Zahnarzt / Zahntechniker / Keramik-Teilkrone

Hallo,

Ich war vor kurzem beim Zahnarzt. Diese hat mich untersucht und meinte das ich an 3 Zähnen Teilkronen machen soll.

Ich würde gerne diese aus Keramik machen.
(Erstmal vielleicht die Frage ob Keramik wirklich das Geld wert ist???)

Der Zahnarzt hat mir einen Heilkostenplan für meine Krankenkasse (TKK) erstellt. Die Kosten belaufen sich auf knapp 2000€.
In der Übersicht kann man sehen das rund 1000€ für die Behandlung vom Zahnarzt berechnet werden und 1000€ für die Leistung des Zahntechnikers sind.

Ich bin „noch“ Student und verdiene nicht mehr als 7000€/Jahr.

Meine Fragen :

  1. Ist diese Kostenverteilung 50% / 50% zwischen Zahnarzt und Zahntechniker immer so?
  2. Stimmt es das egal bei welchen gesetzlichen Krankenkasse man ist diese die Kosten für max. 20-50% übernehmen kann?
  3. Hängt der Preis für diese oder ähnliche Behandlung immer vom Zahnarzt und Zahntechniker ab? D.h. hätte ich bei einem anderem Zahnarzt einen höheren oder niedrigeren Preis bekommen können? Gibt es da keine echten gesetzlichen Richtlinien?

Lieben Gruß

Servus,

die Richtlinien, nach denen Du fragst, gibt es wohl. Sie beziehen sich auf die notwendige und ausreichende Art der Versorgung., damit die Solidargemeinschaft (Krankenkasse) nur soviel zahlen muß wie nötig. Für ‚Luxusgüter‘ wie keramische Teilkronen gibt es keine Richtlinien.

Schönheit und Zahnähnlichkeit werden - zumindest in den schlechter sichtbaren Mundbereichen - nicht als hochrangig genug betrachtet, um den vollen gesetzlichen Zuschuß auzulösen. Mit anderen Worten: Keramik ist keine Kassenleistung. Keramische Teilkronen sind zudem wahrhaft schwierig für Zahnarzt und Labor, was sich im Preis wiederfindet. Dafür ist, im Vergleich zu Edelmetalllegierungen, die Haltbarkeit vollkeramischer Teilkronen nicht gut erforscht und ihr Preis/Leistungsverhältnis IMO nur dann akzeptabel, wenn die Ästhetik einen sehr hohen Stellenwert haben muß.

Die Preiskalkulation für solche ‚außervertraglichen Leistungen‘ hängt von verschiedenen Gegebenheiten ab:

  • der Kostenstruktur der Praxis (Maximilianstraße in München kost’ mehr, als Kellnergasse in Furth im Wald) :wink:

  • der Markteinschätzung des Zahnarztes (was ist die Versorgung dem Patienten wert?).

  • dem Dentallabor, das die Zahntechnik besorgt. Auch hier ist das Preisspektrum groß, wenn ein Zahnarzt bereit ist, ein handwerklich anspruchsvolles, komplexes Produkt irgendwo herstellen zu lassen, was im Reklamationsfall (Farbe, Passform) mit dem Quadrat der Entfernung zwischen Praxis und Labor schwieriger werden kann.

Insofern finde ich ca 300.- € für eine keramische Teilkrone an Honorar genauso wenig unverschämt, wie die angesetzten Laborkosten.

Letzte Antwort: ja, von den Kosten für Kronen und Brücken steckt ein deutsches Meisterlabor ungefähr die Hälfte ein.

Gruß

Kai

Hallöchen,

Meine Fragen :

  1. Ist diese Kostenverteilung 50% / 50% zwischen Zahnarzt und
    Zahntechniker immer so?

Nein,nicht immer hängt von der Art der Arbeit ab, es kann gut vorkommen das die Laborkosten mehr sind.

  1. Stimmt es das egal bei welchen gesetzlichen Krankenkasse
    man ist diese die Kosten für max. 20-50% übernehmen kann?

In Deutschland gibt es nur noch Festzuschüsse. Das heißt pro Situation im Mund gibt es einen bestimmten Festzuschuss.
Kann also auch je nach Art der Versorgung vorkommen, das nicht mal deine angegebenen 20% erreicht werden.

  1. Hängt der Preis für diese oder ähnliche Behandlung immer
    vom Zahnarzt und Zahntechniker ab? D.h. hätte ich bei einem
    anderem Zahnarzt einen höheren oder niedrigeren Preis bekommen
    können? Gibt es da keine echten gesetzlichen Richtlinien?

Es gibt zwar Richtlinien nach denen ZA´s arbeiten Abrechnungstechnisch, zum einen die BEMA (Kasse) und die GOZ (Privat) bei der BEMA kann der ZA keinen Steigerungsfaktor anlegen bei der GOZ eben schon und da viele Leistungen von der GKV eben nicht mehr getragen werden und der ZA auch wirtschaftlich arbeiten muss, nimmt er auch noch GOZ Positionen dazu ( natürlich nur wenn erbracht) und kann je nach Schwierigkeitsgrad den Faktor erhöhen,bis 3,5, was darüber hinaus geht muss vorher mit dem PAtienten abgeklärt werden.

Lieben Gruß

LG