in 2007 macht ein Zahnarzt u. Kieferorthopäde eine Röntgenaufnahme, auf welcher eine große Zyste (5x2 cm) zu sehen ist im Unterkiefer. Der Arzt sieht nichts und sagte demzufolge nichts. Die Zyste ist „ruhig“, so dass sie letztlich erst einem anderen Zahnarzt beim Röntgen auffällt im September 2009. Es folgt OP, Schmerzen, private und berufliche Einschränkung für gewisse Zeit usw…
Wie erfolgreich ist hier eine Schmerzensgeldklage?
Wie erfolgreich ist hier eine Schmerzensgeldklage?
Das kann Dir jemand im Rechtsbrett vielleicht besser beantworten. Meine Erfahrung aus medizinischer Sicht: es ist schwer zu beweisen, dass der Zahnarzt die Zyste willentlich übersehen hat. Selbst wenn Du das alte Röntgenbild hast und darauf eindeutig eine Zyste zu sehen ist bleiben Ärzte auch nur Menschen und bekommen selten vor Gericht eins auf den Deckel.
Ich gehe zusaem davon aus, dass dann ein Gutachten erstellt wird. Und ob das dann so raus kommt bin ich eher skeptisch.
Ich kenn privat sogar einen Fall, da sieht man eindeutig, dass die Zahnärztin einen Fehler gemacht hat (bzw. mehrere) und bis heute hat die Betreoffene noch keinen Cent bekommen, obwohl sie seit 10 Jahren drunter leidet (und vermutlich ihr Leben lang).
Also wenn Du es versuchen magst steht ja nichts im Wege. Da die Beweissammlung aber eher schwierig in solchen Fällen ist würde ich es ohne Rechtsschutzversicherung nicht machen.
in 2007 macht ein Zahnarzt u. Kieferorthopäde eine
Röntgenaufnahme, auf welcher eine große Zyste (5x2 cm) zu
sehen ist im Unterkiefer.
Eine Zyste ist mit Hilfe von Röntgenaufnahmen selten sicher zu diagnostizieren, meist wird sie zufällig entdeckt. Fachzahnärzte für Kieferorthopädie haben in der Regel niemals selbst eine Zyste operiert, oder haben bei Operationen zugesehen. Für sie ist eine Zyste ein Nebenbefund einer Röntgenaufnahme, dem ein anderer Fachkollege dann nachgehen muss. Das enthebt den Kieferorthopäden nicht von der Verantwortung, sich auch um eine mögliche Zyste zu kümmern - ich erkläre lediglich, wie es gekommen sein kann, dass er dem Befund nicht nachgegangen ist.
Der Arzt sieht nichts und sagte demzufolge nichts.Die
Zyste ist „ruhig“, so dass sie letztlich erst einem anderen Zahnarzt
beim Röntgen auffällt im September 2009. Es folgt OP, Schmerzen,
private und berufliche Einschränkung für gewisse Zeit usw…
Wie erfolgreich ist hier eine Schmerzensgeldklage?
Worauf sollte sich eine solche Klage gründen? Die OP, Schmerzen etc. wären doch bei einer früheren Diagnosesicherung auch entstanden.