Es geht um folgendes: ein Zahnarzt hat mir einen Gutschein geschenkt, also ich habe ihn nicht bezahlt. Der war im Wert von 300 €. Dieser Gutschein war zum bleachen der Zähne gedacht. Vor der Behandlung hatte ich eine kleine Meinungsverschiedenheit mit der Zahnarzthelferinnen. Es ging um eine zu lange Wartezeit. Daraufhin hat mich der Zahnarzt seiner Praxis verwiesen. Diesen Sachverhalt habe ich der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg gemeldet. Daraufhin hat diese Zentrale dem Zahnarzt eine Abmahnung geschickt. Ich würde gerne wissen wollen, was diese Abmahnung beinhaltet und was sie bedeutet.
Derartiges habe ich noch nie gehört und kann auch keinen Rat dadzu geben. Grundsätzlich bedeutet es nach meinem Wissensstand: Solches darf sich nicht wiederholen und wenn doch, können hohe Geldstrafen fällig werden.-Frag doch mal der Wettbewerbszentrale nach, um Genaues zu erfahren.
Grüße aus dem eisigkalten Köln - Seniora A
Liebe Senora A, danke für Deine Antwort.
Ich habe den Fall an die Wettbewerbszentrale im Bad Homburg geschickt. Die haben eine Abmahnung gegen den Zahnarzt geschickt. Mehr dürfen die mir nicht sagen . Ich frage mich nun, was könnte diese Abmahnung bedeuten?