen waren damals übrigens schon 13 Jahre alt und sind
heute noch drin - gut zehn Jahre später.

Weiß du, wenn der Hersteller angibt, die Bremsanlage sei alle
5 Jahre auszutauschen, ist es technisch auch nicht immer
notwendig.

Schon klar, aber ich würde die Bremsanlage nicht mit einer Erkältung oder einer Zahnfüllung vergleichen, sondern eher mit der Batterie eines Herzschrittmachers. Da wäre ich dann auch etwas vorsichtiger als bei einem losen Außenspiegel oder einem klappernden Handschuhfach.

Gruß
Christian

Hallo,
ja, hab ich nicht gewusst - vielen Dank für die Info - da würde ich mich arglistig getäuscht fühlen und mich bei meiner Krankenkasse über den Zahnarzt beschweren - die schaltet dann die Kassenzahnärztliche Vereinigung ein und diese widerum fordern vom Zahnarzt eine Stellungnahme - raus direkt für dich kommt dabei nix, allenfalls wird der Zahnarzt künftig seine Patienten vorher über diese Eigenleistung informieren.
Gruß
Czauderna