Zahnarztabrechnung

Mein Zahnarzt behauptet er muß mgegenüber dem Techniker in Vorleistung gehen, stimmt das ? Er ließ mich heute durch seine Praxis anrufen und behauptet wenn ich Ihm nicht noch heute (23.12.2010) den mir von der Kasse vor ca. 14 Tagen genehmigten Heil und Kostenplan vorbeibringe werde er mir die Behandlung privat in Rechnung stellen. Auf welche Rechtsgrundlage bezieht er sich ? Ist das nicht eine Drohung ? Den Heil und Kostenplan hat der Zahnarzt selbst eingereicht dann braucht er meine mir von der Kasse vorliegende Bestätigung doch nicht oder doch ? An wen kann ich mich als Patient in dieser Auseinandersetzung wenden ? Vielen Dank im voraus

Hallo OttoAugust, ich habe die Frage an einen befreundeten Zahnarzt weitergeleitet. Der müsste es wissen. Ich hoffe, dass ich die Antwort noch vor Weihnachten bekomme, dann schreibe ich dir sofort. Gruß, Ribbelralle

Lieber OttoAugust,

Der Heil-und Kostenplan, den Ihr Zahnarzt der Kasse zur Genehmigung eingereicht hat, muss der Praxis zur Abrechnung der Behandlung wieder vorgelegt werden. Nur auf diesem Papier mit dem Genehmigungsstempel der Kasse darf der Zahnarzt überhaupt die Behandlung für den Zahnersatz bei einem gesetzlich Versicherten abrechnen.
Wenn der Patient der Kostenplan der Praxis nicht zurückgibt, kann keine Abrechnung zu Kassenkonditionen erfolgen.
Da aber schon Leistungen unter Umständen gelaufen sind (Behandlung in der Praxis = Leistungen des ZA) sowie die Technikkosten, die der Zahnarzt wirklich im voraus zahlen muss (macht er immer mit den Monatsabrechnungen des jeweiligen Labors) kann das für eine Praxis ganz schön ins Geld gehen, wenn es viele Patienten sind mit hochwertigen Technikerleistungen.

Außerdem ist der Plan nach Genehmigung nur ein halbes Jahr gültig. Da sind auch Fristen zu beachten, für die der Zahnarzt unter Umständen belangt werden kann, hält er die nicht ein. Heißt im Klartext, er bekommt die Abrechnung mit den Leistungen nicht erstattet, obwohl er Ihnen die Behandlung hat zukommen lassen.

Wenn Sie den genehmigten Kostenplan der Praxis zurückgeben, kann die Abrechnung über die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung abgerechnet werden. Sie als Patient zahlen dann wirklich nur den Patientenanteil. Der Krankenkassenanteil wird dann über die jeweilige KZV Ihres Zahnarztes verrechnet.

Bringen Sie den Plan nicht zurück, kann Ihr Zahnarzt nicht anders, und wird Ihnen die GESAMTBEHANDLUNG privat in Rechnung stellen. Diese Kosten werden dann von der Kasse definitiv nicht rückerstattet, wenn sichtbar ist, dass der Patient sich geweigert hat, den genehmigten Plan an die Praxis weiterzureichen. Das ist Richtlininenkonform und steht zwar nicht so in dem SGB-V drin, wohl aber in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses dem Vertreter der Krankenkasse und der Zahnärzte angehören.
Außerdem haben Sie als Mitglied einer gersetzlichen Kasse eine sogenannte Mitwirkungspflicht.

Reichen Sie doch dem Zahnarzt schnell den Kostenplan an. Er hat ein Anrecht darauf und Ihnen erspart es viel Ärger. Sicherlich ist das nicht schön, so massiv unter Druck gesetzt zu werden, ohne dass Ihnen das jemand am Telefon erklärt hat. Aber - Menschen sind nun mal Menschen und jeder ist anders.

Ganz liebe Grüße und ein besinnliches Weihnachtsfest wünscht Ihnen
Silvia Wolf

Sehr geehrter Herr August,

Ihr Zahnarzt hat Recht, er benötigt zur Abrechnung den von der Kasse genehmigten Heil- u. Kostenplan im Original wieder zurück.

Wenn es um neuen Zahnersatz geht, dann darf allerdings erst mit der Behandlung angefangen werden, wenn der genehmigte Plan in der Praxis vorliegt. Haben Sie den Plan zu Hause, dann müssen Sie den Plan umgehend der Praxis zukommen lassen. Ist vorher mit der Behandlung begonnen worden, ohne daß der Plan in der Praxis ist, ist das ein Entgegenkommen von der Praxis. Wird der Plan nicht beigebracht, liegt es meiner Ansicht nach im Ermessen des Zahnarztes, wie lange er damit wartet Ihnen eine Privatrechnung zu schreiben.14 Tage sind meiner Ansicht nach auch lange genug gewartet um die Behandlung privat abzurechnen.
Grundlage hierfür ist meines Wissens das Sozialgesetzbuch.

Ebenfalls ist richtig, daß er für die Laborkosten in Vorleistung tritt: das zahntechnische Labor schreibt dem Zahnarzt eine Rechnung für Ihre Arbeit , der diese dann i.d.R. bezahlt. Das Geld von der Kasse bekommt er dann allerdings meistens einen Monat später von der Kasse ( eigentlich KZV) überwiesen.

Das Verfahren bei einer Reparatur von Zahnersatz ist unter Umständen auch ohne eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erlaubt. In jeden Fall aber muß der genehmigte Heil- und Kostenplan zur Praxis zurück, da hierauf die Höhe des genehmigten Zuschusses vermerkt ist.

Auskunft gibt ihnen Ihre Krankenkasser oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Ihrem Bundesland.

Hallo Silvia Wolf,
ich habe ja gar nicht verweigert den HKP einzureichen, aber einen Tag vor Heiligabend anzurufen und mitzuteilen wenn Sie heute den Plan nicht vorbeibringen rechnen wir privat ab finde ich ziemlich daneben. Zumal ich nicht wissen kann das der Arzt die Zusage der Kasse an mich braucht, da ich den Plan ja auch nicht eingereicht habe. Die Praxis hätte ja auch anfragen oder mich erinnern können wie das jeder macht.
Vielen Dank für die promte und ausfürliche Antwort.
Grüße OttoAugust

Danke für die schnelle Antwort Herr Dr. Platte,
aber nach 14 Tagen anzurufen und gleich zu drohen finde ich ziemlich daneben, zumal ich nicht wissen kann das der Arzt meinen von der Kasse bewilligten HKP braucht, den ich ja auch nicht beantragt hatte. Überlicherweise erinnert man oder fragt an, man kann auch mahnen, was aber nicht gleich üblich ist. Dies gilt wohl auch für Ärzte und man droht nicht gleich. Für eine Privatabrechnung reichen 14 Tage sicher nicht, da ich ja nicht verweigere den HKP der Praxis zu übergeben. Außerdem ruft man nicht drohend an sondern fragt an.
Nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort.
OttoAugust

Hallo OttoAugust,

da haben Sie schon recht. Das ist nicht gerade die feine englische Art, diese Mitteilung „so“ anzubringen. Eine gute Praxis achtet auch auf das Personal und wie die „Damen“ in der Rezeption mit den Patienten umgehen.

Schöner wäre es gewesen, man hätte IHNEN direkt beim Eingliedern der Arbeit gesagt, dass - wenn der Kostenplan möglicherweise an SIE zurückgeschickt wird - Sie diesen sofort an die Praxis schicken sollten. Oder - für eine gut organisierte Praxis ohne jede Frage - Ihnen zwischenzeitlich eine Nachfrage erteilt, wo der Heil-und Kostenplan abbliebe. Aber ich befürchte, dass diese Praxis nicht gerade mit einer hervorragenden Kraft in der Verwaltung ausgestattet ist.

Wir haben in den Praxen leider! oft nur schwach ausgebildetes Personal, was die sozialen Kompetenzen angeht. Es wird schlimmer, nicht besser. Und die Praxen selbst halten auch nicht alle diese Sachen nach. Oftmals bekommen das die Ärzte nicht so recht mit, anders herum kenne ich auch einige, denen das völlig egal ist, weil sie der Auffassung sind, die Patienten haben die Praxis ja nötig. Ich sehe das völlig anders, denn der Patient kann sich heute die Praxis aussuchen, nicht unbedingt die Praxis den Patienten.
Wenn Sie sich wirklich ungerecht behandelt fühlen, durch die Art, wie die Mitarbeiterin der Praxis Sie dort angegangen hat, würde ich mich an Ihrer Stelle mal beim Zahnarzt beschweren. Tun Sie es ruhig.

Ich würde es tun. Und - führt es nicht zum Erfolg, hätten Sie sicherlich die Möglichkeit, die Praxis zu wechseln. Denn - welcher Patient will auf Dauere so behandelt werden? Unfreundlich, unhöflich und anmassend? Ich würde es nicht wollen.

Ärgern Sie sich nicht darüber. Es gibt schönere Dinge im Leben, die es wert sind, sich Gedanken darüber zu machen.

Liebe Grüße
Silvia Wolf

Hallo,

sorry, ich kann leider nicht weiterhelfen - hört sich aber gemein an…
Trotzdem Frohe Weihnachten

Liebe Silvia Wolf,
danke für Ihr Verständniss und schöne Tage über Weihnachten aus der verschneiten Lüneburger Heide.

OttoAugust

Lieber OttoAugust,

der genehmigte Heil- und Kostenplan existiert nur einmal und Dein ZA braucht diesen für die Abrechnung der Behandlung. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wurde die Behandlung bereits durchgeführt, Dein ZA hat Dir also einen Vertrauensvorschuss gegeben. Es ist ein Stück Papier, ab in einen Briefumschlag, Marke drauf, Fall erledigt.

Gruß,

MM