Zahnarztkosten gerechtfertigt?

Hallo an Alle,
ich habe ein Problem und hoffe, Ihr könnt mir helfen. Und zwar:
Neulich war ich beim Zahnarzt, es muss nun „einiges“ gemacht werden.
Ich habe daraufhin EINEN Heil- und Kostenplan (rund 650,00 € über neue Krone) bekommen, die Kosten werden zu 1/2 von meiner Versicherung bezahlt. Außerdem beigefügt waren drei „Rechnungen“, bei welchen ich einen Schock bekommen habe. Wurzelkanalbehandlung (nicht bevorschusst von Versicherung) über rund 650,00 €, dentinadhäsive Rekonstruktionsfüllung (nicht bevorschusst, da Mehrkosten über rund 450,00 €) und Implantat (nicht bevorschusst über rund 1.800,00 €).
Nun frage ich Euch: sind diese Kosten bei allen Zahnärzten so üblich?
Müsst Ihr auch für den Heil- und Kostenplan 30,00 € verauslagen oder zahlt das normalerweise die Versicherung? Der Faktor wird bei meinen Berechnungen immer mit 3,5000 angegeben, das ist doch die Höchststufe?!?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Vielen Dank.

Hallo an Alle,
ich habe ein Problem und hoffe, Ihr könnt mir helfen. Und
zwar:
Neulich war ich beim Zahnarzt, es muss nun „einiges“ gemacht
werden.
Ich habe daraufhin EINEN Heil- und Kostenplan (rund 650,00 €
über neue Krone) bekommen, die Kosten werden zu 1/2 von meiner
Versicherung bezahlt.

Ist das eine Versicherung (privat) oder eine Krankenkasse?

Außerdem beigefügt waren drei
„Rechnungen“,

Rechnungen können es wohl nicht gut sein, denn es werden ja vermutlich Behandlungen beschrieben, die erst vorgenommen werden sollen, oder?

bei welchen ich einen Schock bekommen habe.
Wurzelkanalbehandlung (nicht bevorschusst von Versicherung)
über rund 650,00 €, dentinadhäsive Rekonstruktionsfüllung
(nicht bevorschusst, da Mehrkosten

Mehrkosten fallen an, wenn Kosten anfallen. Verwendest Du den Begriff ‚Mehrkosten‘, weil die 450,00€ quasi ein Aufgeld auf eine Leistung sein sollen, die zum anderen Teil über die Chipkarte abgegolten werden soll?

über rund 450,00 €) und
Implantat (nicht bevorschusst über rund 1.800,00 €).
Nun frage ich Euch: sind diese Kosten bei allen Zahnärzten so
üblich?
Müsst Ihr auch für den Heil- und Kostenplan 30,00 €
verauslagen

im Bereich der Privatbehandlung gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Dort gibt es die Position:

002 Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans auf
Anforderung, die beim 3,5fachen Satz € 17,71 kostet, aber NICHT 30.- €.

Das Zauberwort heisst hier „auf Anforderung“. Wenn Du das nicht getan hast (weil Du z.B. gar nicht darüber aufgeklärt wurdest), musst Du nichts bezahlen.

oder zahlt das normalerweise die Versicherung? Der
Faktor wird bei meinen Berechnungen immer mit 3,5000
angegeben, das ist doch die Höchststufe?!?

Ja, das stimmt, das ist die Höchststufe. Es ist aber die Höchststufe einer Gebührenordnung, die seit 1988 dieselben Preise festsetzt. Deswegen ist die sogenannte ‚Ausschöpfung des Gebührenrahmens‘ bei GOZ-Leistungen völlig verständlich.

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Für’s erste vielleicht. Mir scheint nur, dass Dir entweder fast nichts erklärt wurde, oder dass Du darüber nichts geschrieben hast. Die ‚Hilfe‘ in Deinem Fall wird also wohl in die nächste Runde gehen müssen.

Gruß

Kai Müller

Hallo,
Ich gehe mal davon aus, dass Du in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist. Dann darf für einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz (die Krone) kein Honorar verlangt werden. Für rein private Heil- und Kostenpläne (Wurzelkanalbehandlung, Füllungen) dürfte schon ein Honorar verlangt werden, dann müßtest Du aber den Kostenplan auch gezielt angefordert haben und auch über die Kosten aufgeklärt worden sein. Wenn das nicht belegt werden kann, mußt Du nix zahlen.

Es gibt Fälle, bei denen die gesetzliche Krankenversicherung eine Wurzelkanalbehandlung nicht erstattet. Ob das bei Dir so ist kann man ohne genaue Kenntnisse deines Falles nicht beantworten. Dann muss man privat zahlen. Dentinadhäsive Füllungen sind in der Regel mit Mehrkosten für den Patienten verbunden.

Zur Höhe der Kosten: Das ist alles schon etwas gehobenes Niveau. Das ist aber natürlich auch von Praxis zu Praxis verschieden, hängt auch sehr vom allgemeinen Preisniveau deiner Stadt ab. Höhere Preise können (müssen aber nicht) durch Qualität begründet sein. Man kann sich vor einer umfangreichen Arbeit sicherlich auch noch eine andere Meinung einholen. Vielleicht hilft Dir das weiter
http://www.zahnarzt-zweitmeinung.de/angebot.html

Gruß Christian

Hi Kai,

oder zahlt das normalerweise die Versicherung? Der
Faktor wird bei meinen Berechnungen immer mit 3,5000
angegeben, das ist doch die Höchststufe?!?

Ja, das stimmt, das ist die Höchststufe. Es ist aber die
Höchststufe einer Gebührenordnung, die seit 1988 dieselben
Preise festsetzt. Deswegen ist die sogenannte ‚Ausschöpfung
des Gebührenrahmens‘ bei GOZ-Leistungen völlig verständlich.

Na ja die GOZ ist zwar alt, aber kein Selbstbedienungsladen. Eine Begründung für den erhöhten Satz solte schon noch drin sein, außer der „her mit dem Geld“^^.

Tatsächlich wird in den Kostenvoranschlägen oft der Höchstsatz angeben. Das hat v.a. damit zu tun, dass diese Höchstsätze auch abgerechnet werden können. Es gibt nämlich Urteile, die sagen, dass solche Kostenvoranschläge nicht einfach um 52% (von 2,3 auf 3,5) überschritten werden dürfen, auch wenns schwieriger wird. Also schreibt mans vorher rein und der Patient freut sich, wenns billiger wird.

Schöne Grüße, Bernhard.