Zahnarzt verweigert Weiterbehandlung

Ein mehrfach schhwerstebhinderter Bewohner auf meiner Gruppe erhielt bis dato seine Vorsorgeuntersuchungauf unserer Gruppe, da er wegen der Rollstuhgröße den Zahnarzt nicht aufsuchen kann.
Nun sollte unter Vollnarkose der Zahnstein des Vorgenannten entfernt werden.Die Mutter entschied zur Sicherheit,ihren Sohn in einer Zahnklinik vorzustellen,da er auch Epileptiker ist.
Hierüber war der bis zu dem Zeitpunkt behandelnde Arzt so empört,dass er die Patientenakte des bewohners schloss und eine weitere Behandlung mit der Begründung ablehnte,auch er hätte die Zahnsanierung vornbehmen können.

Ist diese Weigerung legitim,abgesehen vom menschlichen Aspekt?
Vielen,lieben Dank für Antworten.

Hallo,

Ein Arzt/Zahnarzt hat gegenüber einem Patienten keine Behandlungspflicht, genausowenig wie ein Patient die Pflicht hat, einen von der Kasse oder irgendjemand sonst bestimmten Arzt aufzusuchen.

Genauso wie ein Patient sich entschließen kann, einen Arzt zu wechseln, kann auch ein Arzt die Behandlung eines Patienten ablehnen, z.B. weil er keine Termine mehr hat, weil ihm die Behandlung zu riskant erscheint, weil das Vertrauensverhältnis gestört ist (das wird der Arzt wahrscheinlich in diesem Fall als Grund angeben), …

Ausnahme sind Notfälle und Schmerzbehandlungen.

Viele Grüße Christian

Hallo

Meinungsäußerung:
Ich finde es charakterlich ziemlich schlecht vom Zahnarzt, wegen der paar verlustigen Kröten(falls es deswegen ist), die Behandlung abzulehnen.

Andererseits, wenn die Epilepsie ein echter Grund für die Behandlung in einer Zahnklinik ist(was hoffentlich genau geprüft wurde), ist das natürlich auch ein Grund, weiterhin zur Zahnklinik zu gehen.

MfG
Matthias