Ein mehrfach schhwerstebhinderter Bewohner auf meiner Gruppe erhielt bis dato seine Vorsorgeuntersuchungauf unserer Gruppe, da er wegen der Rollstuhgröße den Zahnarzt nicht aufsuchen kann.
Nun sollte unter Vollnarkose der Zahnstein des Vorgenannten entfernt werden.Die Mutter entschied zur Sicherheit,ihren Sohn in einer Zahnklinik vorzustellen,da er auch Epileptiker ist.
Hierüber war der bis zu dem Zeitpunkt behandelnde Arzt so empört,dass er die Patientenakte des bewohners schloss und eine weitere Behandlung mit der Begründung ablehnte,auch er hätte die Zahnsanierung vornbehmen können.
Ist diese Weigerung legitim,abgesehen vom menschlichen Aspekt?
Vielen,lieben Dank für Antworten.