Hallo,
hier ist ein Text, den ich zum Thema Zahnarzthonorare schonmal verfasst hatte. Passt nicht 100%ig zur Fragestellung aber erklärt ein bisschen mehr zum Thema Faktorhöhe und -Steigerung:
"…Wenn man die wirtschaftliche Entwicklung betrachtet, entspräche der Faktor 2,3 heute dem Faktor 3,22 und der 3,5-fache Faktor dem 4,9-fachen. (Nur, um mal Zahlen zu nennen).
Der 2,3-fache Faktor ist der sogenannte Regelsatz und somit mehr als angemessen. Dem Zahnarzt, der den Kostenvoranschlag geschrieben hat, würde ich sogar noch dazu raten, die Sätze zu steigern.
Bis zum 3,5-fachen Satz zu gehen (mit Begründung) ist durchaus angemessen, denn im Gegensatz zu den Behauptungen, die Zahnärzte würden zuviel berechnen ist es eher so, dass viele die Gestaltungsmöglichkeiten der GOZ (=Gebürhenordnung für Zahnärzte) zu wenig nutzen und sich - oft auch durch mangelnde Abrechnungskenntnisse - scheuen, mit den Patienten über Geld etc. zu reden.
Es gibt sogar die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit dem Patienten zu treffen, die ermöglicht, über den 3,5-fachen Satz hinaus zu berechnen. Aber hierüber weiterzureden würde dann wohl doch etwas zu weit führen 
Leider wird immer wieder den Zahnärzten der „schwarze Peter“ zugeschoben und behauptet, sie würden falsch oder zu viel berechnen. Auch die privaten Versicherer sind immer weniger bereit, erbrachte Leistungen entsprechend zu erstatten (oft mit der Behauptung, die Berechnung sei nicht zulässig). Weiterhin, unterliegen privat Versicherte oftmals dem Irrtum, die Versicherung müsse wirklich ALLES erstatten. Dies hängt jedoch vom abgeschlossenen Vertrag ab. Oftmals gibt es Ausschlüsse darin, von denen der Versicherte nichts weiß.
Ich möchte hier nicht behaupten, dass es den Zahnärzten sehr schlecht geht, aber trotzdem sollte es erwähnt und belegt sein, dass viele zu Unrecht als Wucherer beschimpft werden.
Hoffentlich konnte ich ein wenig weiterhelfen und zur Aufklärung beitragen.
Viele Grüße an alle Interessierten,
Sally
PS: Hier auch noch ein paar Honorar-Vergleiche Kassenpatient : Privatpatient
einflächige Füllung Kasse: 28,42 € (Kassensatz DAK, Barmer, TKK…)
einflächige Füllung privat: 8,44 € (1-fach) 19,41 (2,3-fach) !!!
Befundaufnahme Kasse: 15,99 € (Kassensatz DAK, Barmer, TKK…)
Befundaufnahme privat: 5,62 € (1-fach) 12,92 (2,3-fach)
Vollgusskrone Kasse: 114,85 € (Kassensatz DAK, Barmer, TKK…)
Vollgusskrone privat: 50,62 € (1-fach) 116,42 (2,3-fach)
Ihr seht also, wenn der Zahnarzt bei der Behandlung eines Privatpatienten beim 1-fachen Satz bleiben würde, würde dies nichteinmal dem Honorar eines durchschnittlichen Kassenpatienten entsprechen."
Der Link dazu: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Viele Grüße
Sally