Zahnarzt wurzelspitzenresektion

Hoi Zusammen,
Vielleicht kann mir jemand ein rat geben.
Vor 1 1/2 Jahren habe ich eine Krone am Backenzahn bekommen und gleichzeitig wurde eine Wurzelbehandlung durch geführt.
Bis vor kurzerer Zeit hatte ich nie probleme damit.Seit einigen wochen habe ich immer in Intervallen schmerzen, wenn ich zubeisse.
Heute war ich beim Zahnarzt, er machte 2 Röngenbilder und sagte man habe mir nur einen von den 3 Wurzelspitzen gefüllt und daher glaubt er das in den anderen 2 die nicht richtig ( garnicht) gefüllt seien sich Bakterien einnisten und die machen diese Schmerzen.

Er riet mir eine Wurzelspitzenresektion an dem Zahn durchführen zu lassen, was mich 500 bis 600 euro kosten soll.

Lange Rede kurzer Sinn,
1.Wenn die erste Ärztin die zwei Wurzel Korrekt ausgefüllt hätte mit dieser masse( genaue bezeichnung weiss ich leider nicht)
wäre dieses mit dem Bakterien befall trotzdem passiert?

2.Falls Sie doch alle gefüllt haben sollte, kann diese Masse von alleine verschwinden und nicht mehr auf dem Röntgen zu sehen sein?

3.Besteht das Recht dieses bei Ihr nachbessern zu lassen auf Ihre Kosten (Garantie)?

Ich Danke im voraus für eure Hilfe

Einen schönen Tag
Mfg

Er riet mir eine Wurzelspitzenresektion an dem Zahn
durchführen zu lassen, was mich 500 bis 600 euro kosten soll.

Servus,

eine Wurzelspitzenresektion allein führt nur dazu, dass dasselbe Problem in einiger Zeit wieder auftritt, nur dass dann die Wurzeln kürzer sind.

Lange Rede kurzer Sinn,
1.Wenn die erste Ärztin die zwei Wurzel Korrekt ausgefüllt
hätte mit dieser masse( genaue bezeichnung weiss ich leider
nicht)
wäre dieses mit dem Bakterien befall trotzdem passiert?

Es wäre zumindest wesenetlich unwahrscheinlicher geworden.

2.Falls Sie doch alle gefüllt haben sollte, kann diese Masse
von alleine verschwinden und nicht mehr auf dem Röntgen zu
sehen sein?

Wenn es nur eine ‚Einlage‘ war, die von einer definitiven Wurzelfüllung abgelöst wird - ja. Dann allerdings dürfte die Krone noch nicht drauf sein. Eine ‚richtige‘ Wurzelfüllung löst sich nicht auf.

3.Besteht das Recht dieses bei Ihr nachbessern zu lassen auf
Ihre Kosten (Garantie)?

Wenn die Wurzelbehandlung mit der Kasse abgerechnet wurde, hat die auch für komplette Wurzelfüllung bezahlt. Damit hättet also Ihr beide - die Kasse und Du - ein Recht auf Vertragserfüllung. Ich denke, dass Deine Kasse Dir da sowohl Auskünfte geben-, und Dich unterstützen wird. Ob Du ein mögliches Recht auf Nachbesserung gerade dort durchsetzen solltest, wo Deine Wurzelkanäle teilweise ungefüllt geblieben sind, ist eine Frage für Juristen. An eine Wurzelfüllung schließt sich normalerweise eine Kontrollaufnahme an, auf der man gesehen haben müsste, dass da etwas nicht komplett ist. Also: entweder gab es keine Aufnahme - nicht OK, oder keine Aufklärung über die mangelhafte Wurzelbehandlung - auch nicht OK.

Gruß

Kai Müller

Hallo,

Sehr schwieriges Thema. Ergänzend zu Kai vielleicht noch 2 Punkte

Zur Wurzelspitzenresektion:
Ein Erfolg bei zwei ungefüllten Kanälen ist nur dann überhaupt möglich, wenn die Wurzelspitzen nicht nur abgeschnitten werden (was rel. einfach ist), sondern die verbleibenden Wurzeln auch noch an der Abtrennstelle mit einer dichten Füllung versehen werden, die die in der Wurzel verbliebenen Bakterien daran hindert dieselbe wieder zu verlassen (retrograde Wurzelfüllung genannt, was recht schwierig ist).
Eine Wurzelspitzenresektion ist normalerweise Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Manchmal wird für die retrograde Füllung was verlangt. 500€ ist da aber schon ein recht stolzer Preis.

Eine Alternative ist die Erneuerung der Wurzelfüllung (Revision genannt) mit dem Versuch die 2 bisher ungefüllten Kanäle zu versorgen. Dies kann recht schwierig sein und ist manchmal nur von spezialisierten Praxen durchführbar. Diese rechnen solche Behandlungen dann aber oft privat ab. Vielleicht hat dein ZA auch das gemeint.


Zur Haftung:
Für den Erfolg einer Wurzelbehandlung muss man nicht garantieren. Sollte der ZA damals nur die Wurzeln abgerechnet haben, die er auch behandelt hat, so ist das damit in Ordnung. Mehr ging eben damals nicht.

Wurde ein Krone gemacht, so muss vor Anfertigung der Krone klar sein, dass der Zahn in Ordnung ist. Wenn nur kurz vorher eine klar unvollständige Wurzelbehandlung gemacht wurde, so könnte man das als Fehler werten. Dies spielt jedoch nur dann eine Rolle, wenn der Zahn verloren oder die Krone kaputt geht. In diesem Fall solltest Du ein Gutachten bei der Krankenkasse beantragen, um zu prüfen, ob das Versorgen des Zahnes mit einer Krone ein Fehler war. Dann könntest Du zumindest das Geld für die Krone zurückbekommen.

Viele Grüße Christian

Hallo Kai
Ich Danke dir für deine ausführliche Antwort.
Das ganze ist sehr Kompliziert und ich denke da braucht es gute überlegung was zu tun ist um möglichst vernünftiges zu erreichen.
Aber mit der alten Zahnärtzin sollte ich schon drüber reden und Ihre Arbeit nachfragen was sie denn da genau gemacht und nicht gemacht hat.

Danke, dir.
Einen schönen entspannten Sonntag noch.
Lieben Gruss
Münevver