Zahnarzt Zahnarzt praxis

Hallo Wer kann helfen ? Vor 3 Jahre habe ich ei neues Gebiss geckrikt . aber in den lezte 3 jahre ist mein Gebiss 4 mal gebrochen .Wäre jezt mein Recht ein neues Gebiss kostenlos zu bekomen ? Vielen Dank

Und wie viel Risse habt Ihr jetzt im Waschbecken ?

Hallo,
die Gewährleitungsfrist ist abgelaufen, aber
wende Dich wegen eines vermutenden Behandlungsfehler an Deine Krankenkasse.
mfG

ja, sicherlich, allerdings gewähren Zahnärzte für Implantate, Kronen, Inlays, Gebisse, etc etc … oftmals eine Garantie. Wie die ausgestaltet ist, kann der TE seinem Vertrag entnehmen.

Gruß
BW

Hallo,
welchen Vertrag zwischen Patient und Za. meinst Du?
Darüber hinaus spielt auch das Rechtsverhältnis Zahnarzt und Zahntechniker eine Rolle und ausserdem mglw. schon in Kulanz ausgeführte Reparaturen oder auf die Herstellung der Prothese nachfolgene Behandlungen die Einfluss auf die Zahners.statik hätten. Nächste Ansprechpartner sind der Za. und die KK, Hartnäckigkeit benötigt! Selbst mit detailierten Infos wüsste ich nicht was ich dem TE sonst empfehlen könnte.
mfG

Du bist der Meinung, es werden keine Verträge zwischen ZAe und Patienten geschlossen? … Ich bekomme den immer schriftlich, aber selbst wenn er nur mündlich geschlossen wird, dann existiert er trotzdem.

my 2¢: Gab es eine Garantiezusage, die über 3 Jahre hinaus gilt, dann ist hier potentiell was zu holen, egal, was schon alles gemacht wurde, ansonsten sieht es - außer bei Kulanz- mau aus. [Natürlich alles unter der Voraussetzung, dass die Schäden nicht selbstverschuldet waren oder vorsätzlich herbeigeführt wurden]

Gruß
BW

Du bist der Meinung, es werden keine Verträge zwischen ZAe und Patienten geschlossen?
Ich meine was ich geschrieben habe, und nicht das was Du daraus machst.
bye

In jedem Fall solltest du dich sehr fix kümmern. Je nachdem, was Ursache ist, gibt es verschieden Verjährungsfristen, die zwei oder drei Jahre betragen können. Im ersten Fall bist du drüber. Fällt das unter dreijährige Frist, dann hast du noch 18 Tage Zeit!
https://www.lzkb.de/zahnaerzte/arbeitgeber/96-lzkb/zahnaerzte/rechtsfragen/320-haftung,-gewährleistung-und-verjährung-bei-zahnmedizinischer-versorgung