Hallo,
angenommen ein Zahnarzt setzt seinem Patienten eine Krone ein. Nach zwei Jahren entdeckt ein anderer Zahnarzt durch Zufall, dass ersterer ein Stück Watte unter der Krone vergessen hat, die ordentlich vor sich hin gefault hat und auch einen Entzündungsherd ausgelöst hat. Die Kosten zur Behebung der Entzündung werden nicht durch die Kasse übernommen.
Die Frage wäre ob es sich lohnen würde einen Anwalt zu beauftragen der Schmerzensgeld (da die Behandlung schmerzhaft wäre) einfordert, oder stünden die Chancen eher gering (nach dem Motto: ein Arzt haut den anderen nicht in die Pfanne…). Wenn die betroffene Person nicht rechtsschutzversichert wäre, wäre die Gefahr hoch dass sie auf den gesamten Kosten sitzen bliebe?
Gruss
Christian