Hi
ich verstehe nicht so recht, wo genau Dein Problem liegt.
Sollte das, was abgerechnet wurde, gemacht werden oder nicht?
Will sagen: hat der Zahnarzt von sich aus ein bißchen an den
Zähnen rumgeschraubt oder lautete der Auftrag „mach das!“?
Der Auftrag lautete ganz genau: hier ist meine Versichertenkarte, ich habe Zahnschmerzen, mach dass die Schmerzen weg sind. Was der Arzt dann treibt, ob er mir ein Rezept für Schmerzmittel aufschreibt oder an meinen Zähnen rumschraubt, da hab ich leider wenig Einfluss drauf.
Der Hintergrund meiner Fragen: wenn nur das, was gemacht
werden sollte, gemacht wurde, ist die Abrechnung
selbstverständlich korrekt. Es wird dem Zahnarzt - zu recht -
völlig gleichgültig sein, daß der Patient auf einmal zickig
wird, weil er etwas selbst bezahlen soll, das sonst unerkannt
in den Untiefen des Gesundheitssystems verschwunden und von
der Allgemeinheit bezahlt worden wäre.
Nu das vergleiche ich mal mit einer Autowerkstatt: wenn man mit einem Unfallschaden dahin kommt und sagt „macht das heile und rechnet mit der Versicherung selber ab“. Sollte der Kunde sich nun wundern, wenn er an Ende gesagt bekommt: wir haben den Wagen nun mit einem speziellen Lack lackiert, das zahlt die Versicherung nicht, hier die Rechnung?
Will sagen: auch beim Zahnarzt werden Werk und Geld
geschuldet. Wenn man sich vorher über den Preis nicht
unterhält, weil einem egal ist, was die Veranstaltung das
Gesundheitssystem kostet, dann ist das nicht Problem
desjenigen, der das Werk herstellt.
Dem Patienten ist es in der Tat relativ egal, was die KK für die Behandlung zahlt, er zahlt genug dort ein und hat eh keinen Einfluss darauf, was der Arzt für sein Werk bekommt. Zum einen, weil er sich mit Medizin nicht auskennt, zum anderen weil es bei einem anderen Arzt nicht anders ist. Wenn man sich allerding über den Preis nicht unterhält, heißt es „ich zahle alles was du sagst“ oder „ich zahle gar nichts“? Kann also der Werkhersteller den Preis frei bestimmen, falls darüber nicht geredet wurde?
Der Patient ist ja nu nicht das erste Mal bei einem Zahnarzt und hat schon mal Rechnungen gesehen. Zuvor wurde er von dem Arzt immer darauf hingewiesen, dass folgende Leistung die Kasse nicht zahlt und man eine Rechnung bekommt. Bei diesem Zahnarzt gabs allerdings kein Wort.
Das Zauberwort in dieser Leküre ist für mich „zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung“. Zwischen mir und dem Zahnarzt wurde keine Vergüttung vereinbart. Ob der Arzt mit der GKV eine Vereinbarung hat oder aus Spass an der Freude an meinen Zähnen werkelt, ist doch nicht mein Bier oder? Das ist nun mal die Sache des Arztes mit mir oder meiner KV eine Vergüttung für seine Leistungen zu vereinbaren?
Gruß,
Andreas

