Zahnarzt schickt ne Rechnung

Moin Experten,

ich habe da einen hypothetischen Fall zu besprechen:
mal angenommen jemand bekommt vom Zahnarzt eine Rechnung zugeschickt. Zuvor gab’s überhaupt keine Information, dass irgendwelche Kosten entstehen. Geschweige schon, dass man gefragt wurde, ob man die Leistung möchte…

Was macht man in diesem Fall?

Vor allem, welche Chancen hat man überhaupt ggf. zu beweisen, dass man nicht informiert/gefragt wurde? Wenn der Arzt sich nun stur stellt und behauptet „Ich habe es gesagt“?

Danke!
Andreas

P.S. Wir können annehmen, dass der Betrag nicht sehr hoch ist, aber der Betroffene würde sich bestimmt sehr ärgern… Vor allem, da man die Kosten echt überhaupt nicht erwartet hat, sonst wäre es wohl nicht das Problem.

Hallo,
schwer zu sagen - auch mündliche Verträge zählen - aber natürlich muss vorher informiert werden. Um was geht es denn bei der Rechnung ??
Vielleicht hilft das etwas weiter.
Gruß
Czauderna

Unverschämt! Zahnärzte haben doch schon Geld!
Wieso wollen die dann noch mehr?

Also, wenn der Zahnarzt das nicht gesagt hat, definitv nicht, dann muss man ihm das nicht wirklich beweisen können, ggf. könnte ja auch die Sprechstundenhilfe hinzugezogen werden. Es würde sich anbieten, den Fall von Patient zu Zahnarzt, sprich Kunde zu Anbieter zu besprechen, meistens erledigt sich dann shcon mal die Hälfte davon. Ferner kann man ggf. die Kosten asl außergewöhnliche bealstungen in die Steuererklärung aufnehmen.
Wenn du die harte Tour fährst, dann bezahlst du nicht und läßt es auf einen Rechtsstreit ankommen, wenn der in die Hose geht wirds richtig teuer (das sit der Nachteil)

Hallo,

es gibt Zahnarztleistungen, die die Kasse voll erstattet, solche die sie nur teilweise erstattet und andere, für die der Patient alleine aufkommen muß. Nur bei letzteren wird der Patient informiert/gefragt.

Bei teilweiser Erstattung wäre die Frage zwar auch ganz nett, doch da geschieht es oft nicht, weil es sich um eine sog. Zuzahlung seitens des Patienten handelt (ähnlich wie bei einem Rezept für Medikamente), der größere Anteil wird von der Kasse übernommen. Der Zahnarzt schickt dann seine Rechnung, zieht den Kassenanteil ab und bittet um Bezahlung des Restbetrages. Ein völlig normaler Vorgang.

Gruß,
Cantate

Hi!

es gibt Zahnarztleistungen, die die Kasse voll erstattet,
solche die sie nur teilweise erstattet und andere, für die der
Patient alleine aufkommen muß. Nur bei letzteren wird der
Patient informiert/gefragt.

Bei teilweiser Erstattung wäre die Frage zwar auch ganz nett,
doch da geschieht es oft nicht, weil es sich um eine sog.
Zuzahlung seitens des Patienten handelt (ähnlich wie bei einem
Rezept für Medikamente), der größere Anteil wird von der Kasse
übernommen. Der Zahnarzt schickt dann seine Rechnung, zieht
den Kassenanteil ab und bittet um Bezahlung des Restbetrages.
Ein völlig normaler Vorgang.

Ähh, in der Apotheke kriegt man den Preis aber schon vorher gesagt oder?
Oder wäre es auch in Ordnung das Medikament einfach in die Hand zu drücken und die Rechnung anschließend per Post zu schicken?
Irgendwie kann ich das nicht glauben, das es so ok und normal ist.

Gruß,
Andreas

Hi.

Es
würde sich anbieten, den Fall von Patient zu Zahnarzt, sprich
Kunde zu Anbieter zu besprechen, meistens erledigt sich dann
shcon mal die Hälfte davon.

Das wir der hypothetische Patient natürlich gleich morgen versuchen, denn er war eigentlich ganz zufrieden. Bis jetzt eben. Der Patient möchte aber halbwegs sicher sein, sollte er dem Arzt sagen müssen „Ich lasse es auf einen Rechtsstreit ankommen“

Wenn du die harte Tour fährst, dann bezahlst du nicht und läßt
es auf einen Rechtsstreit ankommen, wenn der in die Hose geht
wirds richtig teuer (das sit der Nachteil)

Das ist eben die Frage. Sollte er die harte Tour wählen (er sei mal so stur), wie gut sind die Chancen? Sollte es in der Tat so sein, dass der Patient nicht zwingend informiert werden muss, dass die Kosten entstehen. Hat man ja noch mehr Stress am Hals. Ist es aber so, dass der Patient definitiv es vorher wissen muss und der Arzt in Beweispflicht ist, es gesagt zu haben, stehen die Chancen gut, dass es nicht weiter als diese Rechnung geht.

Gruß,
Andreas

Hallo,

schwer zu sagen - auch mündliche Verträge zählen - aber
natürlich muss vorher informiert werden.

Eben, dass mündliche Verträge zählen, ist klar. Aber hatten wir das hier nicht gerade, dass ein Preis zu einem Vertrag gehört? Oder zumindest eine Erklärung, dass es eben ab hier etwas kostet? Einfach machen und hinterher ne Rechnung schicken, ist ja kein Vertrag…

Um was geht es denn
bei der Rechnung ??
Vielleicht hilft das etwas weiter.

Ja, es geht bei dieser Rechnung jetzt um eine Kleinigkeit. Aber da der Arzt doch recht viel zu tun hatte, hat der Patient jetzt Angst, dass weitere Rechnungen folgen…
Bei dieser hier geht es um irgendein Medikament, dass die Kasse nur 3x zahlt und weitere muss man selber tragen. So die Aussage der Rezeption, der Arzt wurde nicht angetroffen. Der Patient hätte an sich ja auch kein Problem zu zahlen, wäre er gefragt worden…

Gruß,
Andreas

Hallo,

Ähh, in der Apotheke kriegt man den Preis aber schon vorher
gesagt oder?

Mit etwas Glück weist einen die Sprechstundenhilfe auf die Zuzahlung hin, was aber nur geht, wenn man schon weiß was gemacht werden muß. Sitzt man erst mal auf dem Stuhl mit aufgesperrten Mund, wird’s schwierig zu fragen.

Oder wäre es auch in Ordnung das Medikament einfach in die
Hand zu drücken und die Rechnung anschließend per Post zu
schicken?
Irgendwie kann ich das nicht glauben, das es so ok und normal
ist.

Nein, ich sehe das auch nicht als die feine Art an. Werde gerade beim Zahnarzt künftig erst fragen, ob Zusatzleistungen zu erbringen sind - aber die Sprechstundenhilfe. Will den Klempner nicht verärgern, er könnte dann mal mit dem Bohrer ausrutschen… :wink:

All diese „Neuerungen“ und „Verbesserungen“ haben wir Ulla Schmidt zu verdanken, die unser Gesundheitssystem dem der Amerikaner angleichen wollte und Rösler, FDP, macht jetzt munter so weiter… Auch wir werden es noch erleben, daß ein Unfallopfer, schwer verletzt, für den Transport ins Krankenhaus erst die Kostenübernahmebestätigung der Krankenversicherung einholen muß, sonst übernimmt sie die Kosten nicht - sagt sie nein, bleibt der Patient auf der Straße liegen, besonders dann, wenn er offensichtlich zu den Armen gehört!

Trotzdem wünsch ich dir ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2010.

Gruß,
Cantate

Ich finde es in der Tat unverschämt, wenn ein Zahnarzt eine Leistung oder ein Medikament in Rechnung stellt ohne das vorher anzusprechen. Mein Zahnarzt spricht mit mir darüber, welche Zusatzkosten für mich entstehen.
Und sollte er das bei einer Kleinigkeit in der Hektik des Alltags wirklich mal vergessen, würde ich in der Praxis meines Vertrauens sicher auch ein Wort der Entschuldigung hören…

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Moin Cantate,

auch wenn wir es der lieben Ulla zu verdanken haben, auch bei Zuzahlungen herscht Aufklärungspflicht sogar mit vorherigem KV und Unterschrift des Patienten und sogar Unterschrift des Arztes auf den KV.

Gruß

2 „Gefällt mir“

Vor allem, welche Chancen hat man überhaupt ggf. zu beweisen,
dass man nicht informiert/gefragt wurde? Wenn der Arzt sich
nun stur stellt und behauptet „Ich habe es gesagt“?

Keine, im Zweifel hat der Arzt einen oder zwei Zeugen im Behandlungszimmer, der Patient keinen.

Hallo

Wenn du die harte Tour fährst, dann bezahlst du nicht und läßt
es auf einen Rechtsstreit ankommen, wenn der in die Hose geht
wirds richtig teuer (das sit der Nachteil)

Das ist eben die Frage. Sollte er die harte Tour wählen (er
sei mal so stur), wie gut sind die Chancen? Sollte es in der
Tat so sein, dass der Patient nicht zwingend informiert werden
muss, dass die Kosten entstehen. Hat man ja noch mehr Stress
am Hals. Ist es aber so, dass der Patient definitiv es vorher
wissen muss und der Arzt in Beweispflicht ist, es gesagt zu
haben, stehen die Chancen gut, dass es nicht weiter als diese
Rechnung geht.

Aus meiner Erfahrung: Fachärztin hatte (bei einem zweiten Termin, also noch nach der Diagnose) umfassende Laboruntersuchungen durchgeführt und berechnet, die laut meiner Hausärztin weder zu den Symptomen noch zur Diagnose, noch zu dem verschriebenen Medikament passten. Ich habe es abgelehnt, mich hier zum Mittäter beim Abzocken der privaten Krankenversicherung zu machen und die Rechnung dementsprechend gekürzt und auch nur anteilig eingereicht. Zwischendurch war sie dann mal auf meinem Anrufbeantworter, sie würde das jetzt ihrem Anwalt geben, passiert ist nix, wäre ja auch nicht meine Reputation gewesen, welche hier bei Gericht empfindliche Kratzer hätte kriegen können…

Will sagen: wenn ich im Recht bin, würde ich es wieder drauf ankommen lassen, für den Halbgott in weiss wäre eine Niederlage bei Gericht ja viel peinlicher.

Greetz, Bommel

Hallo,

ja, ganz klar, der Zahnarzt (Praxis) hätte vor Erstellung des Rezeptes auf diesen Umstand hinweisen müssen und dem Patienten die Möglichkeit lassen müssen zu entscheiden.

Er hat als ein Privatrezept ausgestellt - spätestens dann hätte der Patient erkennen müssen (man guckt doch mal drauf, oder ?) dass es sich hier nicht um ein Kassenrezept handelt - denn da steht klar und deutlich „privat“ drauf ??.

Nun, ob der Arzt nun dem Patienten das Geld wiedergibt, das wage ich zu bezweifeln - vielleicht aber die Kasse, wenn man dieser das entsprechend erklärt - bei einer solchen Bagatelle sind Kassen oft sehr grosszügig.

Gruß
Czauderna

Hallo Günter,

es geht hier nicht um ein Rezept sonder eher um eine medizinische Einlage bei einer Wurzelbehandlung ( Ok kann nicht jeder harauslesen der nicht vom Fach ist :wink:) von dem Herr weiß der Patient nicht das eine Zuzahlung auf ihn zukommt wenn er davor nicht aufgeklärt wird, weil kein Rezept vorhanden wie bei Medis aus der Apotheke
Gruß

Sensation: GKV-Patient sieht Rechnung
Hallo,

zugeschickt. Zuvor gab’s überhaupt keine Information, dass
irgendwelche Kosten entstehen. Geschweige schon, dass man
gefragt wurde, ob man die Leistung möchte…

ich verstehe nicht so recht, wo genau Dein Problem liegt. Sollte das, was abgerechnet wurde, gemacht werden oder nicht? Will sagen: hat der Zahnarzt von sich aus ein bißchen an den Zähnen rumgeschraubt oder lautete der Auftrag „mach das!“?

Der Hintergrund meiner Fragen: wenn nur das, was gemacht werden sollte, gemacht wurde, ist die Abrechnung selbstverständlich korrekt. Es wird dem Zahnarzt - zu recht - völlig gleichgültig sein, daß der Patient auf einmal zickig wird, weil er etwas selbst bezahlen soll, das sonst unerkannt in den Untiefen des Gesundheitssystems verschwunden und von der Allgemeinheit bezahlt worden wäre.

Will sagen: auch beim Zahnarzt werden Werk und Geld geschuldet. Wenn man sich vorher über den Preis nicht unterhält, weil einem egal ist, was die Veranstaltung das Gesundheitssystem kostet, dann ist das nicht Problem desjenigen, der das Werk herstellt.

Lektüre:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html

Gruß
Christian

P.S.
Ob’s im Gesundheitswesen anders läuft, weiß ich nicht. Wenn ja: Donnerwetter.

Hi

Er hat als ein Privatrezept ausgestellt - spätestens dann
hätte der Patient erkennen müssen (man guckt doch mal drauf,
oder ?) dass es sich hier nicht um ein Kassenrezept handelt -
denn da steht klar und deutlich „privat“ drauf ??.

Es gab doch gar kein Rezept. Der Patient wusste noch nicht einmal dass er ein Medikament bekommt (das Medikament wurde direkt im Zahn eingeplombt). Der Arzt sagte nur „Mir machen da jetzt was rein und dann müsste es gut sein“. Woher sollte der Patient nun erahnen, dass es sich a.) überhaupt um ein Medikament handelt b.) dass dieser Zuzahlungspflichtig ist

Stell dir vor du gehtst zum normalen Hausarzt, er klebt ein Pflaster drauf und sagt in ein paar Tagen ist alles gut. Gut, dass im Pflaster vielleicht irgendein Medikament ist, das langsam abgegeben wird, könnte man noch vermuten. Aber dass man dafür ein paar Tage später eine Rechnung bekommt? Ich finde da muss ganz klar gesgt werden: „Wir können Ihnen ein Pflaster mit Medikament aufkleben, das zahlt die Kasse allerdings nicht, wir schicken ne Rechnung.“ Würde ja sogar reichen. Dann fragt man die Höhe der Rechnung ggf. nach, falls es einem wichtig ist.

Gruß,
Andreas

Na dan mal ein kleines Donnerwetter loslassen bitte :wink:

,

Gruß

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OT: Das sehe ich anders
Ich finde, ein Kassenpatient sollte grundsätzlich davon ausgehen dürfen, dass ohne Rücksprache mit ihm nur gemacht wird, was die Kasse bezahlt.

4 „Gefällt mir“

So ist es ja auch und nicht anderst!
siehe Link von mir von der KZV.

Gruß