Zahnarztrechnung

Frau „Auaweh“ geht zu einem Zahnarzt, den sie aber dann gar nicht mehr so toll findet, weil er ihr auf dem Behandlungsstuhl Dinge nahe legt oder behauptet mit denen Frau " Auaweh" nix anfangen kann. Frau " Aiuaweh" ging zu einer Behandlung bei der eine Zahnfüllung gemacht werden sollte, stattdessen hat sie den ganzen Oberkiefer betäubt und der Zahnarzt will " Substanz schaffen"! Frau „Auaweh“ bekommt eine Spritze gesetzt, bei der sie glaubt, ganz Deutschland versinkt nach einer Zwangsimpfung in eine Totenstarre.
Frau " Auaweh" bekommt nach einer ausgemachten Zahnreinigung eine zwangsverpasste Parodontodebehandlung der sie niemals zugestimmt hätte!( Sie wußte nicht mal was mit ihr passiert, denn nach der Begrüßung des Zahnarztes bekam sie eine Spritze und saß 40 Min alleine im Behandlungsraum!..laut Abrechnung müssen es 14 Spritzen gewesen sein die der Zahnarzt gesetzt hat…irgendwie nicht nachvollziehbar!!!) Die Rechnung des Zahnarztes ist auch nicht nachvollziehbar, wie kann man für eine Leistung ( Entfernung der Zahnbeläge) an den gleichen Zähnen nochmals eine Rechnung aufstellen?( innerhalb von 14 Tagen???)
Außerdem ist Frau Auaweh nicht an 2 Tagen bei dem Zahnarzt gewesen, der Zahnarzt hat sie angerufen und für den vorigen Tag abgesagt, der aber auf der Rechnung abgerechnet wird, wo sie gar nicht da war! Sehr komisch! Wohin kann sich denn Frau Auaweh wenden? Frau Auaweh ist der Meinung, dass man Missbrauch nicht unterstützen sollte und schon gar nicht was ein Zahnarzt anrechnet an was man sich ganz und gar nicht erinnern kann, wie Termine die gar nicht statt gefunden haben! Frau Auaweh ist sehr böse, vor allem, wenn sie auf ihrer Zahnarztrechnung Dinge auftauchen sieht, die niemals stattgefunden haben in einem 2,3 Faktor! Die Faktoren tauchen sogar 2 mal auf, innerhalb von 14 Tagen, man kann doch nur einmal bei harten Zahnbeläge entfernen, oder? Meines erachtens ist es einfach nur eine kohlemacherei! Wie kann ich dagegen vorgehen? Mir geht es nicht darum, dass ich die kohle von meiner KK bekomme, das interessiert mich nicht, es geht mir darum, dass fair abgerechnet wird, und das scheint nicht der Fall zu sein. Vor Behandlungsbeginn hatte ich gesagt, dass ich bitte die Behandlungskosten im Auge behalten will und es hieß, die Zahnreinigung würde höchstens 150E kosten… ok, aber was da noch drauf kam war emens…so komme ich über auf fast 500@ Kosten…Kopfschüttel, das kann es doch nicht sein!
Hätte der mir die Kosten genannt, hätte ich mich damit auseinandersetzen können!
M- milch mit ö sind seither für mich Horror!
Schade, dass es keine schwarze Liste gibt!

Krankenkasse
Hallo Annale,

ich emfpehle ausdrücklich einen Anruf bei der Krankenkasse, bei der Frau „Auaweh“ versichert ist!

Die sollte das alles interessieren. Falls nicht, einen irgenwie Abteilungsleiter dort verlangen (vorher die Namen aller evlt. unhilfsbereiten MitarbeiterInnen notieren).

Gruß

Stefan

Hallo Annale,

Frau „Auaweh“ sollte die erhaltene Rechnung mit der freundlichen Bitte um Korrektur dem Zahnarzt zurückgeben und erst eine korrekte Rechnung akzeptieren.

Grüße von
Tinchen

Verstehe nicht, was die Krankenkasse damit zu tun hat. Hier geht es offensichtlich um eine privatärztliche Behandlung, für die sich die Krankenkasse in keiner Weise interessiert.

Verstehe nicht, was die Krankenkasse damit zu tun hat. Hier
geht es offensichtlich um eine privatärztliche Behandlung, für
die sich die Krankenkasse in keiner Weise interessiert.

Hallo,
doch, Krankenkasse ist vollkommen richtig - denn zu den Service-Leistungen eine Guten Krankenkasse gehört es, auch Privatrechnung
zu „durchleuchten“ und dem Versicherten zu erläutern, was in Ordnung
ist und wass beanstandenswert ist. Das kann aber nur eine Auskunft
sein, alles andere ist Sache des Patienten.
Gruss
Czauderna

Moin

Verstehe nicht, was die Krankenkasse damit zu tun hat. Hier
geht es offensichtlich um eine privatärztliche Behandlung, für
die sich die Krankenkasse in keiner Weise interessiert.

Als Privatkassenkunde z.B. bekommt man immer die Rechnungen der Ärzte und legt diese dann der Krankenkasse vor.
Persönlich finde ich sowas gut. Erstens bekommt man einen Überblick was Behandlungen kosten und zweitens eine Kontrolle darüber wie ehrlich ein Arzt ist.

Schwarze Schafe sollten schon der Krankenkasse gemeldet werden.
Oder direkt der Ärtzekammer. http://www.bzaek.de/service/oav10/tliste.asp?kat=82
Man kann auch zu einer Verbaucherzentrale gehen.

Vorher aber sicher gehen das der Zahnarzt keinen Fehler bei der Rechnung gemacht hat und ihn nochmals bitten sie zu kontrollieren.

In meiner Familie sind auch die meisten privat versichert und wir achten auch darauf das auch keine imaginären Posten abgerechnet werden.

MfG
Lilly

Hallo Günter

Privatrechnung zu „durchleuchten“ und dem Versicherten zu erläutern,
was in Ordnung
ist und wass beanstandenswert ist. Das kann aber nur eine

Wie geht das, wenn die Krankenkasse nicht wissen kann, was Arzt und Patient vereinbart haben ? Sicherlich scheint die Rechnung, um die es hier geht, ziemlich beanstandenswert zu sein, aber das weiß die Fragestellerin selber. Bei der Auseinandersetzung mit dem Arzt wird die Krankenkasse, falls die Fragestellerin gesetzlich versichert ist, wohl kaum assisitieren, da es hier um Leistungen geht, die nicht im Leistungsumfang der GKV enthalten sind.

Nichts für ungut, falls ich etwas falsch verstanden haben sollte.

Gruß

Nordlicht

Als Privatkassenkunde z.B. bekommt man immer die Rechnungen
der Ärzte und legt diese dann der Krankenkasse vor.

Es ist ein Unterschied, ob Du privat oder gesetzlich versichert bist. Im ersten Fall machst Du einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt, im zweiten Deine Krankenkasse. Das bedeutet, dass bei Privatpatienten der Arzt seine Rechnung stellen darf ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob und wie Du krankenversichert bist.

Wenn Du gesetzlich versichert bist, muß sich der Arzt an die Regeln, die er mit der Krankenkasse vereinbart hat (bzw. seine Kassenärztliche Vereinigung), halten.

Persönlich finde ich sowas gut.

Ich auch.

Schwarze Schafe sollten schon der Krankenkasse gemeldet werden.

Wenn Du gesetzlich versichert bist, ja. Wenn nicht, wird es nichts bringen. Dann kannst Du nur „mit den Füßen abstimmen“.

Oder direkt der Ärtzekammer.

Das wird wohl nur Sinn machen, wenn strafrechtlich relevantes Verhalten belegt werden kann.

Man kann auch zu einer Verbaucherzentrale gehen.

Ob das hilft ?

Hallo Nordlicht,
hast Du - wir haben bei uns in der Fachbateilung Zahnersatz und
zahnärztliche Behandlung Spezialisten sitzen (u.a. Zahnarzthelferinnen,Zahntechniker und sogar auch Zahnmedizinier),
da ist es für uns ein Leichtes unserem Versicherten nach
„Prüfung“ der Rechnung beratend zur Seite zu stehen, auch wenn wir
mit der Behandlung selbst nix zu tun haben. Wir können ihm dann z.B. sagen, ob berechnete Gebührenziffern auch zur Diagnose passen, ob
der Steigerungssatz okay ist und ob auch eine Logik (Anzahl der Spritzen ??) vorliegt. Das gantze natürlich unverbindlich und
nicht rechtsmittelfähig.
Gruss
Czauderna

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Hm…
soll ich dir die Reaktion der privaten Krankenkasse mitteilen?
Die lobt dich, das du so aufmerksam bist, bedankt sich herzlich für die Information und erstattet dir die Zahnarztrechnung nicht.
Außerdem wünscht sie dir alles Gute beim anschließenden Rechtsstreit mit deinem Zahnarzt.
Die sind noch nicht mal bereit sich an den Anwaltskosten zu beteiligen - falls deine Rechtsposition nicht stimmen sollte und man sich vor Gericht irgendwie vergleichen muss.

Gruß n.

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