vor einem Jahr wurde mir eine neue Zahnbrücke im Unterkiefer hinten links gemacht. Nun hat ein neuer Zahnarzt festgestellt dass diese wieder runter muss die Kronen schließen nicht ab und steht etwas über, zudem kommen halt noch Schmerzen die bis zum Ohr hochziehen. Aus persönlichen Gründen hatte ich bereits am Jahresanfang den Zahnarzt gewechselt, und wollte auch nicht mehr hin. Nun hat mich die Krankenkasse schon mal vorab zu schnell an einen Gutachter geschickt der stellte das gleiche fest einen Mangel. Er benötigt selbst für den Schrieb noch zwei Wochen und ich solle mir derweil die Schmerzen mit Tabletten überbrücken. Mein Problem liegt darin dass ich mich weiter bei meinem neuen Zahnarzt behandeln lassen möchte, die Krankenkasse weigert sich ich soll zu dem alten wegen der Gewährleistung gehen, das will ich nicht, aber dann möchten sie die Kosten nicht übernehmen. Zudem muss ich noch sagen dass vor einem Jahr die Abrechnung mit dem Heil- und Kostenplan um mehr als 20% nicht über einstimmte, da der Zahnarzt auch nicht mit sich reden ließ als die kzvb Vermittelte, bekam er einen Eintrag.
Die Krankenkasse kann dich nicht zwingen erneut zu dem alten Behandler zu gehen. Sollte das Gutachten negativ für den alten Behandler ausfallen bleibt der Kasse immer noch die Option den Festzuschuss zurück zu fordern. Deinen Eigenanteil müsstest du wohl privat einklagen.
Guten Morgen,
vielen Dank für deine Antwort. Ich bin auch der Meinung dass die Krankenkasse mich nicht zwingen kann. Der Gutachter hat das Gutachten noch nicht an die Krankenkasse gesendet, dauert noch bis Ende nächster Woche, der Gutachter sagte mir dass meine Zahnbrücke einen Mangel darstellt. Da ich Zahnschmerzen habe, werde ich morgen zu einem neuen Zahnarzt gehen, dort habe ich bereits einen Termin. Die Krankenkasse sagte mir dass Sie dann die Behandlung nicht zahlen, da ich zum alten Zahnarzt gehen muss, ich sagte dass ich vor diesen panische Angst habe, das hat der Sachbearbeiterin nicht interessiert, nun Versuche ich heute mal einen anderen Sachbearbeiter ans Telefon zu bekommen, da es hier und auch in der Krankenkasse sehr unterschiedliche Auffassungen gibt.
Servus,
wende Dich an die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung Deines Bundeslandes. Lasse Dich aber auf keinen Fall mit der Verordnung von Schmerztabletten abspeisen, dieser Rat ist einfach nur unverschämt.
Die Rechtslage ist (wie oft) nicht vollkommen eindeutig, aber hier z.B. sind einschlägige Urteile zu finden:
http://www.ra-bruegmann.de/zahnersatz.html
http://www.rpmed.de/php/veroeffentlichungen_medizinr…
http://www.zahn-online.de/zahn_news/nr/6405/Fehlerha…
Gruß
Kai Müller
Hallo,
super, sehr hilfreich. Werde gleich telefonieren.
Vielen Dank