Zahnarzt und zweifache Rechnung

Liebe/-r Experte/-in,
im Herbst habe ich ein Keramik-Inlay bekommen, dieses habe ich selbst privat bezahlt trotz noch vorhandener Schmerzen beim Zubeissen. Ich dachte, das wird schon. Wurde aber leider nicht trotz mehrfacher Medikamentengaben und nun halte ich es nicht mehr aus und es wird eine Krone daraus. Z.Zt. trage ich noch das Provisorium, mit dem ich sofort wieder „kráftvoll zubeissen“ konnte. Vor allem schmerzfrei. Begründung meines ZA: Der Zahn hatte Mikrorisse die man nicht sehen konnte und deswegen tat es beim Zubeissen mit dem Inlay immer weh. Fein, fein, nun meine Frage: Hätte man dieses nicht eher ausschliessen müssen? Und vor allem: Was ist mit der erneuten Bezahlung einer Krone? Vielleicht liege ich ja völlig falsch, aber wie sieht es mit einer kostenlosen Nachbesserung aus? Diese Recht hätte ich 2x aufgrund eines Werk(-lieferungs)vertrages lt. BGB bei Kaufleuten. Der ZA möchte mir entgegenkommen. Was habe ich für eine (Verhandlungs-)Position?
Ich danke recht herzlich für Ihre Antwort und hoffe einfach das Thema Inlay bald nach viel Streß und Zeitaufwand abhaken zu können.
Ihre Damaris Kemper

Hallo , sollte der Grund für die Schmerzen wirklich auf Mikrorisse zurückzuführen sein kann der Zahnarzt da nichts für sowas kann imer auftreten auch bei Füllungen allerdings denke ich nicht das dies der Grund für Ihre Aufbissschmerzen war. Oft reagieren die Patienten überempfindlich auf den Kleber der für das Einsetzen verwendet wir denn dieser ich sehr agressiv gegenüber dem Zahnschmelz vielleicht sollten Sie diesen mal austesten lassen denn der provisorische Kleber ist ein anderer. Eigentlich steht der ZA in der Garantieleistung und sollte ihnen mit den Kosten für eine Vollkrone sehr entgegenkommen.

Hallo Damaris,

Eine ärztliche Behandlung stellt keinen Werkvertrag dar, weil die Anfertigung von Zahnersatz genauso wie die Transplantation einer Herzklappe einen medizinischen Eingriff in den menschlichen Körper darstellt und nicht alle Reaktionen vorhergesehen werden können und nicht jeder Patient gleich reagiert. Der Behandlungsvertrag ist m.W. Juristisch gesehen ein Dienstvertrag, d.h. der Arzt schuldet eine Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst, allerdings -auch wenn das im ersten Moment komisch klingt- keinen Erfolg. Wenige Behandlungen haben eine Erfolgsrate von 100%. Beispiel Zahnimplantat: Die Wissenschaft belegt hier eine Erfolgsrate von 96%, was sehr hoch ist. Das bedeutet aber auch, daß es bei 4% der Behandlungen Komplikationen gibt. Das Inlay als zahntechnisches Werkstück selbst fällt zwar unter Werkvertragsrecht, jedoch dessen Eingliederung in Dein Gebiss und die Anpassung nicht mehr. Es kann ja sein, dass das Inlay perfekt passt und Dein Zahn dennoch aufbissempfindlich reagiert. Dies kann wieder verschwinden, sofort oder nach längerer Zeit, oder es kann auch nicht verschwinden wie in Deinem Fall. Dies sind Biologische oder anatomische Faktoren Deines Körpers auf die Dein Arzt keinen direkten Einfluss hat.

Dass Dein ZA Dir hier entgegenkommen möchte ist ein sehr positives Signal, verpflichtet ist er dazu nämlich nicht. Und wenn es mit dem Provisorium schon besser ist, wird bestimmt alles gut :smile:

Alles Gute für die Weiterbehandlung wünscht,

MM

Hallo Damaris,

sorry, bei so rechtlichen Themen kann ich leider nicht weiterhelfen…rein menschlich wäre da sicher ein Spielraum gewesen…ich persönlich stehe diesen Keramik-Inlays sowieso nicht sehr offen entgegen…meine komplette Versorgung ist aus Gold (von meinem zweiten Chef gemacht und nun schon über 20 Jahre alt…nie Probleme) - mein Mann hat diese Keramik-Sachen bekommen…eins nach dem anderen ist zerbrochen…das langlebigste hat gerade mal gut 2 Jahre gehalten…die Neuversorgung musste mein Mann auch selber zahlen…sehr ärgerlich…also - Keramik ist sicher wunderschön, aber ich schwör auf mein „altes“ Gold…hab dir sicher nicht viel weitergeholfen - hoffe, jemand anderes weiss da mehr…

Hallo Damaris,

sorry, bei so rechtlichen Themen kann ich leider nicht weiterhelfen…rein menschlich wäre da sicher ein Spielraum gewesen…ich persönlich stehe diesen Keramik-Inlays sowieso nicht sehr offen entgegen…meine komplette Versorgung ist aus Gold (von meinem zweiten Chef gemacht und nun schon über 20 Jahre alt…nie Probleme) - mein Mann hat diese Keramik-Sachen bekommen…eins nach dem anderen ist zerbrochen…das langlebigste hat gerade mal gut 2 Jahre gehalten…die Neuversorgung musste mein Mann auch selber zahlen…sehr ärgerlich…also - Keramik ist sicher wunderschön, aber ich schwör auf mein „altes“ Gold…hab dir sicher nicht viel weitergeholfen - hoffe, jemand anderes weiss da mehr…

hallo noaelise,

ich bin leider kein rechtsexperte aber ich hoffe, dass dir an anderer stelle geholfen wird und wünsche dir alles gute.

VG, Martin

meines Erachtens klare Garantie.
Vermutlich war das inlay nur nicht besonders gut verklebt und die Schmerzen resultierten daraus.

mfg
Dr. Müller